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Wochenblatt VG Montabaur

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Montabaur

Sprechzeiten

mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken

Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters)

vereinbart werden.

Fax.-Nr. 02602/126-255, E-Mail-Adresse: PjPosseldoelken@montabaur.de Telefon privat: 02602/120354, Handy-Nr.: 0160/90511966

Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat Montabaur

(§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO)

Norbert Reisewitz, Fürstenweg 28,56410 Montabaur, hat sein Mandat als

Mitglied des Stadtrates niedergelegt.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird somit als Nach­folger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stim­menzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Gerd Frink, Am Wassergraben 26,56410 Montabaur

in den Stadtrat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kom­munalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.

56410 Montabaur, 19.01.2004 Dr. Possel-Dölken

Stadtbürgemneister als Vorsitzender des Wahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung H

I. Änderung des BebauungsplsnesEifelstraße der Stadt Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 04.12.2003 als Sat­zung beschlossene I. Änderung des BebauungsplanesEifelstraße wur­de aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ent­wickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich war.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jeder­mann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens-, und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfana an aültia zustande gekommen.. Dies gilt nicht, wenn y

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Geneh­

migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunn verletzt worden sind oder y

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter

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Montabaur, 05.01.2004

Dr. Possel-Dölken, Sfadtt^g^est

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Stadtrates

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag,

ar 2004, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

Beginn: 18.00 Uhr

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Hinweis auf Fraktionssj^u Possel 'Dölken, Stadtöf ^

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Freitag, 23.01.2004,18.00 Uhr, Gaststätte / 1 gestellt, d

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Montag, 26.01.2004, 19.00 Uhr, bei Frau wann, Judengasse 6, 56410 Montabaur

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