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Wochenblatt VG Montabaur

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VdK Kadenbach

Es ist wieder soweit! . zu se i ne m

Der VdK Kadenbach freut sich, Sie au ® b b f. s h e f ^GaststätteZum Jahresabschluss am 29.11.2003 ab 17.00 I^L,'"1,° dte Montags- Westerwald" begrüßen zu dürfen. Unser Blaserd l Abend beg | e j- sänger des MGV Lyra Kadenbachwer den un^ c ten und für eine wie immer angenehme und fest J ch ® p dass auch Für das leibliche Wohl ist auch bestens 8 eJ- uns

Sie und Ihre Familie dieses Jahr wieder zahlreich ers

den Abschluss des Jahres 2003 feiern. .. . , i pnz Tel

Anmeldung bitte bei Martin Eich, Tel. 02620/8621 oder Michael Lenz, Tel.

02602/9995470.

Sportfreunde Germania Kadenbach

FUSSBALL, 1. Mannschaft

Am Sonntag, 23.11.2003, um 14.30 Uhr spielt die 1. Mannschaft auf he - mischem Platz gegen die Mannschaft des TV Mülhofen ALTE-HERREN-Mannschaft <onn .. on nn

Die Alten Herren trainieren ab sofort wieder mittwochs von 18.00 bis.uu Uhr in der alten Turnhalle in Neuhäusel.

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. und Fax: 02620/8442

E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel @t-online.de

JugendtreffUnderground X in der Augst-Schule

Öffnungszeiten:

dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

donnerstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Neuhäusel findet am Freitag, 28.11.2003, um 16.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses, Hauptstraße 52, Neuhäusel, statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

1. Erneuerung des Sandspielgerätes am SpielplatzAuf der Haid; Auftragsvergabe

2. Ortsbegehung

3. Verschiedenes

56335 Neuhäusel, 17.11.2003 Roggenbach, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Neuhäusel

Umlegungsausschuss

Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerburg Außenstelle Koblenzer Straße 15 56410 Montabaur

Bekanntmachung

ln der UmlegungIm Struthfeld I wird im Dezember 2003 mit den vorbe­reitenden Arbeiten begonnen. Von der Umlegung sind folgende Grund­stücke betroffen:

Gemarkung: Neuhäusel Grundbuchamt: Montabaur Flur: 8

Flurstücke: 77; 78; 79; 80; 81; 82; 83; 84; 85; 86; 87; 88' 96/1 Den Beauftragten des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Diol Ing. Stefan Neurath, 56410 Montabaur ist gemäß § 209 Abs 1 dp«; Ran

Ä C 97 M 2,47, ST 8 -« BekaSa^; d v e o S m l7

alle der Uml -

Folgende Arbeiten werden ausgeführt:

Vermessungen; Abmarkungen; Bewertungen

halten" 9ebe ' en ' eln9e,riede,e («schlossene) Grundstücke offen zu Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monat«; narh * gäbe Widerspruch erhoben werden. Der WideraoruchIst ka » nt ' messungs-und Katasteramt Westerburg AußensSpkÜ? d o Ver ' 15, 56410 Montabaur als Geschäft«^« nlf n Koblenzer Straße schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Umle 9 un 9 s ausschusses (DS) Montabaur, den 14.11.2003 Vorsitzender des Umlegungsausschusses c

tnno Heeren

Ortsgemeinde Neuhäusel

Umlegungsausschuss

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Vermessungs.^^. Außenstelle Krt,^

Bekanntmachung 564 KH

gemäß § 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGRt Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. | s I. Umlegungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat Neuhäusel hat am 15 05 ?nrva <, gefasst: 0 ^endei

Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs 1 h V erordnung zur Durchführung des BauGB (Landesv« 1 Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltenden Faf° rtlriu Baugebiet des BebauungsplansIm Struthfeld I die i?mi 9,wir|| ftl tet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung | T Das Umlegungsgebiet grenzt im Süden und Osten anril"? 11 born und ist durch die vorhandene Anliegerstraße Lär h östlich des Plangebietes gelegene Ortslage Eitelborn ann k Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist in dem aboX? auszug dargestellt. druckte,

Verkleinerte Bestandskarte - BUIm Struthfeld l7" Gumarkung: Neuhflusel; ohne MaBatah

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ln das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke einbezognl Gemarkung: Neuhäusel; Grundbuchbezirk: Neuhäusel; Flur:Sj stücke: 77; 78; 79; 80; 81; 82; 83; 84; 85; 86; 87; 88; 96tlw.(dieTe| die künftig die Flurstücksnummer 96/1 erhalten wird)

II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen GruniS

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oderdurdii gung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet« Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden»

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstüds tenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grurd

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oderzur« des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in dem des Grundstücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Neuhäusel,

5. die Verbandsgemeinde Montabaur. , .

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem ZeitpM

in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsaussc j Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung überden Urnen (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen. b

Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, wird der um, schuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur uwi seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist is gg

haftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, a * gung am Umlegungsverfahren berechtigen, sinb , " b( nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschluss

gungsausschuss anzumelden. ^

Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemelde , der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Fris g ^ muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsauss ^ . Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Re Hgung am Umlegungsverfahren berechtigt, muS* ° aen sicbSI der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ® b ® n . s ?4,.r C hdies e ® sen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist machung zuerst in Lauf gesetzt worden ist.