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Wochenblatt VG Montabaur

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters^ ^ ^ Uhr

dienstags von.. bis 19-30 Uhr

donnerstags von.

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des Bebauungsgplanes Muhlenweg

der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2

Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat iri seiner

17.11.2003 den Beschluss gefasst, den o. a. Bebauungsplan zu an Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGö öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Ruppach-Goldhausen, 05.01.2004 Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des BebauungsplanesMühlenweg

der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am

17.11.2003 die I. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (sie­he vorstehende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur ,® r , u 1 n 9. und Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltver- traglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Ze,t vom 19.0 .2004 - 20.02.2004 (einschließlich) bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags d?ens- tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 00 Uhr dnn

nerS !fo 9 L V u n 08 - 00 bis 12 - 30 Uhr und 14 00 b 's 18.00 Uhr und freitaas von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. freitags

Ruppach-Goldhausen, 05.01.2004 Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

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Damm - s *f ' n _ K des Plangebietes um die Grundstücke Bo?" sowi ®der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ^

17 Veröffentlichung dos Aufstelkingsbeschlusses ge*,^

Abs - 1 des B -7deraf vo^Ruppach-Goldhausen hat in seiner Stenn-

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend^, deMel druckten Skizze ersichtlich. des p.

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Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs lieh bekanntgemacht. ,

Ruppach-Goldhausen, 05.01.2004 Gerold Sprenger, Ortsbürgem'

Öffentliche Bekanntmachung Brand

Aufstellung des BebauungsplanesIm Bitzen u,i M ädd

und Aufhebung der bisherigen BebauungspläneIm Bitzen" und^ 12.00 Damm - Steinheck mit allen bisher beschlossenen Änderungefl! fahreri sowie Erweiterung des Plangebietes um die Grundstücke Bode« Efgeb Weg 37 - 23 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Jpden

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nacM' j ra j n j Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Herre|

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Golul ausen hat in seiner Sitzung*

17.11.2003 die Aufstellung des BebauungsplanesIm Bitzens beschlossen (siehe vorstehende Bekanntmachung) sporth

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürget über die allgemeinen Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenh Äußerung und Erörterung zu geben. . mA

Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur :insichtnahrn el 2; baur . * Zeit vom 19.01.2004 - 20.02.2004 (einschließlich) bei der Verbarg . meindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 220. Kv . Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunde'. ifi 9 nm£ nS i a9S und mittw °chs von 08.00 bis 12.30 Uhr und h. "Wu 16 00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 1 1.00 bis 18-W P® 0 "* und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. * 1

Ruppach-Goldhausen, 05.01.2004 Gerold Sprenger, Ortsbürgefc ^dhj

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Cheza Nostra freut sich auf Sängernachwuchs durch(

mit r p P nH b !« bet [i eb des Kinder - und Jugendchores Cheza N° stra 5Burkar £ n ^ de i? er Schulfer 'en wieder am Donnerstag, 08.01.2004.18 ningste

(Kinder), bzw. 19.30 Uhr (Jugendliche).