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Wochenblatt VG Montabaur_

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der auf Seite 27 abgedruckten Skizze. Welschneudorf, 16.02.2004 Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des BebauungsplanesBornplatz und Bornwiese der Ortsgemeinde Welschneudorf

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 30.09.2003 den Beschluss gefasst, gemäß § 13 BauGB auf die vorgezo­gene Bürgerbeteiligung zu verzichten und den Entwurf zur Änderung des o.a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.03.2004 - 02.04.2004 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220 Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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1 die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2 der Abgabenschuldner wechselt, o der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert 4 sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höh. I richten sind, wie sie sich .m einzelnen Fall aus dem laÄj Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung Sjj Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage en ä'

Bescheid zugegangen wäre. ^

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte FestseU rL.meindeabgaben kann innerhalb eines Monats nachVerfil der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. ner Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der U nemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur! hen Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die WitoJ frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dern&l ser Frist bei der Behörde eingegangen ist. ^

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung! Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Verl

Stein, Erster Beigeori

Die Narren sind los ...

Alle Jahre wieder wird in der fünften Jahreszeit in unseren Breitenj das Zepter in den meisten Gemeinden von den Närrinnen undH« übernommen In diesem Moment ist die Machtübernahme beretee^ der Möhnenball gehört bereits der Vergangenheit an und aliesfiebert'i nächsten Ereignissen entgegen. Mit fast vierzig Zugnummern « Rosenmontagszug in Welschneudorf erneut zu den größten Um des unteren Westerwaldes und angrenzenden Rhein-LaW oehören An dieser Stelle bereits jetzt ein herzliches Dankeschön«, an alle Teilnehmer aus unseren Nachbargemeinden, die hieuua prheblich beitragen. Es wäre schön, wenn auch möglichst viele«. <?rhneudorfer wieder bereits am Sonntag den Umzug in Oberelberts oder zumindest doch als Zuschauer unterstützen würden.

Wie immer werden am Rosenmontag ausreichend Parkplätze a Sz Friedhof und Waldspielplatz zur Verfügung stehen. Ich tot ÄeSnleresse darum, am Montag ab ca. 12.00 Uhrbsla die Zugstrecke von parkenden Fahrzeugen freizuhaltea Abschließend nochmals vielen Dank an alle freiwilligen HeMJ re die Sch im Vor- und Umfeld des RosenmontegszugesapWid amtlich engagieren und somit aktiv zum Erhalt einer langjahnpi; nn in unserer Gemeinde beitragen. Hoffen wir, dass uns Petrusart tag hold und der Kopf am Aschermittwoch nicht allzu schwer sein»

Helau Torsten Schwarz, Ortsbiirgm

Welschneudorf, 16.02.2004 (S) Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA0 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Wel­schneudorf in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirt­schaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Land­wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit gel­tenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Welschneudorf erhebt im Kalenderjahr 2004 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

GELBACHHÖHEN

Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters^

von

donnerstags....

Äderungen

nd h cho®,Sf a n r fc h ? ftDauba ch/Stahlhofen

Die nächTte Pm h Tr f a9 ' 20 -°2-20°4 fälltaue, hofen statt. flndet am Freita 9> 27. 02.2004, um 19.30 UhriiS

Al ^onlmendenM -IT 8 °' Geburtsta 9!

Geburtstag. Die 25 -02.2004, feiert Hilde Neurott!

Während des Krion^ , n wurde *n Jauer/Niederschlesien t ne n, der bei ihren rfJou te s,e ' hren Ehemann Bernhard New Gebracht war Nenh ?,} ern a J s Soldat vorübergehend in Quart August 1946 kam u! er y, ertreib ung aus ihrer Heimat Niedersehr denberg/SieaerisnH o .^.? uroth zusammen mit ihrer FatniSe«^ bach. Als Grünrlfm! Se ' t ! hrer Hc >chzeit im Februar 1947 lebt sie» noch heute verbunden 1 '^ ^ 6r Uaubacher Möhnen ist siet'"'

Urenkel. Alle rwÜf'^ vier Kinder rnit Ehegatte, sowiedieEnm ,.uj ub . ach er schließen sich den Glückwünschen atiT ihr alles Gute bei bester Gesui »

Reinhard Mies, I. Ortsh&l^

nächsten Jahre wünschen wir Kreis der Familie.