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SPD-Ortsverein Simmern

Aktive Senioren 55 Plus in der SPD T «

Unser nächster Stammtisch findet am Donnerstag, J 8.12.200 ,

punkt: Gaststätte Walter WirgesBauernschanke . Beginn^20.00 unr Alle Seniorinnen und Senioren, Freunde, Bekannte als auch Resste Simmerner, die Lust an Geselligkeit haben, laden wir hiermit herzhcheirr Aut Ihr / Euer Kommen freut sich das Seniorenteam. Termin bitte vormerken.

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BUCHFINKENLAND

Jugendspielgemeinschaft

Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden

ln der kommenden Woche tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus.

Hallenmeisterschaft der Sparkasse Westerwald/Wied

Samstag, 13.12.2003, ab 09.30 Uhr - ca. 18.00 Uhr; Ausrichter: JSG Elbert/

W./H./W.

Spielort: Sporthalle Montabaur 1

Vormittag: C-I-Jugend; Nachmittag: C-Il-Jugend

Spielort: Sporthalle Montabaur 2

Vormittag: D-I-Jugend; Nachmittag: D-Il-Jugend

Sonntag, 14.12.2003, ab 13.45 Uhr

Spiele der D-Ill-Jugend in der Sporthalle 2 in Montabaur. Die Spiele der C-Ill-Jugend finden am Sonntag, 14.12.2003, ab 09.30 Uhr in der Sport­halle in Wirges statt.

Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.

SENIORENFUSSBALL 4. Kreispokalrunde der C- und D-Klassen

Samstag, 13.12.2003,14.30 Uhr: SG Horbach/Winden in Horbach

I - CSV Neuwied

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1

Telefon Gemeindehaus.06439/1764

Fax Gemeindehaus.06439/909362

E-Mail Gemeindehaus:.og-gackenbach @t-online.de

Privatanschrift: Halfterweg 16

Telefon privat.06439/900990

Fax privat.06439/900968

E-Mail:. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/ Horbach für das Jahr 2004 vom 05.122003 I.

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. 1982 S. 476), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.10.1999 (GVBI. 1997 S. 325) und § 7 der Verbandsordnung des Kindergarten­zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf­sichtsbehörde vom 02.12.2003 hiermit bekannt gemacht wird- §1

Mit dem Haushaltsplan werden

im Verwaltungshaushalt

die Einnahme auf.210.000

die Ausgaben auf.."!"."210 000

im Vermögenshaushalt .

die Einnahme auf.. qoo

die Ausgaben auf.. 1 000

festgesetzt. .

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kinder­gartens beträgt 60.000,.

Die Umlage für das Haushaltsjahr 2004 ist nach der Zahl der Kinder die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.7. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckver­bandes) zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Ortsgemeinde Anzahl der Kinder und damit der Gesamtbetrag

Gackenbach 20 der Verbandsumlage

norbach 24

44 60.000,00

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Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverh bach/ Horbach für das Haushaltsjahr 2004 werden kein« a 4 des Gacken.! Rechtsverletzung erhoben. Rö,ne «denken

56410 Montabaur, 02.12.2003 .

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises '' A ' ®lvia Pj s \ Ql

Abt. 2-20 Az. 029/901-10

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1512 onn«?

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bei der Verbands-gemeindeverwaltung Montabaur^n^ 0,12 ' 2 ^ Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur ^? te iÄr Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bk 19 on ^ von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bi«? 19 /.n hr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8 00 Uhr hk un d öffentlich aus. UIS 12 30

Gackenbach. 05.12.2003

Kindergartenzweckverband /o,... . -«i

Gackenbach/Horbach Verbarg*

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Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvnr hl dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande opP^ sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfano a men zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 9 *

1 .

2 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzunq die r h migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachuna der Sür verletzt worden sind, oder y er batzun J

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde''* Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung derVerfaSSR oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltuna untF' Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzunq bearüntteir« schriftlich geltend gemacht hat. ^

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verleb 1 zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinlai Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153) 'J

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Bunter Abend im GasthausZum Wiesengrund^

Aktive Fassenachter für Programmgestaltung gesucht l^en, die

An Rosenmontag, 23.02.2004, findet im GasthausZum Wiesengr{W^ esetze ab 20.11 Uhr wieder ein närrischerBunter Abend statt. Aktive Fa? l* ne ' in senachter und Gecken aus Gackenbach, dem Buchfinkenland unddarii- ber hinaus sind herzlich eingeladen, das Programm des Abends selbst fcBestirr mitzugestalten. Büttenredner, Tanz- und Gesangsgruppen sind herzlich iWI-d' willkommen. Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich bitte unter der Mu "' Rufnummer 06439/1573 an.

kj Ablaut

Hans-Ulrich Weidenfeiler, OrtsbürgermeistM Wliißl

T atler Form

iBezeichnu

Horbach

raeim hchAbla ratend mt l:GemO) ir

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung,

Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/7404

Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874

E-mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: gemeinde-horbach @ gmx.de

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.

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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/ Horbach für das Jahr 2004 vom 05.12.2003

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord-I jjfGerne» nung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12. J, rmeis (GVBI. 1982 S. 476), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.10. Gemeir (GVBI. 1997 S. 325) und § 7 der Verbandsordnung des Kindergarten Jrgermeis zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die ., l^emei Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaidkreises ai Sichtsbehörde vom 02.12.2003 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Mit dem Haushaltsplan werden

im Verwaltungshaushalt f

im Vermögenshaushalt .. g

die Einnahme auf.I nnn'-

die Ausgaben auf. 1U

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

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