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/erscti ied f n ®%jt Z unq s j n d alle interessierten Einwohner/innen herz- 'fltlich enö1 a
f r iie \ or t 01 03.2004 Müller, Ortsbürgermeister
<SonUungen:
^ unhinaer: Montag, 08.03.2004, 20.00 Uhr Rathaus Sit-
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Maier: Montag, 08.03.2004, 20.00 Uhr Gaststätte “Zum
■ohunaen der “Freie Wähler Niederelbert e.V.”
’CrnruDPe “Freie Wähler Niederelbert e.V” will sich einen 'Straßenzustände, Sonderheiten bzw. “Problemfälle” inner- ' mainde “vor Ort” verschaffen. Aus diesem Grund versucht sie, sich aktuelle Detailkenntnisse anzueignen, die
V^lfheidungen als Grundlage dienen sollen. Die i* Ortsbe" Samstag, 13.03.2004, von 14.00 bis ca. 16.30 Uhr statt- 'Tll werden Bach-, Kirch-, Ost-, Garten- und Wiesenstraße, das ■i'Mardtfeld”, die Lahn- und Südstraße, Tannen- und Birkenweg, r ". und Waldstraße sowie die Hauptstraße in der genannten tanfnesucht. Am Samstag, 27.03.2004, folgt zur gleichen Zeit ft d y es Baugebietes “Auf der Schla”, die Hoch-, Ring- und S Grabenweg, Herberg-, Nord-, Neu-, Horresser und Hollerer rjjjg den Äußeren Weg, Hohlweg und Mittelstraße. Nutzen Sie flreleaenheit, an diesen beiden Samstagen Ihre Wünsche und EJJen unmittelbar den Mitgliedern der Wählergruppe mitzuteilen.
, Weiß Niederelbert
ü Btern-Kind-T urnkurs
lag 16.03.2004, startet ein neuer Eltern-Kind-Turnkurs in der 1 Der Kurs erstreckt sich über 10 Wochen jeweils dienstags von E”j 700 Uhr und ist an Eltern mit zwei- bis vierjährigen Kindern L per Unkostenbeitrag von 10,00 Euro für Vereinsmitglieder bzw. jEurofür Nichtmitglieder ist in der ersten Stunde bar zu entrichten, itortklamotten und ein Getränk zum Kurs mitbringen.
Lesse hat, der melde sich bitte bei Barbara Sabel, Tel. 180390, Lime einfach in die erste Stunde.
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Oberelbert
jdorf/i^ -I./W
hstunde des Ortsbürgermeisters
istags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
mdeverwaltung, Tel. 02608/595
.02608/9449805
5emeinde@0berelbert.de
ipneister, Tel.: .02608/1499
mg der Stelzenbachhalle: jenMans, Stelzebach-Stubb.944603
Gliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
S#F lbert för das Jahr 2004 vom 01.03.2004
Niederei-
Grillhütte
%meinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Wfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach ™]pg durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- ®20.02,2004 hiermit bekanntgemacht wird:
laushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird ^Itungshaushalt
-Einnahme auf .591. 000 ,— €
abe auf .”!!"!!!!.!!".591.000,— €
jenshaushalt
f Einnahme auf. .104.000,—€
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^festgesetzt:
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Grundsteuer A)... 269 v.H.
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L lalten'we^den 4 ^ 1 ^ unde ’ d ' e ' nnerha *b 0,68 G eme ' ncle 9 e "
Nr. 10/2004
für den ersten Hund.25,_€
für den zweiten Hund.38^— €
für jeden weiteren Hund. 51 ]— €
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampf hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund. 250 — €
II. .
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 20.02.2004 Kreisven/valtung des Westerwaldkreises
Abt. 2-20 Az. 029/901.10 i.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.03.2004 bis 17.03.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Oberelbert, 01.03.2004 (S.) Jung
Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
MGV Liederkranz Oberelbert
Einladung zur außerordentlichen Versammlung des MGV Liederkranz Oberelbert am 26.03.2004, um 18.30 Uhr in der Stelzenbachhalle in Oberelbert. Tagesordnung: 1. Ergänzung der Vorstandswahl, 2. Neufassung der Satzung vom 10.01.1981,3. Verschiedenes
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 bis 20.30 Uhr
Gemeindeverw-altung, Tel. und Fax.02608/204
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710
Öffnungszeiten
der KÖB - Katholisch Öffentliche Bücherei
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Gemeindefinanzen
Rückblick 2003
Nach wie vor gegen den allgemeinen Trend präsentierten sich im abgelaufenen Kalenderjahr die Gewerbesteuereinnahmen der Ortsgemeinde, so dass das sehr gute Ergebnis des Vorjahres eingestellt werden konn- te. Auch den Einnahmen aus dem Forst ist inzwischen eine immer größere Bedeutung im Gemeindehaushalt zuzumessen.
Einnahmenentwicklung OG Welschneudorf
Konzessionen
Forst
Steuersaldo Saldo
GrundstQckserlöse
S1999 Q2000 B2001 C320Q2 B2003 02004 (Ansatz)

