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Nr. 49/2003

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Stellenausschreibung

die Ortsgemeinde Hejligenroth, suchen zum 01.08.2004 für

inseren i

.kommunalen Kindergarten

eine/n Vorpraktikant/in sowie eine/n Berufspraktikant/in.

Praktikum beginnt jeweils zum 01.08.2004 und endet am

ItfnHpraarten verfügt über 50 Kindergartenplätze und arbei-

nach dem offenen Konzept.

»möchten gerne beweisen, dass Sie über

! Einfühlungsvermögen

Kreativität

Durchsetzungsvermogen und

Soaß an der Teamarbeit

Jferfüqen? Dann bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen Kpter folgender Adresse:

kommunaler Kindergarten iphulstraße 1 jg412 Heiligenroth

ijskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Schmidt unter der Rufnummer P2/4861.

JHeiligenroth

Elte Herren

Weihnachtsfeier findet am Samstag, 20.12.2003, ab 20.00 Uhr im Saal lasthausesZur Linde statt. Anmeldung bis 15.12.2003 bei Erwin

|SBALL der Spieltag

jnnschaft: Sonntag, 07.12.2003, SV Raubach - SG Ahrbach I; Spie- iaubach, Spielbeginn: 14.30 Uhr

Ruppach-Goldhausen

[rechstunden des Ortsbürgermeisters

jstagsvon.18.00 bis 19.30 Uhr

ferstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

|)2602/998O8O, Fax: 02602/998081

freilinachtsbaumverkaiif

Win diesem Jahr werden wieder Weihnachtsbäume aus der Schonung jiflupberg verkauft. Verkaufstermine: Freitag, 19.12.2003, 13.30 Uhr js 17,30 Uhr und Samstag, 20.12.2003, 9.00 bis 13.00 Uhr.

Sprenger, Ortsbürgermeister

und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

TuS Ahrbach.de IDBALL

[ntag, 7. Dezember 2003

fcheC-Jugend (Liga A): 13.30 Uhr: TuS Ahrbach - TuS Weibern, irt: Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreis- ialle in Montabaur um 12.30 Uhr

mmannschaft (Bezirksliga): 15.15 Uhr: TuS Ahrbach - SF Neustadt, w Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreis­ele in Montabaur um 14.15 Uhr

Mannschaft (Bezirksliga): 17.00 Uhr: TuS Ahrbach - TuS Wester­lort: Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreis­ln Montabaur um 16.00 Uhr

L aaer sind zu den letzten Heimspielen im alten Jahr recht herzlich

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iingszeiten:

Jl ^in Montaba 39S 2 °° 0 ' 21 3 ° Uhr ^ ab 17 Jahre ^ Neue Kreiss P ort

|; r f donnerstags, 20.00 - 21.30 Uhr

feen 3 ^ ^ 6Ue Kreissporthalle in Montabaur

JlonTaba? 18 ' 3 ° 20 ' 00 Uhr ( ab 16 Jahre ) Neue Kreiss P orthal '

iffnn? , monta 9 s 18.30 - 20.00 Uhr, Neue Kreissporthalle in Monta- i-'Jun rs a 9 s 19.30 - 21.30 Uhr, Neue Kreissporthalle in Montabaur fihalirilM donnersta 9 s 18.00 - 19.30 Uhr (bis 1989), Neue Kreis­el e ln Montabaur

.Go!dhausen 9S 17 '°°' 18:30 Uhr ( bis 1991 )- Schulturnhalle in Rup-

L ^aus^r? S 16 00 ' 17 -°° Uhr (ab 5 Jahre), Schulturnhalle in Ruppach-

tiüht sindH- 1 ^ aat ü|1ich recht herzlich willkommen, da wir immer noch le Abteilung weiter auszubauen. Weitere Informationen

durch Oliver Köllig, Mittelweg 4,56244 Leuterod, Telefon 02602/8950 und urkard Ruthlein unter 02623/4984 oder unverbindlich bei einem Trai­ningstermin mal vorbeischauen.

Frauen- und Mädchenfußball

Am Sonntag, 07.12.2003,14.00 Uhr tritt die Frauenfußball-Regionalliga- Mannschaft des TuS Ahrbach zu ihrem letzten Spiel in diesem Jahr in Huppach-Goldhausen gegen RW Göcklingen an.

