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f r iie \ or t 01 03.2004 Müller, Ortsbürgermeister

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^ unhinaer: Montag, 08.03.2004, 20.00 Uhr Rathaus Sit-

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Maier: Montag, 08.03.2004, 20.00 Uhr GaststätteZum

ohunaen derFreie Wähler Niederelbert e.V.

CrnruDPeFreie Wähler Niederelbert e.V will sich einen 'Straßenzustände, Sonderheiten bzw.Problemfälle inner- ' maindevor Ort verschaffen. Aus diesem Grund versucht sie, sich aktuelle Detailkenntnisse anzueignen, die

V^lfheidungen als Grundlage dienen sollen. Die i* Ortsbe" Samstag, 13.03.2004, von 14.00 bis ca. 16.30 Uhr statt- 'Tll werden Bach-, Kirch-, Ost-, Garten- und Wiesenstraße, das i'Mardtfeld, die Lahn- und Südstraße, Tannen- und Birkenweg, r ". und Waldstraße sowie die Hauptstraße in der genannten tanfnesucht. Am Samstag, 27.03.2004, folgt zur gleichen Zeit ft d y es BaugebietesAuf der Schla, die Hoch-, Ring- und S Grabenweg, Herberg-, Nord-, Neu-, Horresser und Hollerer rjjjg den Äußeren Weg, Hohlweg und Mittelstraße. Nutzen Sie flreleaenheit, an diesen beiden Samstagen Ihre Wünsche und EJJen unmittelbar den Mitgliedern der Wählergruppe mitzuteilen.

, Weiß Niederelbert

ü Btern-Kind-T urnkurs

lag 16.03.2004, startet ein neuer Eltern-Kind-Turnkurs in der 1 Der Kurs erstreckt sich über 10 Wochen jeweils dienstags von Ej 700 Uhr und ist an Eltern mit zwei- bis vierjährigen Kindern L per Unkostenbeitrag von 10,00 Euro für Vereinsmitglieder bzw. jEurofür Nichtmitglieder ist in der ersten Stunde bar zu entrichten, itortklamotten und ein Getränk zum Kurs mitbringen.

Lesse hat, der melde sich bitte bei Barbara Sabel, Tel. 180390, Lime einfach in die erste Stunde.

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Oberelbert

jdorf/i^ -I./W

hstunde des Ortsbürgermeisters

istags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

mdeverwaltung, Tel. 02608/595

.02608/9449805

5emeinde@0berelbert.de

ipneister, Tel.: .02608/1499

mg der Stelzenbachhalle: jenMans, Stelzebach-Stubb.944603

Gliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde

S#F lbert för das Jahr 2004 vom 01.03.2004

Niederei-

Grillhütte

%meinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Wfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach ]pg durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- ®20.02,2004 hiermit bekanntgemacht wird:

laushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird ^Itungshaushalt

-Einnahme auf .591. 000 ,

abe auf .!!"!!!!.!!".591.000,

jenshaushalt

f Einnahme auf. .104.000,

A usgabe auf . . 104.000,

teefet. .

^festgesetzt:

Äe tragderKrediteauf

%

betrag der Ermächtigungen auf

* ^gesetzt ^ ® eme n< ^ es ^ euem werden für das Haushaltsjahr Jiteuer

^(GmnH U !l Cif0rStWirtSChaftlichen li

Grundsteuer A)... 269 v.H.

C? ück e( Gru n d sieüerBj":::::::::::::::::::::.317 v.h.

® r . 330 v.H.

L lalten'we^den 4 ^ 1 ^ unde d ' e ' nnerha *b 0,68 G eme ' ncle 9 e "

Nr. 10/2004

für den ersten Hund.25,_

für den zweiten Hund.38^

für jeden weiteren Hund. 51 ]

3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampf hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für jeden Hund. 250

II. .

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haus­haltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 20.02.2004 Kreisven/valtung des Westerwaldkreises

Abt. 2-20 Az. 029/901.10 i.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.03.2004 bis 17.03.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Oberelbert, 01.03.2004 (S.) Jung

Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

MGV Liederkranz Oberelbert

Einladung zur außerordentlichen Versammlung des MGV Liederkranz Obe­relbert am 26.03.2004, um 18.30 Uhr in der Stelzenbachhalle in Oberelbert. Tagesordnung: 1. Ergänzung der Vorstandswahl, 2. Neufassung der Sat­zung vom 10.01.1981,3. Verschiedenes

Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 bis 20.30 Uhr

Gemeindeverw-altung, Tel. und Fax.02608/204

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710

Öffnungszeiten

der KÖB - Katholisch Öffentliche Bücherei

dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Gemeindefinanzen

Rückblick 2003

Nach wie vor gegen den allgemeinen Trend präsentierten sich im abge­laufenen Kalenderjahr die Gewerbesteuereinnahmen der Ortsgemein­de, so dass das sehr gute Ergebnis des Vorjahres eingestellt werden konn- te. Auch den Einnahmen aus dem Forst ist inzwischen eine immer größe­re Bedeutung im Gemeindehaushalt zuzumessen.

Einnahmenentwicklung OG Welschneudorf

Konzessionen

Forst

Steuersaldo Saldo

GrundstQckserlöse

S1999 Q2000 B2001 C320Q2 B2003 02004 (Ansatz)