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Dhenblatt VG Montabaur

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Nr. 14/2003

Die Verwaltung informiert

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Unsere Öffnungszeiten wahr.«* der Osterferien vom 10 . bis 25 . Apru 2003

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

19.00 Uhr

07.00 Uhr Frühschwimmen 21.00 Uhr 19.30 Uhr

19.30 Uhr Wassergymnastik 21.00 Uhr Frauenbad 07.00 Uhr Frühschwimmen 21.00 Uhr 19.00 Uhr 18.00 Uhr

17.00 Uhr

Auf Ihren Besuch freut sich

Die FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung der Verbandsgemeinde Montabaur

informiert:

Sichen Sie als Arbeitgeber

pfroduktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk

Fach- u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. - Landschaftsbau

fcervicekräfte

fiaushaltshilfen

Teilzeitkräfte usw.

Vielleicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.

Wir, das ist die Fachstelle

Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

Unsere Aufgabe:

Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und Blichen Arbeitgeber mit einer freien Stelle.

Energietipp

Wie groß sollte der Heizkessel sein?

Wenn im Rahmen einer Heizungserneuerung der Heizkessel ausge­tauscht wird, stellt sich die Frage nach der Leistung des neuen Geräts. Auf keinen Fall sollte der Leistungswert des alten Kessels ungeprüft als Grundlage für die Leistungsgröße des neuen Heizkessels übernommen werden, da die Kessel früher in der Regel zu groß ausgelegt wurden. Zwar führt eine Überdimensionierung bei modernen Kesseln nicht mehr auto­matisch zu einem starken Anstieg der Energieverluste so wie es bei den Altgeräten der Fall war. Eine höhere Kesselleistung bedeutet jedoch oft einen höheren Anschaffungspreis. Einige Gasversorger berechnen außer­dem den Grundpreis nach der Kesselleistung. Eine richtige Dimensionie­rung kann also Geld sparen. Teilen Sie deshalb den Leistungswert Ihres neuen Gaskessels dem Gasversorger umgehend mit. Bei neuen Einfa­milienhäusern mit niedrigen Heizlasten ist inzwischen der Warmwasser­bedarf die Größe, nach der sich die maximale Kesselleistung richtet. Weitere Hinweise zum Heizungseinbau sowie zu allen Fragen des Ener­giesparens erhalten Sie bei den Energieberatern der Verbraucherzentra­le RLP e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Unser Energieberater hat am Donnerstag, 10.04.2003, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwal­tung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

Anruf-Sammel-T axi

der Verbandsgemeinde Montabaur

...billig .. .praktisch ... zuverlässig ... bequem

Augst-Linie: 0 26 20 / 95 33 88

sonstige VG-Linien: 0 26 02 / 94 70 76 8

Sie wissen doch, Ast ergänzt den ÖPNV

- zwischen den Bussen

- am Abend und an den Wochenenden

- Abfahrt von allen AST-Haitestellen

- Rückfahrten bis vor Ihre Haustüre

- Anmeldung 30 min vor fahrplanmäßiger Abfahrt

- Preise zwischen 0,90 und 3,30

Bitte informieren Sie sich - Taschenfahrpläne gibts bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/126303.

Arbeitsamt nachmittags zu

Das Arbeitsamt Montabaur und seine Geschäftsstellen sind am Mittwoch, 09.04.2003, ab 12.30 Uhr wegen einer Personalver­sammlung telefonisch nicht erreichbar.

ag,

Ufjser Ziel:

Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.

Was wir bieten? Nun:

Wir versuchen, Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen (Zeit und Geld.

Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.

Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitarbeiter testen und (erst dann entscheiden.

Auch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.

j'Wir können Im Einzeifall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren. ^Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort

"'der ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.

Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert. Arbeitslose hoffen auf eine Chance.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

itharina Fotouhi, Tel. 02602/126328, E-mail: kfotouhi@montabaur.de Hülya Kaplan, Tel. 02602/126340, E-mail: hkaplan@montabaur.de

Fax: 02602/126252

Postfach 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur_

Altersvorsorge steuerlich geltend machen:

Vorteile mit Riester-Förderung nutzen

Zum ersten Mal können Aufwendungen zur zusätzlichen Altersvorsorge bei der Steuererklärung für das Jahr 2002 als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Riester-Sparer können alternativ zur direkten staatlichen Förderung in Form von personenbezogenen Zulagen auch Steuerabzug geltend machen. Aber nur, wer die neue Anlage AV -Altersvorsorge- ausfüllt und beim Finanzamt einreicht, kann die Vorteile nutzen.

Bei der Zulagenförderung richtet sich die Höhe der Zulage nach der im Haushalt lebenden Personenzahl. Diese Art der Förderung ist somit vor allem für Niedrig- und Normalverdiener und für kinderreiche Familien ren­tabel. Für Singles und Kinderlose mit hohem Einkommen kann der neue steuerliche Abzug vorteilhafter sein, denn der Altersvorsorgeaufwand ein­schließlich der Zulagen kann mit bis zu 525 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob für den Antragsteller die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist und erstattet den eventuellen zusätzlichen Steuervorteil.

Über das Internet kann man sich unter www.ihre-vorsorge.de neben den Themen zur Altersvorsorge auch zum Thema Steuererklärung/Steuer­spartipps informieren. Dieses Beratungsangebot der Landesversiche­rungsanstalten enthält auch aktuelle Neuigkeiten über Finanzen, Sozia­les und Gesundheit.