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Nr. 15/2003

lb lattVG Montabaur

-rrijr^"att Sozialhilfe - Auswegberatung der Verbandsgemeinde Montabaur

ichstedeAroe informiert:_

.SiealsArbeitgeber

; -pshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. - Landschaftsbau

ricekräfte ishaltshilfen Izeitkräfte usw.

icht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.

as ist die Fachstelle

jArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

^haffen^für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und - Arbeitgeber mit einer freien Stelle.

Unser Ziel:

Einefaßgenaue Arbeitsvermittlung.

^wir bieten? Nun:

versuchen, Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen l| Zeit und Geld.

V i Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.

Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitarbeiter testen und erst dann entscheiden.

jbch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.

Wir können im Einzelfall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren.

Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort oder ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.

Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert Arbeitslose hoffen auf eine Chance.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

l'hna Fotouhi 8 02602/126??«.

Fax: 02602/126252

Postfach 1262,56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

Lnruf-Sammel-Taxi [der Verbandsgemeinde Montabaur

iBcrrm

. .praktisch ... zuverlässig ... bequem

Sie wissen doch, Ast ergänzt den ÖPNV zwischen den Bussen am Abend und an den Wochenenden Abfahrt von allen AST-Haltestellen Rückfahrten bis vor Ihre Haustüre Anmeldung 30 min vor fahrplanmäßiger Abfahrt Preise zwischen 0,90 und 330

Bitte informieren Sie sich - Taschenfahrpläne gibts bei Ihrer [Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/126303.

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Energietipp

Muss eine Wand atmen können?

Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die vor einer Außenwanddämmung zurückscheuen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch ver­breiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können, also zum Luftaustausch im Haus beitragen, ist schlichtweg falsch. Eine not­wendige Lüftung findet nach wie vor durch regelmäßiges Öffnen von Fen­stern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt.

Das einzige, was sich im Winter durch die Außenwände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 % des Wasserdampfes, der sich in der Innen­raumluft befindet. Damit dieser Wasserdampf keinen Schaden in der Wand anrichtet, kommt es darauf an, dass eine Dämmmaßnahme richtig aus­geführt wird.

Was das heißt und wie viel Energie Sie mit einer Wärmedämmung eins­paren können, erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Verbrau­cherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsge­spräch nach telefonischer Voranmeldung. Unser Energieberater hat am Donnerstag, den 10.04.03, und 24.04.2003, von 15.00 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung Zim­mer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

Faltblatt zu den neuen 400-Euro-Jobs

Über Neuregelungen, die ab dem 01.04.2003 bei den Minijobs gelten, informiert die LVA Rheinland-Pfalz in dem FaltblattDie neuen 400-Euro- Jobs. Wer wissen möchte, wieviel Geld bei den Minijobs verdient wer­den darf, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge hierfür sind, wer sie zahlt oder weiche Vorteile die Neuregelung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber bringt und was sich hinter der neuen Gleit­zone verbirgt, findet Antwort auf diese und weitere aktuelle Fragen rund um das Thema Minijob in der neuen Broschüre.

Auch Berechnungsbeispiele zeigen, was sich ab dem 01.04.2003 bei den Minijobs ändert. Das Faltblatt ist kostenlos und kann schriftlich bei der LVA Rheinland-Pfalz, Pressestelle, 67340 Speyer, unter der Faxnummer 06232/17-2844 und unter der E-mail-adresse presse @lva-rheinland- pfalz.de angefordert werden.

Jahresmeldung

über Bruttolohn des Jahres 2002 überprüfen

Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sollten bis spätestens Mitte April 2003 von ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnachweis über den bis zum 31.12.2002 erzielten Bruttoverdienst erhalten haben.

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, empfiehlt, diese Bescheinigung genau zu überprüfen, denn aus den Angaben der Jah­resmeldung wird die spätere Rente berechnet. Wichtig sind dabei vor allem der Name und das Geburtsdatum, die Versicherungsnummer, die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des bescheinigten Bruttolohnes.

Falsche Angaben können sich negativ auf die spätere Rentenhöhe aus­wirken und im Leistungsfall eine zügige Rentenfeststellung erschweren.

Unstimmigkeiten sollten daher sofort dem Arbeitgeber oder der Kranken­kasse mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber hat die fehlerhafte Meldung zu berichtigen.

Der Versicherungsnachweis ist für die Arbeitnehmer die Bestätigung, dass die für die spätere Rentenberechnung wichtigen Daten an die LVA gemel­det worden sind und sollte deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.

LVA Rheinland-Pfalz,

Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach

Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt.

Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin versi­chert sind, vorsprechen. Beratungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen über­prüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu las­sen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt.

Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.

Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de.

Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunterla­gen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.