Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des

Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2003, Verbandsgemeinde Montabaur, für das Haushaltsjahr 2002 I.

Haushaltsrechnung

Yenvahungs-

haushalt/Euro

Vermögens­haushalt Euro

Gesamt

Euro

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

13.667.589.82

2.972.377,SO

16.639.967.62

neue Haushaltseinnahmereste

0.00

336.478.00

336 478,00

. . Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

0.00

.Abgang alter Kasseneinnahmereste

1 13.5 7 0,36

0,00

1 13.570.36

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

13.554.019,46

3.308.855,80

16.862.875,26

Soll-Ausgaben

13.550.256,20

2.9S4.392.37

16.534.648.5 7

- neue Haushaltsausgabereste

42.315,05

458.914,80

501.229.85

. Abgang alter Haushaltsausgabereste

28.404,37

134.451.37

I62.S55.~4

. . Abgang alter Kassenausgabereste

10.14~.42

0.00

10.14~.42

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

13.554.019,46

3.308.855,80

16.862.875,26

Überschus&Tehlbetrag

0.00

0,00

0,00

Festgestellt:

Montabaur, 31.01.2003 Stein

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluss

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 2002 beschlossen. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 2002 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom 29.12.2003 - 09.01.2004 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwo­chs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 16.12.2003 (S.) Stein

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

- Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses -

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan in einem 1. Änderungsver­fahren auf der Grundlage eines noch zu erstellenden, sich auf die gesam­te Verbandsgemeinde erstreckenden Windenergiekonzeptes zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Bau­gesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Montabaur, 12.12.2003 Schaaf, Bürgermeister

Haushaltssatzung

des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 2004

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 7 Abs. 1 Nr. 8 und 10 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153 - BS 2020-1) und den §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBI. S. 373 - BS 2020-1-10) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 wird

a) im Erfolgsplan

in den Erträgen auf....1.366.500,00 EUR

in den Aufwendungen auf.1.366.500,00 EUR

b) im Vermögensplan

in den Einnahmen (Mittelherkunft) auf.1.529.000,00 EUR

in den Ausgaben (Mittelverwendung) auf.1.529.000i00 EUR

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.o,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.o,00 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.o^OO EUR

Nr. 52/2003

c

(1) Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Verband von seinen Mitgliedern

a) Baukostenzuschüsse zur Deckung der Investitionskosten, dies sind die Anschaff ungs- und Herstellungskosten sowie die Kosten für den Ausbau (Erneuerung, Erweiterung, Umbau und Verbesserung) der verbandseigenen Anlagen und die Übernahme von Anlagen der Ver­bandsmitglieder und

b) laufende Entgelte für Leistungen.

(2) Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlenden Baukostenzuschüsse

werden für das Jahr 2004 wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Bad Ems.979.700,00 EUR

Verbandsgemeinde Montabaur.115.300,00 EUR

(3) Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlenden laufenden Entgelte werden für das Jahr 2004 wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Bad Ems.671.200,00 EUR

Verbandsgemeinde Montabaur.247.300,00 EUR

Bad Ems. 15. Dezember 2003 (Siegel) Josef Oster

Abwasserzweckverband Bad Ems Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 29. Dezember 2003 bis 09. Januar 2004 während der Öff­nungszeiten öffentlich aus:

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems (Nebengebäude) Bleichstr. 1a, 56130 Bad Ems, Zimmer 14

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 226, 2. Stock.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gel­ten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal­tung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Bad Ems, 15. Dezember 2003 (Siegel) Josef Oster

Verbandsgemeinde Verwaltung Bürgermeister

Oie Verwaltung informiert

DHü'iiu&uel'leJi il bj 'iHxvniihüig,

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag..08.00 bis 12.30 Uhr

...und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zentrale Telefonnummer.02602/126-0

- -- - --.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.... 8 .00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro - Telefonnummer.02602/126-123

,rl -

--------_- _

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

..und 14.00 bis 16.00 Uhr

D'enstag.08.00 bis 12.30 Uhr

....und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch. . b i S 12.30 Uhr

-.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

..und 14.00 bis 18.00 Uhr

^r erta 9.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de