Seniorenfußball

Am Sonntag, 07.12.2003,14.30 Uhr spielt die 1. Seniorenmannschaft der SG Ahrbach-H.-G. beim SV Raubach

19. Ahrbacher Hallenfußball-Turnier um den Kreissparkasse Westerwald Cup 2004

Vom 02. bis 04.01.2004 findet in den Kreissporthallen in Montabaur wie­derdas Hallenspektakel der Superlative mit 88 teilnehmenden Mann­schaften statt. Am Montag, 01.12.2003, haben unsere beiden F-Jugend- Spieler Max Olbrich und Markus Rausch bei der Gruppenauslosung in den Räumen der Kreissparkasse Westerwald ein glückliches Händchen bewiesen. Das Ergebnis der Gruppenauslosung ist auf der Vereinsho­mepage unterwww.tus-ahrbach.de zu finden. Es ist also angerichtet. Über den genauen Ablauf der Veranstaltung werden wir in der nächsten Aus­gabe des Wochenblattes berichten.

AUGST

Hinweise für den Winterdienst

entnehmen Sie bitte der Rubrik Verwaltung informiert. Verbandsgemeinde Montabaur - Ordnungsamt -

Sprechstunde des Schiedsmanns

Termin nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 02620/2273

Reinhard Labonte, Schiedsmann

Jugend und Alkohol!

Eltern sind gefordert!

Jugend und Alkohol wird seit einigen Jahren zum Problem. Diese Pro­bleme haben inzwischen auch die ländlichen Gebiete erreicht. Die jungen Menschen, die durch Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit auffallen, wer­den immer jünger. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Kirmes und Kar­neval oderdiv. öffentlichen Partys, werden die Jugendschutzbestimmun­gen schon lange nicht mehr eingehalten.

Für Jugendliche unter 16 Jahren herrscht grundsätzlich Alkoholverbot (Ausnahme § 9 Abs. 2 JuSchG). Dieses Verbot ist jedoch von Veranstal­ter kaum zu überwachen bzw. einzuhalten, weil bei Bedarf Ältere die alko­holischen Getränke weiterreichen. Bei Veranstaltungen im offenen Jugendtreff im Keller der Augstschule Neuhäusel kommen bereits 12- und 13-Jährige betrunken an, um dann die Veranstaltung zu stören oder den Ablauf durch ihre Hilflosigkeit zu behindern. Im Jugendtreff Underground - X gilt das Jugendschutzgesetz, d.h. Bier und Mixery werden nur an Jugendliche ausgegeben, die mind. 16 Jahre alt sind. Aus diesem Grund kommen Jugendliche und bringen Alkohol in verschieden Formen (oft hochprozentige sog. Alkopops) mit, um sich auf dem Schulhof und dem übrigen Gelände zu betrinken und dann zu randalieren und Anlagen zu zerstören. Dies hat u.a. die Folge, dass sich viele Anwohner überdas Ver­halten dieser alkoholisierten Jugendlichen beklagen und den Jugendraum fälschlicher Weise als Ursache desÜbels benennen.

Hier sind zu erst die Eltern gefordert, die das Verhalten ihrer Kinder beob­achten sollen und bei alkoholbedingten Auffälligkeiten über die Gefahren aufklären und auch Verbote und Grenzen aussprechen sollten. Bezeich­nend für die heutige Zeit hinsichtlich des Umgangs der Eltern mit ihren Kindern ist, dass viele Eltern zu viel tolerieren, gerade im gutbürgerlichen Bildungsmilieu wie bei uns in den Augstgemeinden. Oftmals scheinen tra­ditionelle Normen und Werte zur Verhandlungssache in unseren Haus­halten geworden zu sein. Dies geht jedoch nicht immer gut! Bei wichtigen Dingen, z.B. in Sachen Alkohol oder Nikotin müssen Eltern sagen: Mit 13 gibt es das nicht - Punkt.

Auch das Umfeld der Jugendlichen sollten deren Eltern nicht aus dem Auge verlieren. Man sollte sich nicht scheuen, Jugendlichen, die andere und besonders Jüngere zum Alkoholgenuss verleiten oder diesen ermög­lichen, zu benennen und sich mit dem Jugendamt der Kreisverwaltung Montabaur in Verbindung zu setzen.

Mit diesem Schreiben soll seitens der Ortsgemeinden Kadenbach, Eitel­born und Neuhäusel an die Erziehungspflicht der Eltern appelliert werden. Achten sie darauf, wann ihr Kind nach Hause kommt - ist das für das ent­sprechende Alter in Ordnung?, Hat ihr Kind draußen Alkohol getrunken obwohl er / sie noch nicht mind. 16 Jahre alt ist? , etc.

Sprechen sie mit ihren Kindern und thematisieren sie ggf. die Themen wie Suchtursachen, Suchtfolgen usw. Helfen sie ihrem Kind der Versuchung zu widerstehen den illegalen wie aber auch den legalen Drogen wie Alko­hol und Nikotin zu widerstehen.