Nr. 15/2003
lb lattVG Montabaur
-rrijr^"att Sozialhilfe - Auswegberatung“ der Verbandsgemeinde Montabaur
ichstede „Aroe informiert:_
.„SiealsArbeitgeber
; ” -pshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. - Landschaftsbau
ricekräfte ishaltshilfen Izeitkräfte usw.
icht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.
as ist die Fachstelle
j „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
“^haffen^für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und - Arbeitgeber mit einer freien Stelle.
Unser Ziel:
Einefaßgenaue Arbeitsvermittlung.
^wir bieten? Nun:
versuchen, Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen l| Zeit und Geld.
V i Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.
• Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitarbeiter testen und erst dann entscheiden.
jbch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.
• Wir können im Einzelfall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren.
• Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort oder ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.
Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert Arbeitslose hoffen auf eine Chance.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“
l'hna Fotouhi 8 02602/126??«.
Fax: 02602/126252
Postfach 1262,56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
Lnruf-Sammel-Taxi [der Verbandsgemeinde Montabaur
iBcrrm
. .praktisch ... zuverlässig ... bequem
Sie wissen doch, Ast ergänzt den ÖPNV ■zwischen den Bussen am Abend und an den Wochenenden Abfahrt von allen AST-Haltestellen Rückfahrten bis vor Ihre Haustüre Anmeldung 30 min vor fahrplanmäßiger Abfahrt Preise zwischen 0,90 € und 330 €
Bitte informieren Sie sich - Taschenfahrpläne gibt‘s bei Ihrer [Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/126303.
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Energietipp
Muss eine Wand atmen können?
Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die vor einer Außenwanddämmung zurückscheuen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können, also zum Luftaustausch im Haus beitragen, ist schlichtweg falsch. Eine notwendige Lüftung findet nach wie vor durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt.
Das einzige, was sich im Winter durch die Außenwände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 % des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Damit dieser Wasserdampf keinen Schaden in der Wand anrichtet, kommt es darauf an, dass eine Dämmmaßnahme richtig ausgeführt wird.
Was das heißt und wie viel Energie Sie mit einer Wärmedämmung einsparen können, erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Unser Energieberater hat am Donnerstag, den 10.04.03, und 24.04.2003, von 15.00 • 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.
Faltblatt zu den neuen 400-Euro-Jobs
Über Neuregelungen, die ab dem 01.04.2003 bei den Minijobs gelten, informiert die LVA Rheinland-Pfalz in dem Faltblatt “Die neuen 400-Euro- Jobs”. Wer wissen möchte, wieviel Geld bei den Minijobs verdient werden darf, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge hierfür sind, wer sie zahlt oder weiche Vorteile die Neuregelung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber bringt und was sich hinter der neuen Gleitzone verbirgt, findet Antwort auf diese und weitere aktuelle Fragen rund um das Thema Minijob in der neuen Broschüre.
Auch Berechnungsbeispiele zeigen, was sich ab dem 01.04.2003 bei den Minijobs ändert. Das Faltblatt ist kostenlos und kann schriftlich bei der LVA Rheinland-Pfalz, Pressestelle, 67340 Speyer, unter der Faxnummer 06232/17-2844 und unter der E-mail-adresse presse @lva-rheinland- pfalz.de angefordert werden.
Jahresmeldung
über Bruttolohn des Jahres 2002 überprüfen
Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sollten bis spätestens Mitte April 2003 von ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnachweis über den bis zum 31.12.2002 erzielten Bruttoverdienst erhalten haben.
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, empfiehlt, diese Bescheinigung genau zu überprüfen, denn aus den Angaben der Jahresmeldung wird die spätere Rente berechnet. Wichtig sind dabei vor allem der Name und das Geburtsdatum, die Versicherungsnummer, die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des bescheinigten Bruttolohnes.
Falsche Angaben können sich negativ auf die spätere Rentenhöhe auswirken und im Leistungsfall eine zügige Rentenfeststellung erschweren.
Unstimmigkeiten sollten daher sofort dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber hat die fehlerhafte Meldung zu berichtigen.
Der Versicherungsnachweis ist für die Arbeitnehmer die Bestätigung, dass die für die spätere Rentenberechnung wichtigen Daten an die LVA gemeldet worden sind und sollte deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.
LVA Rheinland-Pfalz,
Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach
Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt.
Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt.
Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de.
Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.

