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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachung der ~- Uönhar h Haushaltssatzung der Ortsgememde Gackenbach

für das Jahr 2004

vom 03.02.2004

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der

ÄS

de vom 26.01.2004 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt 345 000 _

in der Einnahme auf.345 000!-

in der Ausgabe auf.

Vermögenshaushalt pa? 000 _

in der Einnahme auf. ooo nnn_ £

in der Ausgabe auf..

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt: < Q n nn _ e

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 1y - uuu > e

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf. 0,

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,

für den zweiten Hund.66,

für jeden weiteren Hund.81,

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2004 auf 19.000, festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO aufsichts­behördlich genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor.

56410 Montabaur, 26.01.2004 im Auftrag

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Achim Schwickert

Abt. 2-20 Az. 029/901.10

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.02.2004 -18.04.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

(S.) Gackenbach, 03.02.2004 Weidenfeiler

Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfanq an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­

migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuna verletzt worden sind, oder y

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter

. B l Z ^ h [l Un l deS , Sachverhaltes - der die Ver| ekung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann

auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedemann ^ v er | et "

zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-

Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153)

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzunn der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004 9

(Festsetzung der Grundsteuer qem 5 27 Abs 1 Hpc rrnnrini zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S 9 965 § geände^ dumhEh

BGBM S 9 3S? 6 H ZUr u Ab f b6n ° rdnUng ' EGA0 1977 -vom 14 12 1976-

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Die Ortsgemeinde Gackenbach erhebt im KalenderjahrN Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (ß die Grundstücke des Grundvermögens (Grunds,jffl,

sasenwiei^ijßusr

stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nichtD werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fesS 0 ' 6 ^ Sier

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird, y Set2 U oC

2. der Abgabenschuldner wechselt, *J tu

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, Solui

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben. ®$6.o

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung benbescheide allgemein festgesetzt. un ^ ^inei

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der i* P l Ge£ richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten ^ 960 C Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner tob"" heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung! Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsei, Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Vem«! der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. t!

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beider« gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur , ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wide frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vordem ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur u Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

/nfe Erster Beigt

Stein,

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderat Gackenbach vom 21.01.2004 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2004 einstimmig verabsci In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Bert Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushai 2004 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmunji Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelet Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die zung 2004, die die summarische Zusammenfassung des Hauste nes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 345.(

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 232.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wieii gelegt:

Grundsteuer A.

Grundsteuer B.

Gewerbesteuer.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.

für den zweiten Hund.

für jeden weiteren Hund.

für Kampfhunde.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zwi haltsjahr2004 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbencn aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnisgf/ Rückblick

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2003 verfügte die Ortsgemeinde bach über Rücklagenmittel in Höhe von 224.746,74. Zur Fin? der Ausgaben des Jahres 2003 wurde im Haushaltsplänen genentnahme in Höhe von 205.000,00 eingeplant. Aus w genmittein sollten die Ausgaben des Vermögenshaushaltes» darüber hinaus der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes sic

werden, da die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgabe Festsetzungen des Haushaltsplanes um 84 . 000,00 unter Aufgrund eines wesentlich positiveren Verlaufes der Haus im Jahre 2003 konnte der Zuführungsbetrag vom Vermögen waltungshaushalt um 63.000,00 auf 21. 000,00 reduzierte Einsparungen ergaben sich durch kostengünstigere Verlagerungen von Maßnahmen, was letztlich bas _At)

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des Vermögenshaushaltes um rd. 1 03.000,00 verminderte^ einen Rückgang der Rücklagenentnahme in gleicher HO ' Die Ortsgemeinde Gackenbach wird zum 31.12.2003^ e ^ mittel in Höhe von rd. 122.000,00 verfügen können, Die ' ?

die Ortsgemeinde bisher keine Verpflichtungen aus ^ muss und zusätzlich über eine allgemeine Rücklage ve »^ gute Ausgangsbasis zur Aufstellung des Haushaltspläne* 1 Haushalt 2004

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Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2004 beläuft s |C ^ rf

H'ervon entfallen auf den ausgeglichenen V® . er d o^'£ 00,00 und auf den ebenfalls ausgeglichenen V ,

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