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Montabaur

Nr. 07/2004

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markanten Zahlen des Haushaltes: fermgen' nn haus halt sieht Einnahmen von 698.000 Euro vor - pe rVer ! a >he Summe belaufen sich die Ausgaben. aufdienenshaushalt sieht Einnahmen von 932.000 Euro vor - O^Tche Summe belaufen sich ebenfalls die Ausgaben. aUfdi rdenkeine Kredite und keine Verpflichtigungsermächtigungen

^Sder Rücklagen beträgt ca. 395.000 Euro.

DieH ° Finanzspitze ist jedoch von 33.599 Euro in 2003 auf ca. nnEuro in 2004 geschrumpft.

nrS mussten wir jedoch erstmals wieder eine Zuführung vom "ans- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.000 Euro ir^ermöge den Verwaltungshaushalt zu decken. Die Ursache ^lieatdarin dass der Einkommenssteueranteil gegenüber dem Hübsch um ca. 42.000 Euro zurückgegangen ist. Dies führt V tXem Rückgang von ca. 29.000 Euro.

'Ick auf die kommenden Jahre, d. h.die mittelfristige Finanzpla- S ri e Jahre 2005 bis 2007 signalisiert, dass wir überlegen müssen, T |Ip im Investitionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im vor- L Zeitraum durchführen sollten.

Sitte nämlich zur Folge, dass wir ab 2005 wieder auf Kredite zurück- i müssten, um all diese Vorhaben zu finanzieren.

M unberücksichtigt sind die möglichen Baukosten für ein Dorfge- laftshaus. Die Erfahrung zeigt, dass hier mit Investitionskosten ,- 1 bis 1 5 Mio. Euro zu rechnen ist, außerdem schließen sich einer hen Investition nicht unwesentliche Folgekosten (Bewirtschaftungs- Kreditkosten) an, die dann wiederum aus dem Verwaltungshaushalt irtschaften wären.

lenfassend kann man also sagen: Wir stehen haushaltsmäßig jut da, müssen uns jedoch der Gefahren und Probleme für die bewusst sein, um nicht wieder in die roten Zahlen zu geraten. luss erläuterte Herr Hainze von der Finanzabteilung der VG den iltsplan im Detail.

iktionen stimmten schließlich ohne längere Diskussion dem vor- ien Plan einstimmig zu.

filuss stellte das Planungsbüro Karst den nochmals überarbeite- Itwurf des BebauungsplanesAuf der Höh - 4. Erweiterung vor. iregung des Rates hatten die Planer mehrere Änderungen vorge- ien, die nunmehr die breite Zustimmung des Rates fanden. Mit Ein­heit verabschiedete der Rat daher sieben notwendige Einzelbe- e, um das Genehmigungsverfahren voranzubringen, m weiteren Tagesordnungspunkt stellte Herr Lademann vom Pla- büro Gombert und Partner die Submissionsergebnisse zur lerungdes Daches am Gemeindegebäude auf dem Dorfplatz vor. lat stimmte der Vergabe an den jeweils preisgünstigsten Bieter _ innig zu.

$m weiteren Tagesordnungspunkt stellte Ratsmitglied Jörg Aue (i Bericht zum einjährigen Bestehen des Jugendzentrums vor. ich hat sich die Einrichtung eines gemeinsamen Jugendzentrums drei Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel und Kadenbach durch­bewährt und wird auch von den Jugendlichen gut angenommen, pe berichtete ferner über einen Erfahrungsaustausch aller an ^Einrichtung Beteiligten am Ende des vergangenen Jahres. Trotz jerstruktureller Probleme und einiger negativer Begleiterschei- len im Umkreis einer solchen Einrichtung hätten sich alleTeilneh- loch auf einer gemeinsamen Ebene verständigt, um Lösungs- e aufzuzeigen und um den Wert dieses Jugendzentrums zu reichen. Herr Aue ergänzte seinen Bericht mit einem Ausblick Dlante Aktivitäten in diesem Jahr. Er verwies abschließend dar- ®as$ es nunmehr gelungen sei, Fahrtmöglichkeiten für Kadenba- ugendliche zum Jugendzentrum und zurück zu ermöglichen. Die ien Zeiten des Anrufsammeltaxis seien dem gültigen AST-Fahr- äu entnehmen.

öffentlichen Teil der Sitzung behandelte der Rat Grundstücks- und letegenhoiten sowie die Besetzung von Wahlvorständen für die '" ri ' > Kommunalwahlen am 13. Juni in diesem Jahr.

Helmut Marx, Ortsbürgermeister

Ünenkaffee

Jp nenv ® re ' nImmerfroh veranstaltet seinen diesjährigen Möh-

am Schwerdonnerstag, 19-02.2004, ab 15.30 Uhr im Gasthaus

fe b n J'9 un g : Sturm auf das Rathaus

ntaa 9Dr>o arren suc * 1en sturmerprobte Bürgerinnen und Bürger, die fKCK bitt *^^4. 14.11 Uhr mithelfen, das Rathaus zu erstürmen. PirfotnJntnH eSen ^ erm ' n bereits vorzumerken; weitere Informatio- der kommenden Woche an gleicher Stelle.

Wtengemeinschaft

tes** trifft sich am 16.02.2004 um 19.00 Uhr in der ssenten !^^; esterwa ld zu einer Besprechung. Eingeladen sind alle t ktiv oder passiv) aus den Augstgemeinden.

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

monta 9S.von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. und Fax: 02620/8442

E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel @t-online.de

JugendtreffUnderground X in der Augst-Schule

Offnungszeiten:-

dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

donnerstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Dienststunden bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel am Schwerdonnerstag und Rosenmontag, 19. und 23. Februar 2004, fallen aus. Die nächste Sprechstunde findet wieder am 26.02.2004 zu den übli­chen Zeiten statt. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise im Wochenblatt. Ich bitte um Verständnis und Beachtung.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Neuhäu­sel in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammer­beitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskam­mer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 2004 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

/. V. Stein, Erster Beigeordneter

Die Kath. Kirchen­gemeinde St. Anna lädt ein:

Am Samstag, 14. Februar 2004 fin­det wieder unser traditioneller Kin­derkarneval statt. Wir laden alle Kin­der um 15.11 Uhr ins St.-Anna-Haus in Neuhäusel ein.