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ton mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken können unter der 'mer 02602 / 1 26-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters)

Hartwerden.

"-2602/126-255, E-Mail-Adresse: PjPosseldoelken@montabaur.de aprivat: 02602/120354, Handy-Nr.: 0160/90511966

fliehe Bekanntmachung

Teilung des BebauungsplanesHimmelfeld

stadt Montabaur und Aufhebung des Grundbebauungsplanes Malier bisherigen Änderungen;

Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

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Gemarkung: Montabaur Maßstab. 1 : 1000

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1 OI^or 9 n^ r u^ en ' ie 9 en somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der <toeivw£ ü4bls 1 2.03.2004 (einschließlich) bei der Verbands- Z8,564in n kA 0ntal3aur Bauamt > Zimmer220, Konrad-Adenau- ^und mitt, Morita * :,aur während der Dienststunden (montags, . Kerstan ',i? S vom 08 - 00 b <s 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 r08.00bk ?o n o° 8 - 00 bis 12 - 30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, frei- 1 2,38 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

nregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei- en schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Montabaur, 16.02.2004 Dr. Possel-Dölken, Stadtbürgermeister

Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen

Seit dem 1. Januar 1980, Änderung zum 01.01.2002, gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugend­arbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für dieses Jahr bis zum 1. April 2002 gestellt werden.

Förderungsvoraussetzung:

1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit min­destens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner der Stadt Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.

2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemein­schaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3. Der Zuschussbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 100,00 Euro je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 8,00 Euro.

Ihre schriftliche Antragstellung muss folgende Daten beinhalten:

1. Vor- und Zunamen, Anschriften und Geburtsdaten der Mitglieder

2. Bankverbindung des Vereins bzw. der Jugendgemeinschaft

3. Bestätigung durch die/den Vorsitzende(n) des Vereins bzw. der Jugend­gemeinschaft (Stempel soweit vorhanden)

Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbe­reich 2, Rathaus, Zimmer 26, einzureichen, (Tel.: 02602/126.323).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der 1. April 2004 eine Aus­schlussfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, kön­nen nicht mehr berücksichtigt werden.

Fastnachtsumzug in Montabaur

Der diesjährige Fastnachtsumzug findet traditionell am Fastnachtsdiens­tag, 24.02.04, statt.

Mit der Aufstellung der Wagen und Gruppen wird gegen 13.30 Uhr in der Koblenzer Straße in Höhe der Kaserne begonnen. Gegen 14.00 Uhr wird sich der Zug in Bewegung setzen und die gleiche Fahrtstrecke durch die Innenstadt nehmen wie in den Vorjahren. Bis ca. 16.30 Uhr muss daher im gesamten Stadtgebiet mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden. Damit der Umzug wie gewohnt reibungslos und sicher ablaufen kann, ist folgendes zu beachten:

1. Die Bahnhofstraße wird von der Einmündung Wallstraße bis zum Klei­nen Markt ab 12.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

2. In der Bahnhofstraße, der Tiergartenstraße und der Gerichtsstraße gilt ab 12.00 Uhr absolutes Haltverbot. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden ca. eine Woche vorher aufgestellt. Falschparker müssen aus Sicherheitsgründen abgeschleppt werden, um die Durchfahrt des Zuges zu ermöglichen.

3. Die Linienbushaltestellen Bahnhofstraße, Kreisverwaltung, Kaserne und Krankenhaus (Peterstorstraße) können in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr nicht angefahren werden, es stehen nur die Haltestellen am Bahn­hof, am Konrad-Adenauer-Platz und die Bedarfshaltestelle in der Huns­rückstraße (Standortverwaltung) zur Verfügung.

4. Die Bewohner der Straßen, die im Verlauf des Zuges abgesperrt wer­den müssen (z.B. Am alten Sportplatz, Gelbachstraße, Joseph-Kehrein- Straße, Bahnhofstraße, Eschelbacher Straße, Tiergartenstraße und Gerichtsstraße) werden gebeten, ihr Fahrzeug außerhalb der Zugstrecke abzustellen, wenn sie es in dieser Zeit benutzen wollen.

Wir bitten alle Einwohner und Besucher der Stadt Montabaur um Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -

SPD - Ortsverein Montabaur

Der SPD-Ortsverein lädt ein zu einer Mitgliederversammlung, zugleich Jahreshauptversammlung, am 27.02.2004, Beginn: 18.30 Uhr im Restau­rantII Castello, Wilhelm-Mangels-Str., Montabaur.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Bestätigung der Tages­ordnung, 3. Bericht des Ortsvereins-Vorstandes, 4. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer, 5. Ehrungen, 6. Aufstellung der Kandidaten der SPD Montabaur für die Stadtratswahl 2004, Wahl des Wahlvorstandes, Verabschiedung der Geschäfts- und Wahlordnung, Wahl eines Schriftfüh­rers, Wahl einer Mandatsprüfungs- und Wahlkommission, Wahl der Ver­trauensperson und der stellv. Vertrauensperson, Wahl der zwei Personen, die die Versicherungan Eides Statt abgeben; Abstimmung darüber, ob und welche Bewerber bis zu drei mal im Wahlvorschlag aufgeführt werden sollen, Wahl der Kandidaten, 7. Bericht über die Fraktionsarbeit im Stadt­rat, 8. Anträge (vorsorglich) und Verschiedenes, 9. Schlusswort Wir hoffen auf rege Teilnahme.

Schusterjungen Volkssportclub

Am kommenden Wochenende vom 21./22. Februar sind dieSchuster­jungen bei folgenden Volkswanderungen angemeldet.

Villmar mit Start ab 7.30 Uhr im Schulzentrum mit Wanderstrecken von 5, 10 und 20 km.