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Dhenblatt VG Montabaur
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Nr. 14/2003
Die Verwaltung informiert
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Unsere Öffnungszeiten wahr.«* der Osterferien vom 10 . bis 25 . Apru 2003
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
19.00 Uhr
07.00 Uhr Frühschwimmen 21.00 Uhr 19.30 Uhr
19.30 Uhr Wassergymnastik 21.00 Uhr Frauenbad 07.00 Uhr Frühschwimmen 21.00 Uhr 19.00 Uhr 18.00 Uhr
17.00 Uhr
Auf Ihren Besuch freut sich
Die Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“ der Verbandsgemeinde Montabaur
informiert:
Sichen Sie als Arbeitgeber
pfroduktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk
• Fach- u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. - Landschaftsbau
• fcervicekräfte
• fiaushaltshilfen
• Teilzeitkräfte usw.
Vielleicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.
Wir, das ist die Fachstelle
„Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Unsere Aufgabe:
Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und Blichen Arbeitgeber mit einer freien Stelle.
Energietipp
Wie groß sollte der Heizkessel sein?
Wenn im Rahmen einer Heizungserneuerung der Heizkessel ausgetauscht wird, stellt sich die Frage nach der Leistung des neuen Geräts. Auf keinen Fall sollte der Leistungswert des alten Kessels ungeprüft als Grundlage für die Leistungsgröße des neuen Heizkessels übernommen werden, da die Kessel früher in der Regel zu groß ausgelegt wurden. Zwar führt eine Überdimensionierung bei modernen Kesseln nicht mehr automatisch zu einem starken Anstieg der Energieverluste so wie es bei den Altgeräten der Fall war. Eine höhere Kesselleistung bedeutet jedoch oft einen höheren Anschaffungspreis. Einige Gasversorger berechnen außerdem den Grundpreis nach der Kesselleistung. Eine richtige Dimensionierung kann also Geld sparen. Teilen Sie deshalb den Leistungswert Ihres neuen Gaskessels dem Gasversorger umgehend mit. Bei neuen Einfamilienhäusern mit niedrigen Heizlasten ist inzwischen der Warmwasserbedarf die Größe, nach der sich die maximale Kesselleistung richtet. Weitere Hinweise zum Heizungseinbau sowie zu allen Fragen des Energiesparens erhalten Sie bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Unser Energieberater hat am Donnerstag, 10.04.2003, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.
Anruf-Sammel-T axi
der Verbandsgemeinde Montabaur
...billig .. .praktisch ... zuverlässig ... bequem
Augst-Linie: 0 26 20 / 95 33 88
sonstige VG-Linien: 0 26 02 / 94 70 76 8
Sie wissen doch, Ast ergänzt den ÖPNV
- zwischen den Bussen
- am Abend und an den Wochenenden
- Abfahrt von allen AST-Haitestellen
- Rückfahrten bis vor Ihre Haustüre
- Anmeldung 30 min vor fahrplanmäßiger Abfahrt
- Preise zwischen 0,90 € und 3,30 €
Bitte informieren Sie sich - Taschenfahrpläne gibt‘s bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/126303.
Arbeitsamt nachmittags zu
Das Arbeitsamt Montabaur und seine Geschäftsstellen sind am Mittwoch, 09.04.2003, ab 12.30 Uhr wegen einer Personalversammlung telefonisch nicht erreichbar.
ag,
Ufjser Ziel:
Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.
Was wir bieten? Nun:
Wir versuchen, Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen (Zeit und Geld.
• Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.
• Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitarbeiter testen und (erst dann entscheiden.
• Auch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.
• j'Wir können Im Einzeifall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren. ^Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort
"'der ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.
Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert. Arbeitslose hoffen auf eine Chance.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“
itharina Fotouhi, Tel. 02602/126328, E-mail: kfotouhi@montabaur.de Hülya Kaplan, Tel. 02602/126340, E-mail: hkaplan@montabaur.de
Fax: 02602/126252
Postfach 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur_
Altersvorsorge steuerlich geltend machen:
Vorteile mit Riester-Förderung nutzen
Zum ersten Mal können Aufwendungen zur zusätzlichen Altersvorsorge bei der Steuererklärung für das Jahr 2002 als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Riester-Sparer können alternativ zur direkten staatlichen Förderung in Form von personenbezogenen Zulagen auch Steuerabzug geltend machen. Aber nur, wer die neue Anlage AV -Altersvorsorge- ausfüllt und beim Finanzamt einreicht, kann die Vorteile nutzen.
Bei der Zulagenförderung richtet sich die Höhe der Zulage nach der im Haushalt lebenden Personenzahl. Diese Art der Förderung ist somit vor allem für Niedrig- und Normalverdiener und für kinderreiche Familien rentabel. Für Singles und Kinderlose mit hohem Einkommen kann der neue steuerliche Abzug vorteilhafter sein, denn der Altersvorsorgeaufwand einschließlich der Zulagen kann mit bis zu 525 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob für den Antragsteller die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist und erstattet den eventuellen zusätzlichen Steuervorteil.
Über das Internet kann man sich unter www.ihre-vorsorge.de neben den Themen zur Altersvorsorge auch zum Thema Steuererklärung/Steuerspartipps informieren. Dieses Beratungsangebot der Landesversicherungsanstalten enthält auch aktuelle Neuigkeiten über Finanzen, Soziales und Gesundheit.

