Montabaur
Ortsgemeinde Niedererbach Berthold Ortseifen Ortsbürgermeister
ienblatt\5___
hnisse unserer Untersuchungen Anfang des Jahres dar- ierf-d ie Berichten, welche Maßnahmen zur Vorsorge gegen wei- ^ nund 2rschäden eingeleitet werden sollen.
"H° chwaS hne rversammlung wollen wir über folgende Themen infor-
ijjf fcinwu
in: a Hör Ortskanalisation in Niedererbach und evtl. Maßnahmen se^g ihrer Leistungsfähigkeit
Qplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich des
San< h )a ffenheit der Entwässerungsanlagen der Deutschen Bahn AG tätlich können auch weitere Fragen an die Unterzeichner und ^stverstancH tänd j gen Behörden, die an dieser Einwohnerver-
gSehmk gestellt werden.
f 022004
Montabaur
ini/fi öSchaaf I grrnsister
^tiirhe Bekanntmachung über die Festsetzung
fS ndeab 9 aben für das Kalender i ahr 2004
Ltzuna der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Suerqesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert \ Art 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - ÄK vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 iHundesteuersatzung der Ortsgemeinde Niedererbach jederzeit geltenden Fassung sowie des ü/irtschaftskam merbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes ■ die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 Jer derzeit geltenden Fassung)
rortsqemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 2004 die Gründer die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- JenAbgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003. eAbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben dien nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn die Abgabenpflicht neu begründet wird,
! der Abgabenschuldner wechselt, der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
izuerhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- «scheide allgemein festgesetzt.
‘Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- iten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen jabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem rügen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen ’htswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Jieid zugegangen wäre, ihtsbehelfs beleh ru ng
gen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der meindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung [Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
[Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- lieindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheiz Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- t(Satz1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- Frist bei der Behörde eingegangen ist.
tSiEinlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der meindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter
icht über die Sitzung des Ortsgemeinderates dererbach vom 05.02.2004
Gasanschluss im Neubaugebiet “Auf dem Hahn”
tosgemeinderat sprach sich grundsätzlich für einen Gasanschluss tubaugebiet “Auf dem Hahn” aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung abaurwurde beauftragt, einen Mustervertrag auszuarbeiten und dem ememderat bis zur nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlus- un 9 vorzulegen.
^ ne fgie (Regionaler Raumordnungsplan)
^J^inderat liegen Informationen über die Aufstellung des naen Ra umordnungsplanes ‘Teilplan Windenergienutzung” vor.
2? wurden Flächen im Bereich der K 183 (Nentershausen - Nieder- «L 6r u 317 (Nentershausen - Steinefrenzer Kreuzung) und der K icwn/ 6 *' 1 " Dreikirchen) im Rahmen einer Potenzialeinschätzung erh T 6 '^ orran 99ebiete Windenergieanlagen (WEA)” bewertet.
„^^rneindeven/valtung Montabaur wird hierzu eine Stellungen, mit der sich der Ortsgemeinderat in seiner nächsten
Rechnung 2002 beschlossen und Entlastung erteilt
i 0 H 4-12.2003 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der 1 vor rw ° aumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, ssenno u 0n ^ er ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- nd K räfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus- uss foof enbele 9 e wu rde abschließend vom Rechnungsprüfungs- Qab n ^ es * e ^> dass die Überprüfung zu keinen Beanstandungen ld6mD r ? u ^' n wurde die Haushaltsrechnung 2002 abgeschlos- at zur Entscheidung vorgelegt.
Nr. 08/2004
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 05.02.2004 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 2002 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags..von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.:.06485/228
Bücherei St. Kilian
Öffnungszeiten:
Donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Nomborn in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 2004 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
/. V. Stein, Erster Beigeordneter
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Bücherei-Info
Neue Bücher eingetroffen
Rechtzeitig zum Frühjahr haben wir für Jung und Alt neue Schmöker besorgt.
Seien es Comics, Fach-, Jugend-, oder Bilderbücher für euch Kids, gesund Essen und Leben für die Erwachsenen oder neue Romane für die Leseratten. Ihr seht - für jeden ist was dabei. In zusätzlichen Regalen können wir euch das erweiterte Angebot präsentieren.
Kommt vorbei und sucht euch was aus.
Country- & Westernclub Nomborn “The Bull-Riders”
Wir treffen uns am Freitag, 27.02.2004, um 20.00 Uhr in der Studentenmühle.
Da der Ausflug im Herbst 2003 allen Beteiligten gut gefallen hat, haben wir beschlossen, im September diesen Jahres noch einmal nach Reith im Albbachtal zu fahren. Dies ist kein Vereinsausflug und es werden keine Gelder aus der Vereinskasse gezahlt! Nähere Infos erteilen Thomas Schalla und Frank Roth.
Wie geplant fahren wir am 27.03.2004 nach Mogendorf zu einem Coun- tryabend. Der Eintritt wird im Vorverkauf aus unserer Vereinskasse bezahlt. Wer mitfahren will, kann sich bis zum 07.03.2004 bei Uli Frink anmelden.

