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SPD-Ortsverein Simmern
Aktive Senioren 55 Plus in der SPD T «
Unser nächster Stammtisch findet am Donnerstag, J 8.12.200 , •
punkt: Gaststätte Walter Wirges “Bauernschanke . Beginn^20.00 unr Alle Seniorinnen und Senioren, Freunde, Bekannte als auch Resste Simmerner, die Lust an Geselligkeit haben, laden wir hiermit herzhcheirr Aut Ihr / Euer Kommen freut sich das Seniorenteam. Termin bitte vormerken.
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BUCHFINKENLAND
Jugendspielgemeinschaft
Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
ln der kommenden Woche tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus.
Hallenmeisterschaft der Sparkasse Westerwald/Wied
Samstag, 13.12.2003, ab 09.30 Uhr - ca. 18.00 Uhr; Ausrichter: JSG Elbert/
W./H./W.
Spielort: Sporthalle Montabaur 1
Vormittag: C-I-Jugend; Nachmittag: C-Il-Jugend
Spielort: Sporthalle Montabaur 2
Vormittag: D-I-Jugend; Nachmittag: D-Il-Jugend
Sonntag, 14.12.2003, ab 13.45 Uhr
Spiele der D-Ill-Jugend in der Sporthalle 2 in Montabaur. Die Spiele der C-Ill-Jugend finden am Sonntag, 14.12.2003, ab 09.30 Uhr in der Sporthalle in Wirges statt.
Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.
SENIORENFUSSBALL 4. Kreispokalrunde der C- und D-Klassen
Samstag, 13.12.2003,14.30 Uhr: SG Horbach/Winden in Horbach
I - CSV Neuwied
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1
Telefon Gemeindehaus.06439/1764
Fax Gemeindehaus.06439/909362
E-Mail Gemeindehaus:.og-gackenbach @t-online.de
Privatanschrift: Halfterweg 16
Telefon privat.06439/900990
Fax privat.06439/900968
E-Mail:. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/ Horbach für das Jahr 2004 vom 05.122003 I.
Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. 1982 S. 476), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.10.1999 (GVBI. 1997 S. 325) und § 7 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 02.12.2003 hiermit bekannt gemacht wird- §1
Mit dem Haushaltsplan werden
im Verwaltungshaushalt
die Einnahme auf.210.000 €
die Ausgaben auf.."!"."210 000 — €
im Vermögenshaushalt .
die Einnahme auf.. qoo €
die Ausgaben auf.. 1 000 — €
festgesetzt. .
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 60.000,— €.
Die Umlage für das Haushaltsjahr 2004 ist nach der Zahl der Kinder die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.7. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes) zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde Anzahl der Kinder und damit der Gesamtbetrag
Gackenbach 20 der Verbandsumlage €
norbach 24
44 60.000,00
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Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverh bach/ Horbach für das Haushaltsjahr 2004 werden kein« a 4 des Gacken.! Rechtsverletzung erhoben. Rö,ne «denken
56410 Montabaur, 02.12.2003 .
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises '' A ' ®lvia Pj s \ Ql
Abt. 2-20 Az. 029/901-10
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1512 onn«? „
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bei der Verbands-gemeindeverwaltung Montabaur^n^ 0,12 ' 2 ^ Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur ^? te iÄr Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bk 19 on ^ von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bi«? 19 /.n hr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8 00 Uhr hk un d öffentlich aus. UIS 12 30
Gackenbach. 05.12.2003
Kindergartenzweckverband /o,... . -«i
Gackenbach/Horbach Verbarg*
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Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvnr hl dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande opP^ sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfano a men zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 9 *
1 .
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzunq die r h migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachuna der Sür verletzt worden sind, oder y er batzun J
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde''’* Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung derVerfaSSR oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltuna untF' Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzunq bearüntteir« schriftlich geltend gemacht hat. ^
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verleb 1 zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinlai ’ Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153) 'J
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Bunter Abend im Gasthaus “Zum Wiesengrund”^
Aktive Fassenachter für Programmgestaltung gesucht l^en, die
An Rosenmontag, 23.02.2004, findet im Gasthaus “Zum Wiesengr{W^ esetze ab 20.11 Uhr wieder ein närrischer “Bunter Abend” statt. Aktive Fa? l* ne ' in ’ senachter und Gecken aus Gackenbach, dem Buchfinkenland unddarii- ber hinaus sind herzlich eingeladen, das Programm des Abends selbst fcBestirr mitzugestalten. Büttenredner, Tanz- und Gesangsgruppen sind herzlich iWI-d' willkommen. Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich bitte unter der Mu "' Rufnummer 06439/1573 an.
kj Ablaut
Hans-Ulrich Weidenfeiler, OrtsbürgermeistM Wliißl
T atler Form
iBezeichnu
Horbach
raeim hchAbla ratend mt l:GemO) ir
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung,
Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/7404
Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874
E-mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: gemeinde-horbach @ gmx.de
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/ Horbach für das Jahr 2004 vom 05.12.2003
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord-I jjfGerne» nung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12. J, rmeis (GVBI. 1982 S. 476), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.10. Gemeir (GVBI. 1997 S. 325) und § 7 der Verbandsordnung des Kindergarten ’ Jrgermeis zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die ., l^emei Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaidkreises ai Sichtsbehörde vom 02.12.2003 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Mit dem Haushaltsplan werden
im Verwaltungshaushalt f
im Vermögenshaushalt .. g
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die Ausgaben auf. 1U
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
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