Nr. 11/2004
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erschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch- ^rherinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermei- F B nfhüraermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber M« 5Ü ?. n Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe Ä e ' r derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden ^«rhlaa muss von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahl- Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Ihiäae bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Sräqer nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unter- Hurch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für Jdarf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
trtrtschiagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstüt- 1 w chriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- JfJJnen mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Kmaeleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt ynUnte rstützungsunterschriften nicht mehr 9 elei stet werden.
Liändia Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver- &aWvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Lschläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl I ljrgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemein-
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l*end der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Werder Schule 1,56337 Kadenbach
tem Ortsbürgermeister Helmut Marx, Kirchstraße 3,56337 Kadenbach
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus-Neu- lh Ebene 2, Zimmer-Nr. 233, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Jontabaur einzureichen.
lireichungsfrist läuft am Montag, dem 03.05.2004,18.00 Uhr, ab.
iiiidung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählten muss der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter Uber spätestens am Freitag, dem 28.05.2004,18.00 Uhr, schriftlich Wie Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt wer- |DerListenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und »eichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Vorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustim- pjaerVertrauenspersonen.
Madenbach, 12.03.2004 Helmut Marx, Ortsbürgermeister
zugleich als Gemeindewahlleiter
ton “Saubere Landschaft”
JSiundder Witterungsverhältnisse am vergangenen Samstag müssen Insere Aktion “Saubere Landschaft” um eine Woche verschieben, irTermin: Samstag, 13.03.2004, 9.00 Uhr, tyunktam Dorfplatz
n, dass trotz der Terminverschiebung dennoch viele Mitbürge- äiund Mitbürger mitmachen.
fsrmöchten wir Sie alle nochmals bitten, sich am Samstag ein paar den Zeit zu nehmen, um sich für diese gute Sache einzusetzen.
Izählen auf die, die immer zur Stelle sind. Wir setzen jedoch auch auf p, denen auch eine lebendige und aktive Dorfgemeinschaft am Her- Ifegtund die gleichzeitig etwas für den Erhalt und die Verbesserung psLandschaftsbildes tun möchten. Auch alle Kinder und Jugendli- psindwie immer herzlich willkommen.
snder Arbeit soll auch der gesellige Aspekt nicht zu kurz kommen; für ^undTrinken wird der Verkehrsverein in bewährter Weise sorgen.
■ — -d zum Beigeordnetengespräch
pstellung einer Tagesordnung und zur Vorbereitung der nächsten fpes Ortsgemeinderates am 29.03.2004 lade ich alle Beigeordnelf zu einem Beratungsgespräch am Diens-
, 20.00 Uhr in den Sitzungssaal des Gemeindehauses ein.
'Erinnerung: Obstbäume pflanzen - Bestellung
^nochmals auf die Unterstützung des Naturpark Nassau bei der j.J'^Obstbäumen hinweisen. Ich darf daran erinnern, dass der W8% der entstandenen Kosten auf Antrag erstattet. Bei der S ng und der Beschaffung des Pflanzgutes sind wir Ihnen behilf- . Ken sich jedoch rasch entscheiden, da wir am Ende des Monats ja gangenen Anträge gesammelt vorlegen wollen, um eine recht- erun g u nd Pflanzung zu gewährleisten.
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
Karnevalsclub Kadenbach e.V.
Einladung
Liebe Mitglieder des Karnevalsclubs Kadenbach
Am Donnerstag, 22.04.2004, findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Beginn: 19.30 Uhr Tagungsstätte Gasthaus “Zur Augst”, Helmut otein. Hierzu laden wir recht herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung, 2. Bericht des Vorsitzenden, 3. Bericht der Schriftführerin, 4. Bericht der Schatzmeisterin, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Benennung eines Wahlleiters, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahl des gesamten Vorstandes, 9. Wahl von zwei Kassenprüfern, 10. Beratung und Beschlussfassung über vereinsinterne Anträge (soweit Vorlage), 11. Verschiedenes.
Anträge zwecks Änderung der Tagesordnung bzw. Beschlussfassung über vereinsinterne Anträge müssen spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung dem geschäftsführenden Vorstand vorliegen. Später eingehende Anträge können aus abwicklungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Jahreshauptversammlung ist für unsere weitere Arbeit von großer Wichtigkeit. Wir bitten daher, herzlich wie dringend, an der Veranstaltung teilzunehmen. Nach der Abwicklung der Tagesordnung gibt es für jeden Teilnehmer einen kostenlosen Imbiss.
Wegen der Kommunalwahl wurde die Sitzung vorverlegt.
Tennisclub Kadenbach
Frühjahrsinstandsetzung
Alle Mitglieder sind aufgerufen am Arbeitseinsatz zur Tennisplatzreservierung mitzuhelfen. Am 19.03.2004 ab 14.00 Uhr, bitte Schubkarre und Flachschaufel nicht vergessen. Koordination Jochen Billen.
Sportfreunde Germania Kadenbach
Fußbail 1. Mannschaft
Die 1. Mannschaft spielt am Sonntag, 14.03.2004, um 14.30 Uhr auf heimischem Platz gegen die Mannschaft des SV Waldesch.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel. und Fax: 02620/8442
E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de
Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten:
dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
donnerstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises in der Westerwälder Zeitung vom 28.02.2004 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 13.06.2004 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Neuhäusel sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermei- sterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
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feiern Kadenbach
'WamUhr werden wir im Gemeindehaus in einer Mit- Ä « mlun 9 uns ere Liste für die Gemeinderatswahl am |iWerin*a e ^ en - Hierzu sind auch Nichtmitglieder herzlich eingela- :;reinJl:[ e ® se an einer Kandidatur hat, kann sich gerne mit einem 4? I 9 leder in Verbindung setzen. . ^
s fe nder Karl Bechtle, Tel. 02620/8855 oder Ratsmitglied 8st ' Tel. 02620/15015.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

