02/2 °ö4 I Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 02/2004
'•30 Uhr 901310 39/7404 '901874
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Freitag,
Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 58 398 00 € und Gesamtausgaben von 40.903,00 € veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 820 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: . 80 fm Stieleiche
• 20 fm übrige Laubholzarten
• 600 fm Fichte
. 120 fm Kiefer
Gleichzeitig beauftragte der Ortsgemeinderat den Revierförster, in älteren Laubholzbeständen eine Kartierung von sog. Ökobäumen durchzu- hführen und die Wegeschranken, die in sehr schlechtem Zustand sind, labzubauen.
iZertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft nach PEFC im Bereich der Ortsgemeinde Girod
lüer Ortsgemeinderat beschloss die zusätzliche Zertifizierung nach PEFC.
[Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2004 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und {Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung [2004 an.
[Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der [Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach (Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssat- Tzung 2004, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
[Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 827.000,00 €
[Vermögenshaushalt
■innahmen/Ausgaben.je 164.000,00 €
>ie Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt fest- jelegt:
[Grundsteuer A.269 v.H.
[Grundsteuer B.317 v.H.
Jewerbesteuer.330 v.H.
>ie Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.25,00 €
für den zweiten Hund.51,00 €
[ür jeden weiteren Hund.76,00 €
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2004 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben, lückblick 2003
!u Beginn des Haushaltsjahres 2003 verfügte die Ortsgemeinde Girod über lücklagenmittel in Höhe von 156.042,69 €. Hiervon sollten zur Finanzierung ies Haushaltes 2003 24.600,00 € entnommen werden, da weder die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes noch die Einnahmen des Vermögens- iiaushaltes die Ausgaben des jeweiligen Haushaltsteiles abdecken konnten. )er Verwaltungshaushalt 2003 konnte nur mit Hilfe einer Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 20.000,00 € ausgeglichen werden. Da |.sich der Verwaltungshaushalt wesentlich positiver entwickelte, als dies P>ei der Aufstellung des Haushaltes 2003 erwartet werden konnte, entfällt der ausgewiesene Zuführungsbetrag vom Vermögenshaushalt vollständig : di 9- Darü b er hinaus wird der Verwaltungshaushalt rd. 27.000,00 € dem Vermögenshaushalt zuleiten, was zu einer deutlichen Verbesserung der Einnahmesituation führt.
ei EbeitÄ kU *9 rund von Ausgabeeinsparungen und der Auflösung von Haushalts- Joderb» us 9 aberesten aus dem Vorjahr kann die Rücklagenentnahme ebenfalls ■Vollständig entfallen. Die Ortsgemeinde kann aus dem Haushalt 2003 entgegen aller Prognosen voraussichtlich rd. 81.000,00 € der allgemeinen Rücklage zuführen. Hieraus ergibt sich zum 31.12.2003 ein voraussichtlicher Rücklagenbestand von rd. 240.000,00 €. jDie Tatsache, dass die Ortsgemeinde über eine allgemeine Rücklage ver- jgen kann und darüber hinaus keine Verpflichtungen aus Darlehen bestellen, sind eine gute Ausgangsposition zur Aufstellung des Haushaltes 2004 [und für die mittelfristige Finanzplanung, paushalt 2004
»Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2004 beläuft sich auf 991.000,00 €,
■ hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 827.000,00 € und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 164.000,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr ist somit ein Anstieg des Haus- hältsvolumens um 26.000,00 € zu verzeichnen.
Im Haushalt 2004 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 200.000,00 € ausgewiesen. Eine Kreditermächtigung war nicht zu veranschlagen.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 814.000,00 € um 13 000,00 € auf 827.000,00 €. Ursächlich für diese Entwicklung sind höhere Umlagen im Unterabschnitt “Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen”.
Das Gesamthaushaltssoll des v. g. Unterabschnittes in Höhe von 4 ^-273,00 € bildet mit 59,88 v. H. (Vorjahr 61,68 v. H.) die Hauptein- n^hmequelle des Verwaltungshaushaltes.
k' 6 ^ ausba,tsan sätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes j4tJ5 Deruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde, g Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die B n j®[ nze| nen
ing v0, SRlf^ aben des Verwaltungshaushaltes an den Gesamtausgaben des Ver- 5 rriäß# w £ |tun gshaushaltes haben:
Prozentanteil 2004
/901784
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39/6128
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1.
