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Montabaur

Ortsgemeinde Niedererbach Berthold Ortseifen Ortsbürgermeister

ienblatt\5___

hnisse unserer Untersuchungen Anfang des Jahres dar- ierf-d ie Berichten, welche Maßnahmen zur Vorsorge gegen wei- ^ nund 2rschäden eingeleitet werden sollen.

"H° chwaS hne rversammlung wollen wir über folgende Themen infor-

ijjf fcinwu

in: a Hör Ortskanalisation in Niedererbach und evtl. Maßnahmen se^g ihrer Leistungsfähigkeit

Qplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich des

San< h )a ffenheit der Entwässerungsanlagen der Deutschen Bahn AG tätlich können auch weitere Fragen an die Unterzeichner und ^stverstancH tänd j gen Behörden, die an dieser Einwohnerver-

gSehmk gestellt werden.

f 022004

Montabaur

ini/fi öSchaaf I grrnsister

^tiirhe Bekanntmachung über die Festsetzung

fS ndeab 9 aben für das Kalender i ahr 2004

Ltzuna der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Suerqesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert \ Art 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - ÄK vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 iHundesteuersatzung der Ortsgemeinde Niedererbach jederzeit geltenden Fassung sowie des ü/irtschaftskam merbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 Jer derzeit geltenden Fassung)

rortsqemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderjahr 2004 die Gründ­er die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- JenAbgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003. eAbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben dien nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn die Abgabenpflicht neu begründet wird,

! der Abgabenschuldner wechselt, der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

izuerhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- «scheide allgemein festgesetzt.

Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- iten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen jabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem rügen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen htswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Jieid zugegangen wäre, ihtsbehelfs beleh ru ng

gen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der meindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung [Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

[Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- lieindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­iz Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- t(Satz1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- Frist bei der Behörde eingegangen ist.

tSiEinlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der meindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

icht über die Sitzung des Ortsgemeinderates dererbach vom 05.02.2004

Gasanschluss im NeubaugebietAuf dem Hahn

tosgemeinderat sprach sich grundsätzlich für einen Gasanschluss tubaugebietAuf dem Hahn aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung abaurwurde beauftragt, einen Mustervertrag auszuarbeiten und dem ememderat bis zur nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlus- un 9 vorzulegen.

^ ne fgie (Regionaler Raumordnungsplan)

^J^inderat liegen Informationen über die Aufstellung des naen Ra umordnungsplanesTeilplan Windenergienutzung vor.

2? wurden Flächen im Bereich der K 183 (Nentershausen - Nieder- «L 6r u 317 (Nentershausen - Steinefrenzer Kreuzung) und der K icwn/ 6 *' 1 " Dreikirchen) im Rahmen einer Potenzialeinschätzung erh T 6 '^ orran 99ebiete Windenergieanlagen (WEA) bewertet.

^^rneindeven/valtung Montabaur wird hierzu eine Stellung­en, mit der sich der Ortsgemeinderat in seiner nächsten

Rechnung 2002 beschlossen und Entlastung erteilt

i 0 H 4-12.2003 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der 1 vor rw ° aumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, ssenno u 0n ^ er ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- nd K räfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus- uss foof enbele 9 e wu rde abschließend vom Rechnungsprüfungs- Qab n ^ es * e ^> dass die Überprüfung zu keinen Beanstandungen ld6mD r ? u ^' n wurde die Haushaltsrechnung 2002 abgeschlos- at zur Entscheidung vorgelegt.

Nr. 08/2004

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 05.02.2004 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei­geordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 2002 werden im Rahmen einer geson­derten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags..von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.:.06485/228

Bücherei St. Kilian

Öffnungszeiten:

Donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Nomborn in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbei­trages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 2004 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

/. V. Stein, Erster Beigeordneter

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Bücherei-Info

Neue Bücher eingetroffen

Rechtzeitig zum Frühjahr haben wir für Jung und Alt neue Schmöker besorgt.

Seien es Comics, Fach-, Jugend-, oder Bilderbücher für euch Kids, gesund Essen und Leben für die Erwachsenen oder neue Romane für die Leseratten. Ihr seht - für jeden ist was dabei. In zusätzlichen Regalen können wir euch das erweiterte Angebot präsentieren.

Kommt vorbei und sucht euch was aus.

Country- & Westernclub Nomborn The Bull-Riders

Wir treffen uns am Freitag, 27.02.2004, um 20.00 Uhr in der Studenten­mühle.

Da der Ausflug im Herbst 2003 allen Beteiligten gut gefallen hat, haben wir beschlossen, im September diesen Jahres noch einmal nach Reith im Albbachtal zu fahren. Dies ist kein Vereinsausflug und es werden keine Gelder aus der Vereinskasse gezahlt! Nähere Infos erteilen Thomas Schalla und Frank Roth.

Wie geplant fahren wir am 27.03.2004 nach Mogendorf zu einem Coun- tryabend. Der Eintritt wird im Vorverkauf aus unserer Vereinskasse bezahlt. Wer mitfahren will, kann sich bis zum 07.03.2004 bei Uli Frink anmelden.