Wochenblatt VG Montabaur
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Planung Kinderfastnacht 22 . 02.2004
Niedererbacher, groß und klein, die Kinderfastnacht soll wieder sein.
Für Spaß auf der Bühn und auch in der Bütt, da suchen wir Leut, die machen da mit!
Mein Aufruf an alle, helft mit beim Entstehen und meldet Euch schnell in der Gartenstr. 10.
(Esther Seldenrijk, Tel. 4672 oder Petra Szalinski, Tel. 4601).
Trimm-Treff Niedererbach e.V.
Die Trimm-Dich-Gruppe beginnt am Dienstag, 20.01.2004, um 19.45 Uhr. Achtung! Neue Anfangszeit für die Aerobic-Gruppe am Mittwoch, 21.01.2004, um 18.15 Uhr. Herzliche Einladung!
SV 1920 Niedererbach e.V.
Termin
Wir möchten alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereines recht herzlich zu unserer Jahresabschlussfeier am Samstag, 24.01.2004, in das Haus Erlenbach in Niedererbach einladen.
Die genaue Uhrzeit und das Programm für den Ablauf des Abends wird in der nächsten Woche veröffentlicht.
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters^ ^ ^ ^
dienstags. .06485/228
Tel.:.
Bücherei St. Kilian
2ST!.von 17.00 bis 18.00 Uhr
Finanzamt Montabaur-Diez Montabaur, 07.01.2004
Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16.10.34 (Reichsgesetzbl. I.S. 1050) - der Gemarkung(en) Görgeshausen Nomborn Simmern
werden in der Zeit vom 01.02.2004 bis 29.02.2004 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur-Diez in Montabaur, Zimmer 326, während der Dienststunden (Mo., Do., Fr. von 8.00 Uhr -12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr) offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekannt gegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
Nähere Erläuterungen der Schätzungsergebnisse können nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erteilt werden. Tel./Durchwahl: 02602/121-27500.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung steht den Eigentümern der betroffenen Flurstücke der Einspruch nach der Abgabenordnung zu. Der Einspruch ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.
Bei der Einlegung des Einspruchs soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Die Vorsteherin des Finanzamts Bollinger-Wechster
MGV “Arion 1900” Nomborn e.V.
Jahreshauptversammlung
Am Montag, 26.01.2004, um 20.15 Uhr findet die Jahreshauptversammluna des MGV “Arion” 1900 Nomborn e.V. im Gasthaus “Zu den Linden” statt Zu dieser Versammlung sind alle aktiven und passiven Mitglieder herzlich eingeladen. Anträge an die Hauptversammlung sind bis zur Eröffnuna an den Vorstand zu richten. y
Die Tagesordnung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Wir bitten um rege Teilnahme, da auch in diesem Jahr wieder Neuwahlen anstehen.
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Freiwillige Feuerwehr Nomborn v
Wer Interesse hat, am diesjährigen Ausflug der Feuerwehr ■, H
kann sich noch bis zum 21.01.2004 bei Reinhard Frink anm ,5 ün %'
seziel ist Rauris im Salzburger Land geplant. Unser Hotels e Mi$r
bürget Hof in Rauris. Das Hotel bietet Zimmer mit Dusch n?
Fernseher und Telefon. Reichhaltiges Frühstücksbuffet C| Nf
Salatbuffet, 1 x Salzburger Schmankerl sowie 1 x Strud-ih« 96 ^'
fee oder Tee. Der Preis beträgt für Fahrt und 3 x Halb™»«!- 1 'W
150,00 Euro pro Person. Pension 145 ^ Der Or
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ELBERTGEMEINDEN
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Bitte gi Sprach Weitere
Brennholzvorbestellung 2004
Bitte geben Sie Ihre Brennholzbestellung bis zum 24.01 2004 stunden des Ortsbürgermeisters auf. Das Holz wird wie fotat
Variante 1 = Scheitholz, an den festen Weg gesetzt zum d an 9 et W,j ... Euro je Raummeter. um Preis von* naHO
liebe
Euro je naummeioi.
Variante 2 = Brennholz Lang, der Käufer spaltet das Holz selbst bis zurr Preis von 23,00 Euro je Raummeter. warten.
Variante 3 = Ofenfertiges Holz, waldfrisches, ofenfertig eingeset ■Ausübu und frei Haus geliefert zum Preis von 48,00 Euro je Raummeter. ’ tertVyer
Schlagabraum
Die Vergabe des Schlagabraumes erfolgt in den Monaten Januar bisit 2004. Bitte beachten Sie die Hinweise im Amtsblatt. "nenlLoi
Revierförster Gebharitk stätte “2 meinde
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Niederelbert
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00.
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00. gV Bl
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950i! W j r erjn
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de um 17 0
Internet: www.niederelbert.de desjneu
Tennis
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Einiadu Niederelbert vom 27.11.2003 um 200
Wirtschafts- und Fällungsplan 2004 einstimmig beschlossen Tageso Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung wüßten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2004. Gemäß den fc- Innungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 109.979, 1 OOI. 1 ;' Gesamtausgaben von 79.850,00 € veranschlagt. Der Holzeinschlag wi 4 insgesamt 3.133 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
223 fm Traubeneiche 2.090 fm Buche
820 fm Fichte Fra|ienc
Erhebung einer Vorausleistung auf den zu erwartenden ^“Besiegt ßungsbeitrag für den gemeindlichen Stichweg (Flur 11, ^anders” 320/1) von der Gartenstraße in Richtung Friedhof Problem
Der Ortsgemeinderat beschloss die Erhebung einer Vorausleistur^ tertief de den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für den gemeindlicher: | n t eress j weg (Flur 11, Flurstück 320/1) von der Gartenstraße in Richtung F t (j h|mnc| in Niederelbert.
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Der Vorausleistungsbetrag wurde für die Fahrbahn, d'Q Straßem serung, die Bürgersteige und die Straßenbeleuchtung auf 1 o.uu tragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt. .
Die endgültige Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt ^ l ständiger Herstellung der Erschließungsanlage gern. § 9 00 ßungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert.
Umbenennung und Widmung der Verkehrsanlage L
264/1 in der Ortsgemeinde Niederelbert für den öffentliche gern. § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz Sprecl
Der Ortsgemeinderat beschloss, das Straßenflurstuck Fiut 9, Fu ■ donnerst , in Kirchstraße umzubenennen. , Gemeind
Gleichzeitig wurde beschlossen, aufgrund der BöStimmungßf^F^..
Landesstraßengesetz, die nachstehend bezeichnete Verkeil - £.^ aj |. g (
Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehi zu widmen. Ortsbürg«
Bezeichnung Vermiete
Kirchstraße (Flur 9, Flurstück 55‘; Jürgen M
Verlaufend von - bis zu d
verlaufend von der Kirchstraße (Flur 9 , Flurstück 2b4H . Berich Straße (Flur 9, Flurstück 56 bis zur nördlichen Grenze des r Oberei
Tag der VerkehrRüKomaK« 10 Jahre
Verkehrsübergabe
Änderuna^? 8 ^ öttentlichen Bekanntmachung der WidmuW r^ Jabre Insgesamt t"' E ™ 9lte '“"9 von Bebauungsplan ungsplänenaufderV^ ^ n( * erun 9en b2w. Erweiterungen vor*'
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