Wochenblatt VG Montabaur
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters^ ^ ^ Uhr
dienstags von.. bis 19-30 Uhr
donnerstags von.
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsgplanes Muhlenweg
der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2
Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat iri seiner
17.11.2003 den Beschluss gefasst, den o. a. Bebauungsplan zu an • Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGö öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Ruppach-Goldhausen, 05.01.2004 Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “Mühlenweg”
der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am
17.11.2003 die I. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur ,® r , u 1 n 9. und Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltver- traglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Ze,t vom 19.0 .2004 - 20.02.2004 (einschließlich) bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags d?ens- tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 00 Uhr dnn
nerS !fo 9 L V u n 08 - 00 bis 12 - 30 Uhr und 14 00 b 's 18.00 Uhr und freitaas von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. freitags
Ruppach-Goldhausen, 05.01.2004 Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend^, deMel druckten Skizze ersichtlich. des p.
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Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs lieh bekanntgemacht. ,
Ruppach-Goldhausen, 05.01.2004 Gerold Sprenger, Ortsbürgem'
Öffentliche Bekanntmachung Brand
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Bitzen u,i M ädd
und Aufhebung der bisherigen Bebauungspläne “Im Bitzen" und^ 12.00 “Damm - Steinheck” mit allen bisher beschlossenen Änderungefl! fahreri sowie Erweiterung des Plangebietes um die Grundstücke Bode« Efgeb Weg 37 - 23 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Jpden
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nacM' j ra j n j Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Herre|
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Golul ausen hat in seiner Sitzung*
17.11.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Bitzens beschlossen (siehe vorstehende Bekanntmachung) sporth
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürget über die allgemeinen Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenh Äußerung und Erörterung zu geben. . mA ”
Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur :insichtnahrn el 2; baur . * Zeit vom 19.01.2004 - 20.02.2004 (einschließlich) bei der Verbarg . • meindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 220. Kv . Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunde'. ifi 9 nm£ nS i a9S und mittw °chs von 08.00 bis 12.30 Uhr und h. "Wu 16 00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 1 1.00 bis 18-W P® 0 "* und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. * 1
Ruppach-Goldhausen, 05.01.2004 Gerold Sprenger, Ortsbürgefc ^dhj
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Cheza Nostra freut sich auf Sängernachwuchs durch(
mit r p P nH b !« bet [i eb des Kinder - und Jugendchores Cheza N° stra 5Burkar £ n ^ de i? er Schulfer 'en wieder am Donnerstag, 08.01.2004.18 ningste
(Kinder), bzw. 19.30 Uhr (Jugendliche).

