Wochenblatt VG Montabaur
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An alle
Jugendgruppen Jugendverbände Jugendtreffs
Jugendsammelwoche vom 12. - 22.05.2003
Eurovisionen
Jugendarbeit braucht Engagement, gute Ideen und Knete
Habt Ihr Lust, Eure Jugendkasse etwas aufzubessern?
Dann macht doch mit bei der Jugendsammelwoche des Landesiii 1 dringes Rheinland-Pfalz! Sie findet vom 12 . 05 . - 22 . 5.2003 statt. ^
Die Hälfte des gesammelten Betrages bleibt bei Euch in der Ju gruppe. Mit der zweiten Hälfte werden soziale Maßnahmen und Akt der Mitgliedsverbände und des Landesjugendringes unterstützt, z.B.j jekte in der Behindertenarbeit, in der Entwicklungshilfe. 1
Sammelunterlagen, z.B. Listen, Quittungen, Ausweise können bei! Bürgermeistern der Ortsgemeinden oder bei Petra Best für die Stadtl tabaur, Tel. 02602/4547, abgeholt werden. Aber aufgepaßt: SelbJF 1139 ^ ständlich müssen sich die Gruppen absprechen. fctztt
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Infos gibt's bei:
Petra Best, Jugendpflegerin der VG-Montabaur, Tel. 02602/454?|lütze
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(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlos laden v.
muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden Hlßlen
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Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) vereinbart werden.
Fax.-Nr. 02602/126-255, E-Mail-Adresse: PjPosseldoelkenOmonta- baur.de
Telefon privat: 02602/120354, Handy-Nr.: 0160/90511966
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur aus Anlass der Westerwälder Aktivtage/Marktschreiertage am Sonntag, 13.04.2003
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379), zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 wird für die Stadt Montabaur folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass der Westerwälder Aktivtage/Marktschreiertage 2003 am 13. April 2003 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 12. April 2003 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen i werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Gebt Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten 4 mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§ 4 rej
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle inderü -vvester
stelle auszulegen oder auszuhändigen. Hblur
§ 5 \ MWüh
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 de Mt 10.0 Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladensd' 1 ’ geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigung Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965)*'
Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdende« lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des MuT gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) inoe ' 1 geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§ 6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer VerkündungfiW|terb<
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56410 Montabaur, 01.04.2003
Verkehrsregelung für die Montabaurer Aktivf * 1 ,L Fürdiort- .... am 12 04 * u nd 13.04.2003 Ln,,
wird der Konrad-Adena nta, Di Urer Aktivta 9® am 12 - und 13%ßox C hofstraße bis zur Finm^ 0 w P at2, die Fußgängerzone und die W4.2002 gesperrt. SoJunn^ 9 Wallstra ße für den FahrzeuäÄe^ und endet nach Ah2i5 e9 ' nnt am Freitag, 11.04.03, ab nieder t DieAnlienorH* <? schu3s der Reinigungsarbeiten. E*.^
zeuge außerhalb de^v^ 80 werden gebeten, bei Bedi Befahren im o a 7 an, ^ eransta ltungsbereiches abzustellen, *
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I /erband $gemeindeverwaltung Montabaur Örtliche Ordnungsverwaltungo

