Wochenblatt VG Montabaur
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Montabaur
Sprechzeiten
mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters)
vereinbart werden.
Fax.-Nr. 02602/126-255, E-Mail-Adresse: PjPosseldoelken@montabaur.de Telefon privat: 02602/120354, Handy-Nr.: 0160/90511966
Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat Montabaur
(§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO)
Norbert Reisewitz, Fürstenweg 28,56410 Montabaur, hat sein Mandat als
Mitglied des Stadtrates niedergelegt.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird somit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Gerd Frink, Am Wassergraben 26,56410 Montabaur
in den Stadtrat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.
56410 Montabaur, 19.01.2004 Dr. Possel-Dölken
Stadtbürgemneister als Vorsitzender des Wahlausschusses
Öffentliche Bekanntmachung H
I. Änderung des Bebauungsplsnes “Eifelstraße der Stadt Montabaur
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 04.12.2003 als Satzung beschlossene I. Änderung des Bebauungsplanes “Eifelstraße wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich war.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens-, und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfana an aültia zustande gekommen.. Dies gilt nicht, wenn y
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Geneh
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunn verletzt worden sind oder y
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
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Montabaur, 05.01.2004
Dr. Possel-Dölken, Sfadtt^g^est
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag,
ar 2004, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
Beginn: 18.00 Uhr
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Montag, 26.01.2004, 19.00 Uhr, bei Frau wann, Judengasse 6, 56410 Montabaur
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