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Nr. 51/2003

von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

30 Uhr

30 Uhr 30 Uhr

Licht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Lborn vom 26.11.2003

Lrung des Bebauungsplanes "Nörrenpfad und Im Buchenstück Ls dieses Beratungspunktes war der Antrag eines Anliegers, das Bau- Ser des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu erweitern, um einen -ständigen Baukörper zu errichten. Nach eingehender Beratung konn- % Rat jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung her- ifhrenund verwies diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Bera- an den Bau- und Verkehrsausschuss.

Stellung des BebauungsplanesIm Struthfeld II

Lortsgemeinderat stimmte dem vom Planungsbüro überarbeiteten Ent- L der BebauungsplanesIm Struthfeld II" sowie der Umsetzung der Leisse der energetischen Optimierung zu und beschloss, den Bebau- bjplanentwurf einschließlich Begründung sowie zeichnerischen und u^jen Festsetzungen erneut für die Dauer von zwei Wochen öffent- Luszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine U vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, L Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorge- Ltwerden können.

SeVerbandsgemeindeverwaltung wurde außerdem beauftragt, die Trä- Lffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten. Anre­den können jedoch während der erneuten Offenlage lediglich zu den jeänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorge- pl werden.

Lsseiner neuen Ausbau- und Erschließungsbeitragssatzung tatiiedene Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Rheinland- k aber auch die in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen aus kommunalen Praxis machten eine Novellierung der Erschließungs- |;slAusbaubeitragssatzung notwendig. Der Rat stimmte den geänderten Süzungstexten einvernehmlich zu. techlussfassung über die Haushaltsrechnung 2002 pEntlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2002 idem die Jahresrechnung 2002 durch den Rechnungsprüfungsaus- läiss des Ortsgemeinderates geprüft und die Beanstandungen aus- präumtwerden konnten, beschloss der Ortsgemeinderat die von der Ver- pndsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2002 auf­pellte Jahresrechnung und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Orts- peordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver- Nsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung, tehzeitig wurden die bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht Wmigten Mehrausgaben genehmigt.

Nassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Wat stimmte nach ausführlicher Debatte dem von der Verwaltung vor- raten geänderten Satzungstext zu. Die bedeutsamsten Änderungen jpnüber den Regelungen der alten Friedhofssatzung werden nachste- M kurz erläutert:

l ab sofort werden für Erdbestattungen nur noch Einzelgräber zugelas- pogenannte Reihengrabstätten), in denen allerdings bis zu 2 Urnen ""ttzlich beigesetzt werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass der erst Bestattende im Sarg beigesetzt und der überlebende Fier/Lebensgefährte etc. später als Urne beigesetzt werden kann, ptehen allerdings beide Partner auf eine Erdbestattung, ist für jeden Parates Einzelgrab anzulegen. Lediglich für die 3 auf dem neuen IJWnofsteil noch vorhandenen Doppelwahlgrabstätten ist dasalte anzuwenden, d.h., hier können 2 Verstorbene als Erdbestattung 5 kt werden. Mit dieser Regelung wurde dem geltenden Bestat- ffftdes Landes Rheinland-Pfalz entsprochen, das die Kommunen p zur Bereitstellung von Einzelgräbem verpflichtet. Außerdem wur- iüii^d 1 '1 er ' n C * en zurückliegenden Jahren gewandeltenBestattungs- Li, chnun 9 9etragen, weil die Einäscherung und Urnenbestattung tahü. rnenmauer °der ' n Qinem bestehenden Erdgrab stark zugenom- Ita Der Vorteil für die Bürger besteht darin, dass wesentlich gen - ES?" f ür die Grabeinfassung und den Grabstein sowie an Bestat- Sikiftin Uhren auf zuwenden sind und die Grabpflege wegen dererheb I k weren Fläche des Grabes zeit- und kostensparender zu bewerk- Auch für die Gemeinde ist diese Art der Bestattung erhebhch LSfr weil diese Reihengräber nach und nach angelegt und aile |pebhi n ru" er aus 9 e hoben werden können. Bei den bisherige P ff»*, die in 2. oder 3. Reihe angeordnet waren hfZw fi th ln , Ba " er eingesetzt werden, so dass die Gemeindearbeiterbei das Grab von Hand ausschachten mussten. Hierdurch

iCrS 1 ? 116 Zeit ' und Kostenersparnis erzielt. Zudem P rd ra %eio, 9ewahlten Form der Reihengräber der Transport de 9 damit auch sicherer. Ein weiterer Vorteil ist, da*s s t» r^mtsn (? ubefri sten in den jeweiligen Grabfeldern die Eineb g Blocks zeitgerecht ermöglicht wird.

