Wochenblatt VG Montabaur
Öffentl. Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des
Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2003, Verbandsgemeinde Montabaur, für das Haushaltsjahr 2002 I.
Haushaltsrechnung
Yenvahungs-
haushalt/Euro
Vermögenshaushalt Euro
Gesamt
Euro
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
13.667.589.82
2.972.377,SO
16.639.967.62
neue Haushaltseinnahmereste
0.00
336.478.00
336 478,00
. . Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0.00
.Abgang alter Kasseneinnahmereste
1 13.5 7 0,36
0,00
1 13.570.36
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
13.554.019,46
3.308.855,80
16.862.875,26
Soll-Ausgaben
13.550.256,20
2.9S4.392.37
16.534.648.5 7
- neue Haushaltsausgabereste
42.315,05
458.914,80
501.229.85
. Abgang alter Haushaltsausgabereste
28.404,37
134.451.37
I62.S55.~4
. . Abgang alter Kassenausgabereste
10.14~.42
0.00
10.14~.42
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
13.554.019,46
3.308.855,80
16.862.875,26
Überschus&Tehlbetrag
0.00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 31.01.2003 Stein
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluss
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 2002 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 2002 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 29.12.2003 - 09.01.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 16.12.2003 (S.) Stein
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
- Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses -
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan in einem 1. Änderungsverfahren auf der Grundlage eines noch zu erstellenden, sich auf die gesamte Verbandsgemeinde erstreckenden Windenergiekonzeptes zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Montabaur, 12.12.2003 Schaaf, Bürgermeister
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 2004
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 7 Abs. 1 Nr. 8 und 10 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153 - BS 2020-1) und den §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBI. S. 373 - BS 2020-1-10) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 wird
a) im Erfolgsplan
in den Erträgen auf....1.366.500,00 EUR
in den Aufwendungen auf.1.366.500,00 EUR
b) im Vermögensplan
in den Einnahmen (Mittelherkunft) auf.1.529.000,00 EUR
in den Ausgaben (Mittelverwendung) auf.1.529.000i00 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.o,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.o,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.o^OO EUR
Nr. 52/2003
c
(1) Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Verband von seinen Mitgliedern
a) Baukostenzuschüsse zur Deckung der Investitionskosten, dies sind die Anschaff ungs- und Herstellungskosten sowie die Kosten für den Ausbau (Erneuerung, Erweiterung, Umbau und Verbesserung) der verbandseigenen Anlagen und die Übernahme von Anlagen der Verbandsmitglieder und
b) laufende Entgelte für Leistungen.
(2) Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlenden Baukostenzuschüsse
werden für das Jahr 2004 wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Bad Ems.979.700,00 EUR
Verbandsgemeinde Montabaur.115.300,00 EUR
(3) Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlenden laufenden Entgelte werden für das Jahr 2004 wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Bad Ems.671.200,00 EUR
Verbandsgemeinde Montabaur.247.300,00 EUR
Bad Ems. 15. Dezember 2003 (Siegel) Josef Oster
Abwasserzweckverband Bad Ems Verbandsvorsteher
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 29. Dezember 2003 bis 09. Januar 2004 während der Öffnungszeiten öffentlich aus:
a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems (Nebengebäude) Bleichstr. 1a, 56130 Bad Ems, Zimmer 14
b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 226, 2. Stock.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bad Ems, 15. Dezember 2003 (Siegel) Josef Oster
Verbandsgemeinde Verwaltung Bürgermeister
Oie Verwaltung informiert
DHü'iiu&uel'leJi il bj 'iHxvniihüig,
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag..08.00 bis 12.30 Uhr
...und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr
Zentrale Telefonnummer.02602/126-0
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Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.... 8 .00 bis 12.30 Uhr
Bürgerbüro - Telefonnummer.02602/126-123
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Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag.08.00 bis 12.30 Uhr
..und 14.00 bis 16.00 Uhr
D'enstag.08.00 bis 12.30 Uhr
....und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch. . b i S 12.30 Uhr
-.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
..und 14.00 bis 18.00 Uhr
^r erta 9.08.00 bis 12.30 Uhr
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