18
Kirchenchor “St. Josef” Kadenbach
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 20.03.2004,19.30 Uhr in Kadenbach, Gaststätte “Zur Augst”, statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht der Schriftführerin; 4. Bericht der Kassiererin; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung sind vom Vorstand bis zum 12.03.2004 schriftlich mitzuteilen. Anlässlich des Patroziniums gestaltet der Kirchenchor am gleichen Tag um 18.00 Uhr die Vorabendmesse in der Kirche St. Josef Kadenbach.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
donneLis:::::.*»" ^ uhr
Tel. und Fax: 02620/8442
E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel @t-online.de
Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten:-
dienstags. von 17 00 Uhr bis 24 - 00 Uhr
donnerstags.von "I7-00 Uhr bis 24.00 Uhr
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Neuhäusel
vom 29.01.2004
Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes - Teilplan Windenergienutzung
Nach eingehender Diskussion im Ortsgemeinderat stimmte dieser abschließend gegen den Windenergieplan in der vorgelegten Fassung.
Erweiterung des Friedhofes in Neuhäusel; Nachtrag zur Auftragsvergabe
Der Auftrag für die Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Erweiterung des Friedhofes in Neuhäusel wurde erteilt.
Satzung zur Änderung des Friedhofssatzung Der Ortsgemeinderat Neuhäusel beschloss die Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der vorgelegten Fassung. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht. Auftragsvergaben für die Herstellung der Wegeparzelle Kohlenweg Gartenstraße und Pflasterungen im Bereich “Am Sauwald”
Der Ortsgemeinderat vergab die Aufträge für die Herstellung des Zwischenweges Gartenstraße/Kohlenweg (auf Vorschlag des Bauausschusses) und die Ausbesserungsarbeiten im Bereich “Am Sauwald”. Widmung einer Gemeindestraße (Flur 3, Flurstück 113/2 - nur teilweise -) in Neuhäusel für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz
Aufgrund der Bestimmungen des Landesstraßengesetzes beschloss der Ortsgemeinderat Neuhäusel, die nachstehend bezeichnete Verkehrsfläche (Teilstück), verlaufend von der Einmündung auf die “Hillscheider Straße” (K114) bis auf Höhe des Hauses “Im Litzeland, Hausnummer 1”, Grundstück Flur 3, Flurstück 22/1 - als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Bezeichnung
"Im Litzeland" (Flur 3, Flurstück 113/2 teilweise •
verlaufend von • bis
verlaufend von der "Hillscheider Straße" (K114) bis auf Höhe des Hauses "Im Litzeland 1", Grundstück Flur 3, Flurstück 2 2/1
Tag der
Verkehrs-
übergabe
29.01.2004
Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel
Unser Treffen am 03.03.2004 fällt aus. Wie besprochen fahren wir am
Mittwoch, 10.03.2004, nach Montabaur. Die Abfahrt ist um 14.45 Uhr am St.-Anna-Haus.
I_^
Simmern
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von i8.3o tett .
donnerstags.von 18 30 ^
Telefon:.
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 desGrunrta, zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Äl führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977-vomiÄl - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeii 1 in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaft träges gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschl Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden FasLl Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 2004dSJ er für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (GrundsteuerAU Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie*« Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr» Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. DieU werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt,^
1 . die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellungneual benbescheide allgemein festgesetzt. 1
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in derHöheal richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letztensdiij Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner tretewl heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung^ Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage eins Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbeheifsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fest$*j)| Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröfeif der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei derVe^ gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widern frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vordemfl ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zurZal Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
, i.V. Stein, Erster Beß
Kath. öffentliche Bücherei SimnJ
Die Bücherei bleibt am Fastnachtsdienstag,24.02. geschlossen.
CDU-ßürgertreff 2004
2u 0 m^e S ^hi S < f h ! rm 1 ittWOCh mit U,la s ^midt,MdL
wiralle inter^ 9 Q?r/ SC i? rmittwoch mit traditionellem Heringsm] Hotel Waldhofh^Ji- ® ur 9 erinnen und Bürger am 25.02.2004J dem CDU Drtci!^ 2 ! 10 ^ ein ' A * s Gesprächspartner stehen zenden jörn S rs,t2end en 0ttm ^ Kreutzer und dem FrakW fügunq Die^nininH' 6r auch Land tagsabgeordnete UllaSctimM
neier^^ re 9203Q^^?g2Q^^ Ha l 1n ^ 577 F “»*'
■K*— Samern
Un SP ?c?! n,0ren 55 Plu s in der SPD
■Waldh^egS 2oS Uhr Frei ' a9 ' 2702 ' 20M ' ****** fe"** Bn| adung erfolgt nicht! te Simmprno ne ü 1 - U ? cl Senioren, Freunde, Bekannte als ai# ein. Auf ihr V' ^ Ie .j- ust an Geselligkeit haben, laden wir W ' euer Kommen freut sich das Seniorenteam.
Ä erein 1930 Simmern e.V.
den Umztyen b^kef ^ ^eben wir euch nochmals die Aö/ah gabefmi't Pkw 2 ' 2004, Abfahrt 11 -°0 u hr nach KbbtenjSdiB
Montag, 23.02.2004, Abfahrt 12.15 Uhr nach Koblenz, mH

