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Nr. 45/2003

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AHRBACHGEMEINDEN

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Brennholz - bitte jetzt beim Forstrevier ih*ach bestellen

^ nr HorOrtsaemeinden Boden, Heiligenroth und Ruppach- eBür9 n vvprden qebeten, spätestens bis zum 28.11.2003 ihre ^h^hestellung beim Forstrevier Ahrbach, Revierförster f uneben Später eingehende Meldungen können nicht

£ berücksichtigt werden.

tonende Varianten werden angeboten. n 9 h tholz.. 35,-/Raummeter

1 nWang gespalten und an Pkw-fähigen Wegen ins Raummaß

Brennholz. | ang .= 23,-/Raummeter

«Meter lange Rundholzstücke an Pkw-fähige Wege gerückt, f ^ Käufer selbst noch einschneiden und spalten muss, ftßehlaqabraum. = Preis je nach Lage und Beschaffenheit Äiforstungsrestholz im Schlag - d.h. vollkommen unbearbei- ? ind nicht gerückt; es wird darauf hingewiesen, dass das Holz

s Bodenschutzgründen nur über die jeweils markierten Rücke-

K aU SS en abtransportiert werden darf!

essenten melden sich bitte unter der Telefon-Nr. 02602/ 90741 bzw. 0170/3314324.

Kloft, Revierförster

Hollerl

Boden

0 Uhr Horres S

00 Uhr R h; D-, Uhr Stahl Jugend:

pfcchstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.02602/8425

Martinszug

isjährige Martinszug findet am Dienstag, 11.11.2003 statt. Um 17.45 iffen sich die Kinder- und Zugteilnehmer in der Kirche zu einer kur- rtinsfeier, gestaltet durch den Liturgiekreis, ließend Aufstellung des Martinszuges am Beginn der Beulstraße, igweg geht über die Beulstraße, Schulstraße, Brinkstraße, Ahrbach­straße, Südstraße, Mühlenstraße, Schulstraße bis zum Kinderspielplatz An der Hofwiese, wo auch das Martinsfeuer abgebrannt wird und die taalverteilung erfolgt. Bei schlechter Witterung wird der Zugweg etwas (verkürzt

in - unseretf Die musikalische Begleitung des Zuges erfolgt durch das Jugendorche- wdenAi Herder Big-Band Boden. Für die Sicherheit sorgen die Mitgliederder Frei- iiertenTaitl willi 9 en Feuerwehr Ruppach-Goldhausen.

4.30Uliiiil lilfcchluss an den Martinszug und die Brezelverteilung werden von Mit- nstag, (i 9j®d ern des Pfarrgemeinderates Glühwein, Kakao und diverse Getränke l SC DreijfflMen. Der Erlös ist für die Einrichtung des Jugendraumes bestimmt.

Eulberg, Ortsbürgermeister

Heiligenroth

chstunden des Ortsbürgermeisters

von 17.00 bis 19.30 Uhr

_ .nach Vereinbarung

f.m t eVeWaltun9Tel ' : 02602/16606, Fax: 02602/917396 int»« 9 ernein deheiligenroth@freenet.de leihet: www.heiligenroth.de

itliche Bekanntmachung

dSH Ortsgemeinderates

Jetam * es Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Heiligenroth

stag, 11 . 11 .2003, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt. Ordnung

etliche Sitzung:

!5, ng des BebauungsplanesOrtsmitte

n ~ run 9 e| ner Dienstanweisung für das Bauinvestitionscontrol

jg (bic) enntnisnahm

de Heiligenrothf 2 CK) 4 e,CtUr Forstwirtscha ^ s P lan für die Ortsgemein

te n ® rfra9est u°nd e erschiedenes

f öffentliche Sitzung- fee'eger.heii

nindstücksangelegenheit/en - vorsorglich -

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3. Finanzangelegenheit

4. Mietangelegenheit

5. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Heiligenroth, 04.11.2003 Herbst, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Fraktionssitzung derCDU-Fraktion findet am Montag, 10.11.2003, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitag, 07.11.2003, um 19.30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt.

Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 10.11.2003, um 20.00 Uhr - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt.

Die Fraktionssitzung der WG Herbst findet am Montag, 10.11.2003, um 19.00 Uhr im Fraktionssitzungsraum statt.

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth aus Anlass des Spezialmarktes Martinsmarkt am 09.11.2003

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom i 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil I S. 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Landesverord­nung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des tech­nischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO) vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379), zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zustän­digkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 (GVBI. S. 266), wird für die Ortsgemeinde Heiligenroth mit Zustimmung der Auf- sichts- und Dienstleistungsdirektion folgende Rechtsverordnung erlassen: §1

Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen aus Anlass des SpezialmarktesMartinsmarkf am Sonntag, 09.11.2003 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden. Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. §3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh­mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs­stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Ver­ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil­lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zurZeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. 56410 Montabaur, 31.10.2003 i. V. Stein, I. Beigeordneter

102. Geburtstag Frau Margarete Birenfeld

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 01. November 2003 feierte Frau Margarete Birenfeld ihren 102. Ge­burtstag.

Zu diesem Festtag möchte ich auch auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich seitens der Ortsgemeinde und deren Bürgerinnen und Bürger gra­tulieren. Für die weitere Zukunft wünsche ich ihr alles Gute, insbesonde­re Gesundheit und Wohlergehen.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

TheatergruppeKoppelgucker

Wegen der großen Nachfrage führen wir das TheaterstückRam- bazamba om Lido Makkaroni zusätzlich am Sonntag, 23.11.2003, um 16.00 Uhr im GasthausZur Linde auf.

Karten hierfür sind im GasthausZur Linde, Tel. 180042, erhält­lich. Eintrittspreis: 5,00

Der Einlass ist jeweils 30 Minuten vor der Vorstellung. Hier noch einmal die Termine:

Freitag, 07.11.2003, Generalprobe: 15.00 Uhr, Einlass: 14.30 Uhr Freitag, 07.11.2003, Premiere: 20.00 Uhr; Einlass: 19.30 Uhr Samstag, 08.11.2003, Vorstellung: 20.00 Uhr; Einlass: 19.30 Uhr Freitag, 21.11.2003, Vorstellung: 20.00 Uhr, Einlass: 19.30 Uhr Samstag, 22.11.2003, Vorstellung: 20.00 Uhr, Einlass: 19.30 Uhr Sonntag, 23.11.2003, Vorstellung: 16.00 Uhr, Einlass: 15.30 Uhr.