Nr. 49/2003
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Stellenausschreibung
die Ortsgemeinde Hejligenroth, suchen zum 01.08.2004 für
inseren i
.kommunalen Kindergarten
eine/n Vorpraktikant/in sowie eine/n Berufspraktikant/in.
Praktikum beginnt jeweils zum 01.08.2004 und endet am
ItfnHpraarten verfügt über 50 Kindergartenplätze und arbei-
nach dem offenen Konzept.
»möchten gerne beweisen, dass Sie über
! Einfühlungsvermögen
Kreativität
Durchsetzungsvermogen und
Soaß an der Teamarbeit
Jferfüqen? Dann bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen Kpter folgender Adresse:
kommunaler Kindergarten iphulstraße 1 jg412 Heiligenroth
ijskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Schmidt unter der Rufnummer P2/4861.
JHeiligenroth
Elte Herren
Weihnachtsfeier findet am Samstag, 20.12.2003, ab 20.00 Uhr im Saal lasthauses “Zur Linde” statt. Anmeldung bis 15.12.2003 bei Erwin
|SBALL der Spieltag
jnnschaft: Sonntag, 07.12.2003, SV Raubach - SG Ahrbach I; Spie- iaubach, Spielbeginn: 14.30 Uhr
Ruppach-Goldhausen
[rechstunden des Ortsbürgermeisters
jstagsvon.18.00 bis 19.30 Uhr
ferstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
|)2602/998O8O, Fax: 02602/998081
freilinachtsbaumverkaiif
Win diesem Jahr werden wieder Weihnachtsbäume aus der Schonung jiflupberg verkauft. Verkaufstermine: Freitag, 19.12.2003, 13.30 Uhr js 17,30 Uhr und Samstag, 20.12.2003, 9.00 bis 13.00 Uhr.
Sprenger, Ortsbürgermeister
und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
TuS • Ahrbach.de IDBALL
[ntag, 7. Dezember 2003
fcheC-Jugend (Liga A): 13.30 Uhr: TuS Ahrbach - TuS Weibern, irt: Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreis- ialle in Montabaur um 12.30 Uhr
mmannschaft (Bezirksliga): 15.15 Uhr: TuS Ahrbach - SF Neustadt, w Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreisele in Montabaur um 14.15 Uhr
Mannschaft (Bezirksliga): 17.00 Uhr: TuS Ahrbach - TuS Westerlort: Neue Kreissporthalle in Montabaur, Treffpunkt: Neue Kreisln Montabaur um 16.00 Uhr
L aaer sind zu den letzten Heimspielen im alten Jahr recht herzlich
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iingszeiten:
Jl ^in Montaba 39S ’ 2 °’° 0 ' 21 ’ 3 ° Uhr ^ ab 17 Jahre ^ Neue Kreiss P ort ‘
|; r f donnerstags, 20.00 - 21.30 Uhr
feen 3 ^ ^ 6Ue Kreissporthalle in Montabaur
“JlonTaba? 18 ' 3 ° ’ 20 ' 00 Uhr ’ ( ab 16 Jahre ) Neue Kreiss P orthal '
“iffnn? , monta 9 s 18.30 - 20.00 Uhr, Neue Kreissporthalle in Monta- i-'Jun rs a 9 s 19.30 - 21.30 Uhr, Neue Kreissporthalle in Montabaur fihalirilM donnersta 9 s 18.00 - 19.30 Uhr (bis 1989), Neue Kreisel e ln Montabaur
.Go!dhausen 9S 17 '°°' 18:30 Uhr ( bis 1991 )- Schulturnhalle in Rup-
L ^aus^r? S 16 00 ' 17 -°° Uhr (ab 5 Jahre), Schulturnhalle in Ruppach-
tiüht sindH- 1 ^ aat ü|1ich recht herzlich willkommen, da wir immer noch le Abteilung weiter auszubauen. Weitere Informationen
durch Oliver Köllig, Mittelweg 4,56244 Leuterod, Telefon 02602/8950 und urkard Ruthlein unter 02623/4984 oder unverbindlich bei einem Trainingstermin mal vorbeischauen.
Frauen- und Mädchenfußball
Am Sonntag, 07.12.2003,14.00 Uhr tritt die Frauenfußball-Regionalliga- Mannschaft des TuS Ahrbach zu ihrem letzten Spiel in diesem Jahr in Huppach-Goldhausen gegen RW Göcklingen an.