Personalausgaben
32,33 v.H.
2.
Verwaltungs- und Betriebsausgaben
21,87 v.H.
3.
Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen
0,25 v.H.
4.
Umlagen
45,52 v.H.
5.
Zinsen
0,03 v.H.
6.
Zuführung zum Vermögenshaushalt
0,00 v.H.
Vermögenshaushalt
Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes bildet das am
27.05.2003 beschlossene Investitionsprogramm der Ortsgemeinde. Art und
Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
1.
Herstellung einer neuen Zuwegung
am Spielplatz “Hendelgraben”
8.000,00 €
2.
Herstellung einer neuen Zuwegung
am Spielplatz im OT Kleinholbach
3.000,00 €
3.
Neugestaltung der Brunnenanlage
am Kirmesplatz
11.000,00 €
4.
Sanierung der Brunnenanlage in
Kleinholbach
2.000,00 €
5.
Zuweisungen zu
Dorferneuerungsmaßnahmen
5.000,00 €
6.
Neugestaltung der Pflanzbeete in der
Nordstraße
6.000,00 €
7.
Bau einer Fertiggarage am Friedhof
5.000,00 €
8.
Umgestaltung des Außenbereiches der
Friedhofshalle
21.000,00 €
9.
Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für
den Bauhof
60.000,00 €
10.
Bauausgaben Bauhofbetriebsgebäude
3.000,00 €
11.
Sanierung von Wirtschaftswegen und
Gewässern 3. Ordnung
17.000,00 €
12.
Aufstellung einer neuen Buswartehalle
7.000,00 €
13.
Zuführung zum Verwaltungshaushalt
16.000,00 €
Die Finanzierung der vorstehenden Ausgaben des Vermögenshaushal
tes erfolgt durch die nachfolgend aufgeführten Einnahmen.
1.
Erschließungsbeiträge “Auf der Nörr”
6.000,00 €
2.
Erschließungs- und Ausbaubeiträge
“Backhausweg”
3.000,00 €
3.
Zuweisung zur Aufstellung einer neuen
Wartehalle
2.050,00 €
4.
Grundstückserlöse
36.000,00 €
5.
Investitionsschlüsselzuweisungen
6.500,00 €
6.
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
110.450,00 €
Ausblick 2005 bis 2007
• Durchführung eines Umlegungsverfahrens zur Ausweisung eines Baugebietes
Zuweisungen zu Dorfemeuerungsmaßnahmen Erschließung eines Neubaugebietes Aufwendungen für die Erweiterung des Bauhofes Erschließung eines Neubaugebietes Ausbau eines Wirtschaftsweges Grunderwerb zur Ausweisung eines Neubaugebietes Die mittelfristige Finanzplanung zeigt eine Ausführbarkeit aller Maßnahmen des Investitionsprogrammes auf, wenngleich für den im Jahre 2005 vorgesehenen Grunderwerb zur Ausweisung eines Baugebietes eine Zwischenfinanzierung am Kreditmarkt erfolgen muss.
Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Klingelwiese” und Aufhebung des Grundbebauungsplanes und aller Änderungen Der Ortsgemeinderat von Girod stimmte der Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Klingelwiese” und der Aufhebung des Grundbebauungsplanes mit allen dazu ergangenen Änderungen einschließlich Begründung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
Zudem beschloss der Ortsgemeinderat die Einbeziehung der Grundstücke Flur 3, Flurstück-Nr. 74,75,76 und 77 in den Bebauungsplan “Klingelwiese”. Aufstellung des Bebauungsplanes “Sauerwiese”
Der Ortsgemeinderat von Girod stimmte der Aufstellung des Bebauungsplanes “Sauenwiese” einschließlich Begründung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die vorgelegten textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung für die Dauer eines Monates beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB einzuleiten.

