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Wochenblatt VG Montabaur

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Heiligenroth

Sprechstunden

dienstags.

und.

Gemeindeverwaltung

des Ortsbürgermeisters

.von 17.00 bis 19.30 Uhr

.nach Vereinbarung .Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

E-Mail: gemeinde.heiligenroth @freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl

der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises in der Westerwälder Zeitung vom 28.02.2004 über die Einreichung von Wahl­vorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben.

I.

Bei der am 13.06.2004 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Heiligenroth sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermei­sterin / des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstüt­zungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. WahIvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemein­dewahlleiter

1. während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Schulstraße 1,56412 Heiligenroth

2. beim Ortsbürgermeister Erich Herbst, Breslauer Straße 27, 56412 Heiligenroth

oder

3. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus-Neu­bau, Ebene 2, Zimmer-Nr. 233, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.2004,18.00 Uhr ab

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl­ergruppen muss der Gemeindewahlleiterin / dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.2004,18.00 Uhr schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden Die Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen- bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustim­mung der Vertrauenspersonen.

56412 Heiligenroth, 12.03.2004 Erich Herbst, Ortsbürgermeister

zugleich als Gemeindewahlleiter

Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth

aus Anlass des SpezialmarktesFrühlingsmarkt am 21 03 2004

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss v < 02.062003 (BGBl .2003 Teil11S. 745) i.V.m. §3 Nr. über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technisch Gefahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI S 3791 zulf geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständiokeil auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 (GVBI S 2661 w für die Ortsgemeinde Heiligenroth folgende Rechtsverordnung erlassen-

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen a Anlass des festgesetzten SpezialmarktesFrühlinasfest am Snnnt' dem 21 . März 2004, von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr gS ä!r § 2

cV ^ erd ! n ar L d ! m verkaufs offenen Sonntag Arbeitnehmer länoer als d Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben 9 Woche

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstcii^ähit, muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt 6Schlos sen.

(3) Jugendliche Sowie werdende und stillende Mütter H-Ü e,d8n - I kaufsoffenen Sonntag nicht beschäftigt werden Die ArL* am liehen und werdenden Müttern darf acht Stunden täglich'^ v ° n Ju

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2 3 .mri Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 LarS? w 5r '" geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das BeschäfE? USS N Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach 6 5s Ah Vert5ot! Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 BGBl l q qrcV NrS Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdS 11 ^ lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr 3deSR runds gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. IS 3151 nn ^ geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt. n aerzur | § 6 j

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntest»

5 6410 Montabaur, 08.03.2004 i/. Sfej,, bJ"

Bekleidungsbasar in Heiligenroth

14 . 03 . 2004 , Wo: Vogelsanghalle,

Verkauf: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

100 % für Sie - keine Abgaben mehr vom Verkaufswert! Basar für Selbstanbieter, 5,00 Euro Standgebühr+einen Kuchen Anmeldung unter: Kommunaler Kindergarten, Tel 02602/4flfii bis Freitag, 12.03.2004 Kaffee und Kuchen auch zum Mitnehmen!

SV Heiligenroth

Sonntag, 14.03.2004,14.30 Uhr SG Ahrbach/Heiligenroth/Girod-SVMi enrachdorf

Freitag, 12.03.2004,19.00 Uhr A-Jugend JSG Ahrbach/Heiligenroth/I - JSG Nievern

Samstag, 13.03.2004, C-Jugend JSG Ahrbach/Heiligenroth/Girod - J! Herschbach 15.15 Uhr; D-Jugend JSG Neuwied I - JSG Ahrbac! genroth/Girod 14.00 Uhr; E-Jugend 13.00 Uhr, JSG Moschheim - J: Ahrbach/Heiligenroth/Girod I, SV Thalhausen - JSG Ahrbach/Hei roth/Girod II, JSG Herschbach II - JSG Ahrbach/Heiligenroth/Girodlll; Herren: AH Arzheim - AH Heiligenroth 16.00 Uhr, Abfahrt: 15.00 Uhr| TISCHTENNIS Kreisliga Staffel A Samstag, 20.03.2004, 18.00 Uhr gegen TTC Zugbrücke Grenzau lll Heiligenroth

3. Kreisklasse Staffel A

Samstag, 20.03.2004,18.00 Uhr gegen Sportfreunde Boden e.V. lll ii

Kreisklasse Damen

Donnerstag, 18.03.2004, 20.00 Uhr gegen TTC Eisighofen 2 in H roth; Samstag, 27.03.2004,15.00 Uhr gegen SV Salz in Salz

2. Kreisklasse Jugend

Samstag, 13.03.2004, 15.00 Uhr gegen TTC Wirges 2 in Wirges

Kreisklasse Schüler Staffel A

Samstag, 13.03.2004,15.00 Uhr gegen TTC Görgeshausen in H roth, Samstag, 20.03.2004, 15.00 Uhr gegen SV Olympia tscneraai Heiligenroth

Ruppach-Goldhausenl

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

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Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

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