Wochenblatt VG Montabaur
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Sesetzliche Rentenversicherung
Auskunft und Beratung
)ie Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag )ei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön- len auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bedungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
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Dl« F*ch»telle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auawegberatung“ d er Verbandsgemeinde Montabaur I
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uchen Sie als Arbeitgeber
Produktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk Fach- u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. - Landschaftsbau
Servicekräfte Haushaltshilfen Teilzeitkräfte usw.
/ielleicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.
Wir, das ist die Fachstelle
„Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“ sei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Unsere Aufgabe:
Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und suchen Arbeitgeber mit einer freien Stelle.
Unser Ziel:
Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.
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Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Feuchte Stei
Körperschaft des öffentlichen Rechts flacht gec
Neuaufstellung des regionalen Raumordnunasm^ Mittelrhein-Westerwald; Einbeziehung der Öffentr k def?; ^^* wand Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Sr? 1 W* annt !,! wald hat am 9. Dezember 2003 gemäß § 14 Abs 4 {s! ^ eir heydraußen abfli nungsgesetzes die öffentliche Auslegung des Entwurf He ' 2
Raumordnungsplanes - Teilplan Windenergienutzunn/k Dazu wird der Planentwurf mit Text und Karte 9 ' 0e $ch*jQ»cnem
vom 15. Januar 2004 bis einschließlich 27. Februar fc 'ci Fr
bei den unten aufgeführten Stellen öffentlich ausqeleot f!? Ehabf der genannten Zeiten des Publikumsverkehrs (ÖffhuncSS f* vBL e 1 werden. Der Planentwurf kann auch im Internet eiSf en) ¥^«<Sr
http://www.sgdnord.rlp.de/abt4/raumordnung/rau01
Anregungen zu dem Planentwurf können bis zwei Worh^ .EflOühr S| der Auslegungsfrist - das heißt bis einschließlich Freitan iVMiinq Zirm - schriftlich oder in elektronischer Form an die y ’ ^ Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
E-Mail: planungsgemeinschaft@sgdnord.rlp.de
vorgebracht werden. Rechtsansprüche werden durch der Öffentlichkeit nicht begründet. e ™
Koblenz, Dezember2003 Albert Berg-Winter
Stellen der öffentlichen Auslegung: y &S '"
Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Vk
5606^ U Kobten? enehmi9Un9SdireWiOn N ° rd ’ Streseman ^ 3i
' Do . 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00-
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. 9 ° D 1
Peter-Altmeier-Platz 1, Zi. N 46, 56410 Montabaur Mo ‘' Do ...7.30-
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naher bis;
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“
Katharina Fotouhl 8 02602/126328 E-mail: kfotouhi@montabaur.de Hülya Kaplan 8 02602/126310 E-mail: hkaplan@montabaiur.de
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Fax: 026021126252
Postfach 1262, 56402 Montabaur. Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
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Neuaufstellung
des Regionalen Raumordnungsplanes
- Teilplan Windenergie - Ausweisung von Flächen in den Gemarkungen Ruppach, Girod, Nentershausen und Niedererbach für Windenergienanlagen
Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald führt zur Zeit das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes - Teilplan Windenergie - durch. Die Planung sieht vor, in den Gemarkungen Ruppach-Goldhausen und Girod Vorbehaltsgebiete und in den Gemarkungen Nentershausen und Niedererbach Vorranggebiete für Windenergieanlagen auszuweisen.
Die betroffenen Gebiete liegen:
• in der Gemarkung Ruppach nördlich und südlich des Zehnhäuser Weges in den Gemarkungsteilen “Unter dem Idstein”, “Im Hendelgrund”, “Auf dem Hendelberg”, “Im Kessel”, “Auf dem Mauerstein”, “Sandkauf und “Auf der Heide"
Dienstag, IO. Februar 20
15.30 -17.00 Uhr
14 . 02 .
in der Gemarkung Girod nördlich der Bahnlinie in den Gemarkungsteilen “Im Hahn”, “Bei den Sandkauten” und “Ober der Kiesgasse” in den Gemarkungen Nentershausen und Niedererbach östlich der L 317 (Nentershausen-Wallmerod) und nördlich der K163 (Nentershausen-Niedererbach) in den Gemarkungsteilen “Auf dem Trö-
Wir freuen uns auf euren
D(IS Team des Mons-Tabor-Sfllfe
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