Seniorenfußball
Am Sonntag, 07.12.2003,14.30 Uhr spielt die 1. Seniorenmannschaft der SG Ahrbach-H.-G. beim SV Raubach
19. Ahrbacher Hallenfußball-Turnier um den Kreissparkasse Westerwald Cup 2004
Vom 02. bis 04.01.2004 findet in den Kreissporthallen in Montabaur wieder “das Hallenspektakel der Superlative” mit 88 teilnehmenden Mannschaften statt. Am Montag, 01.12.2003, haben unsere beiden F-Jugend- Spieler Max Olbrich und Markus Rausch bei der Gruppenauslosung in den Räumen der Kreissparkasse Westerwald ein glückliches Händchen bewiesen. Das Ergebnis der Gruppenauslosung ist auf der Vereinshomepage unterwww.tus-ahrbach.de zu finden. Es ist also angerichtet. Über den genauen Ablauf der Veranstaltung werden wir in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes berichten.
AUGST
Hinweise für den Winterdienst
entnehmen Sie bitte der Rubrik “Verwaltung informiert”. Verbandsgemeinde Montabaur - Ordnungsamt -
Sprechstunde des Schiedsmanns
Termin nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 02620/2273
Reinhard Labonte, Schiedsmann
Jugend und Alkohol!
Eltern sind gefordert!
Jugend und Alkohol wird seit einigen Jahren zum Problem. Diese Probleme haben inzwischen auch die ländlichen Gebiete erreicht. Die jungen Menschen, die durch Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit auffallen, werden immer jünger. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Kirmes und Karneval oderdiv. öffentlichen Partys, werden die Jugendschutzbestimmungen schon lange nicht mehr eingehalten.
Für Jugendliche unter 16 Jahren herrscht grundsätzlich Alkoholverbot (Ausnahme § 9 Abs. 2 JuSchG). Dieses Verbot ist jedoch von Veranstalter kaum zu überwachen bzw. einzuhalten, weil bei Bedarf Ältere die alkoholischen Getränke weiterreichen. Bei Veranstaltungen im offenen Jugendtreff im Keller der Augstschule Neuhäusel kommen bereits 12- und 13-Jährige betrunken an, um dann die Veranstaltung zu stören oder den Ablauf durch ihre Hilflosigkeit zu behindern. Im Jugendtreff Underground - X gilt das Jugendschutzgesetz, d.h. Bier und Mixery werden nur an Jugendliche ausgegeben, die mind. 16 Jahre alt sind. Aus diesem Grund kommen Jugendliche und bringen Alkohol in verschieden Formen (oft hochprozentige sog. Alkopops) mit, um sich auf dem Schulhof und dem übrigen Gelände zu betrinken und dann zu randalieren und Anlagen zu zerstören. Dies hat u.a. die Folge, dass sich viele Anwohner überdas Verhalten dieser alkoholisierten Jugendlichen beklagen und den Jugendraum fälschlicher Weise als Ursache des “Übels“ benennen.
Hier sind zu erst die Eltern gefordert, die das Verhalten ihrer Kinder beobachten sollen und bei alkoholbedingten Auffälligkeiten über die Gefahren aufklären und auch Verbote und Grenzen aussprechen sollten. Bezeichnend für die heutige Zeit hinsichtlich des Umgangs der Eltern mit ihren Kindern ist, dass viele Eltern zu viel tolerieren, gerade im gutbürgerlichen Bildungsmilieu wie bei uns in den Augstgemeinden. Oftmals scheinen traditionelle Normen und Werte zur Verhandlungssache in unseren Haushalten geworden zu sein. Dies geht jedoch nicht immer gut! Bei wichtigen Dingen, z.B. in Sachen Alkohol oder Nikotin müssen Eltern sagen: Mit 13 gibt es das nicht - Punkt.
Auch das Umfeld der Jugendlichen sollten deren Eltern nicht aus dem Auge verlieren. Man sollte sich nicht scheuen, Jugendlichen, die andere und besonders Jüngere zum Alkoholgenuss verleiten oder diesen ermöglichen, zu benennen und sich mit dem Jugendamt der Kreisverwaltung Montabaur in Verbindung zu setzen.
Mit diesem Schreiben soll seitens der Ortsgemeinden Kadenbach, Eitelborn und Neuhäusel an die Erziehungspflicht der Eltern appelliert werden. Achten sie darauf, wann ihr Kind nach Hause kommt - ist das für das entsprechende Alter in Ordnung?, Hat ihr Kind draußen Alkohol getrunken obwohl er / sie noch nicht mind. 16 Jahre alt ist? , etc.
Sprechen sie mit ihren Kindern und thematisieren sie ggf. die Themen wie Suchtursachen, Suchtfolgen usw. Helfen sie ihrem Kind der Versuchung zu widerstehen den illegalen wie aber auch den legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin zu widerstehen.

