Wochenblatt VG Montabaur
Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen
Zu unserer diesjährigen Frühjahrswanderung am Montag, 29.03.2004, laden wir Euch recht herzlich ein. Wir treffen uns um 19.30 Uhr an der Löwensteinhalle, von dort laufen wir nach Eppenrod und kehren in der Gaststätte “Försters Eck” ein. Nach einer kleinen Stärkung laufen wir wieder zurück nach Görgeshausen.
_ Nr. 13/2 004
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Grün-Weiß Görgeshausen
Senioren
Am Sonntag, 28.03.2004, spielen wir gegen den FC Türkisch Siershahn. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Siershahn.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/ 970867.
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 2004
vom 16.03.2004
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.03.2004 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .458.000,— €
in der Ausgabe auf .458.000,— €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .116.000,— €
in der Ausgabe auf .116.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,—
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.—,—
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.35,— €
für den zweiten Hund.71,— €
für jeden weiteren Hund.107,— €
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 15.03.2004
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 2-20 Az. 029/901.10 gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.03.2004 - 07.04.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Großholbach, 16.03.2004 (Siegel) Röther
Ortsgemeindeverwaltung Großholbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
Rorieht über die Sitzung des Ortsgemeinderates
Großholbach vom 09.03.2004
Haushaltsrechnung 2002 beschlossen und Entlastung erteilt
am 20 11.2003 tagte der Rechnungsprufungsausschuss der in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um Är Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts! und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus- haSs-und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfung^ anSchuss festgestellt, dass die Überprüfung zwar Anlass zu geringfögi- nonRpanstandunqen gab; diese jedoch zwischenzeitlich ausgeraumt wurden daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 2002 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am ni nn 9004 erklärt Zugleich wurde dem Ortsburgermeister, den Ortsbei- nam-dneten dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands- Gemeinde för das Haushaltsjahr 2002 Entlastung erteilt.
in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 2002 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2004 einstimmig verabschiedet
iiinnsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaftsplan und die Haushattssatzung2004an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mil der Ortsglmeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgeme.nderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushatssat- zuna 2004, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaftungshaushalt io/ßannn-e
iÄmen/AusgaSn.> e 458.000,-«
Vprmönenshaushaft jg 116 0Q0 _ €
D'.e n Geme!ndesteuern werden «Dr das ^ wio folgt fest-
gelegt:
Grundsteuer A.269 v. H.
Grundsteuer B.317 v. H.
Gewerbesteuer.330 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.35,—€
für den zweiten Hund..71,—€
für jeden weiteren Hund.107,—€.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2004 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Rückblick
srüegeN^sich ln f p®^ altswirtscb 3ft d es abgelaufenen Haushaltsjahres 330.000,_€ wider ^ vorauss,cbtlicben Rücklagenbestand von rd.
vonrd 9 50 000 Haushalte 2003, in dem eine Rücklagenzuftihrung
die RückläaenVi rfiihn ^ 6S6 War ’ lst dies eine treuliche Entwicklung zumal
rd 119 - 000 -~ € anwachsen wird.
von Grundstürkpn r ^ Ch,iCh erbebliche Mehreinnahmen bei dem Verkauf von Grundstücken diesen positiven Trend.
FiV dip Großholbach bleibt auch weiterhin schuldenfrei.
hältnisse dfeGmndtege^* 5 2 °° 4 b ' lden S ° mit S6hr SOlide finanzielle Vef '
Haushalt 2004
den ausQealich^n^ ) \/ >e ^ U ! i sich auf 574.000,- €, hiervon entfallen auf
Qegtichenen Verniögenshaushalt*1^6 S 000.—c" 9 ' ^ ^ ^ ^ ^
ben^jnf noch U rinH d f/L ar Jf t u henc,en lnv estitionen werden keine Kredite
VerwaltiingshaushaU^ ICbtUn9Serm ^ Chtl ^ Un ^ en ZU veransch * a 9 en-
3.000— € von 4ßi V nnn altU !I 9Sh c aushaltes verrin gert sich geringfügig um nahmen im ? 00 r~ € auf nunmehr 458.000,— €. Geringere Ein-
hierfür verantwortlich.^ Steuern und all 9 em einen Zuweisungen zeichnen
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Bedeutuna ihr An* n -i Und a,, 9 em einen Zuweisungen von übergeordneter haltes beläuft o1 den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaus-
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