p_?! Ruhefristen werden erheblich verkürzt. Betrug diese nach altem Mmlnh Do PP elwah lgräber noch 50 Jahre (sowohl für Erd- als auch n,,ni n iL eiS ' H n 9 en in der Urnenmauer), gilt für die Reihengrabstätten nunmehr em Zeitraum von 25 Jahren (für Aschen 20 Jahre). Bestattun- vo .ü A ? c p ' n hölsgte Reihengräber ist allerdings nur dann zulässig, enn tur die Asche mindestens eine Ruhezeit von 15 Jahren in diesem vor Abläuf der Nutzungszeit gewährleistet ist und der Bestattungs- prncntige für die Asche auf eine längere Ruhezeit als die für das Grab ver­bleibende Nutzungszeit verzichtet. Die Ruhefrist bei Urnenwahlgrabstät- ten (äiso Doppelbelegung in der Urnenmauer oder später auch als Urnen­erdbestattung) beträgt ebenfalls anstatt bisher 50 Jahre nunmehr 35 Jah­re. Diese verkürzten Ruhezeiten wurden deshalb gewählt, weil die Erfah­rung zeigt, dass bei den langen Ruhefristen oftmals vor Ablauf dieser Zeit Antrag auf vorzeitige Einebnung gestellt wird, weil die Unterhaltungsver- pflichteten überaltert sind oder aber wegen der räumlichen Entfernung ihres Wohnortes zum Friedhof in Eitelborn nicht in der Lage sind, die ord­nungsgemäße Pflege des Grabes zu gewährleisten. In vielen Fälle ist es auch so, dass Gräber in der 3. Generation gepflegt werden müssen, die­se Unterhaltungsverpflichteten die Bestatteten aber lediglich von Erzäh­lungen ihrer Eltern oder Großeltern kennen, d.h., hier fehlt einfach der nähere Bezug zu den Verstorbenen. In begründeten Fällen wird dann der vorzeitigen Einebnung stattgegeben, was den optischen Eindruck der betroffenen Grabfelder nicht gerade vorteilhaft erscheinen lässt.

3. Aufgrund ungünstiger Verwesungsbedingungen auf dem Friedhof (was auch die teilweise langen Ruhefristen begründete) enthielt die bisherige Fassung der Friedhofssatzung bereits die Regelung, dass eine Grabfläche max. 1/3 mit Grabplatten versehen werden kann. Die Neufassung sieht nunmehr vor, zur Sicherstellung der Verwesungsbedingungen gänzlich auf die Gestaltung mit Grabplatten zu verzichten. Hier wurde den Emp­fehlungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau Folge geleistet, wonach dem Verwesungsprozess eine ausreichende Luftzirkulation zugrunde liegen muss.

4. Weitere Teile der Neufassung der Friedhofssatzung beruhen auf einer redaktionellen Fortschreibung und den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

In einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes wird der Text der geänderten Friedhofssatzung veröffentlicht.

Neueinrichtung bzw. Verlegung der Bushaltestelle Bodenweg Dieser Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls zur weiteren Beratung an den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.

Auftragsvergabe für die Erstellung der Anbindungsplanung Lärchenweg/K 113

Im Kreuzungsbereich Lärchenweg/K 113 kommt es bedingt durch den spitzwinkligen Einmündungsbereich beim Einbiegen von der K113 in den Lärchenweg besonders bei größeren Fahrzeugen immer wieder zu Ver­kehrsgefährdungen. Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes Im Struthfeld II und der damit zu erwartenden erhöhten Verkehrsbela­stung (auch was die spätere Herstellung der Erschließungsanlagen anbe­langt, weil die Baustellenfahrzeuge diese Wegeführung wählen müssen) gilt es, diese Situation durch bauliche Veränderungen zu verbessern. Ent­sprechende Absprachen mit dem Straßen- und Verkehrsamt Diez wur­den bereits getroffen. Für diese Maßnahmen wird nach einer vorläufigen Schätzung mit Kosten in Höhe von ca. 23.500,00 gerechnet. Der Rat erteilte einem Ingenieurbüro den Auftrag, die entsprechende Planung zu erstellen, wobei auch eine Kostenbeteiligung von der Ortsgemeinde Neuhäusel erwartet wird, da über den Lärchenweg auch später deren Bau­gebietIm Struthfeld" erschlossen wird.

MännergesangvereinMozart Eiteiborn

Wir bleiben unserem MottoÖfter mal was Neues treu. Aus diesem Grund findet unsere letzte Chorprobe am Freitag, 19.12.2003, um 19.00 Uhr in der Arche statt. Der 2. Tenor ist in diesem Jahr Ausrichter und hat die Arche zu diesem Zweck festlich geschmückt. Auch wurden bei der Essens­bestellung weder Kosten noch Mühen gescheut, um allen Anwesenden einen schönen Abend zu bereiten. Die Sänger des 2. Tenors freuen sich auf euer Kommen.

Terminvorschau: am 10.01.2004 Stiftungsfest in der Augsthalle

Westerwaldverein Eiteiborn e.V.

Weihnachtsfeier

Am Sonntag, 21.12.2003, unternehmen wir mit Start um 13.00 Uhr vom Parkplatz der Augst-Schule eine Kurzwanderung zum Wanderheim. Dort findet anschließend eine Weihnachtsfeier statt, zu der wir alle Wander­freundinnen und Wanderfreunde recht herzlich einladen.

Monatlicher Stammtisch

Der erste vereinsinterne Stammtisch im Jahr 2004 findet statt am Freitag, 02.01.2004, ab 19.30 Uhr im Wanderheim.

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Kadenbach

Sorechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags...von 18.00 bis 20.00 Uhr

. .nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax: 02620/633