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Wochenblatt VG Montabaur

Die Verwaltung informiert:

Zurückschneiden von Hecken

a^öfffntliche^Yrkehrsflächen, Sauberhaltung der Grund-

N^ac^'e^ En^ie^er^Wachstumsperiode haben vie.e .Grün* Stückeigentümer den Bewuchs ihrer Grundstücke verjüngt

heinigen^Fällen wurde die Innenansicht der 9 r ^ ück ® ^ bessert, die Äußere geriet manchmal ein wenig in Ver 9 assenhe ;- Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, einmal de " wuchs ihres Grundstückes aus der Sicht der Fußgänger unclande rer Verkehrsteilnehmer zu sehen und folgende Gesichtsp besonders zu berücksichtigen:

- Ist der Gehweg frei, sind die Hecken, Sträucherund Baume so weit zurückgeschnitten, dass Fußgänger den Ge w g ohne Behinderung begehen können?

Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßenna­mensschilder und Straßenlaternen von verdeckendem Be­wuchs befreit?

Sind Gehwege von herabfallendem Laub und Kehricht gesau-

bert? .

Vielleicht stellen Sie bei Ihrer Betrachtung fest, dass bei Ihrem Grundstück der eine oder/und andere Punkt nicht gebührend bei den herbstlichen Pflegearbeiten berücksichtigt wurde.

Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit unver­züglich die notwendigen Maßnahmen.

Wir werden in der nächsten Zeit diese besonderen Bereiche der Verkehrssicherheit intensiv überprüfen und bitten Sie daher, als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich für die Beseitigung von Gefahrenstellen zu sorgen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die allgemeine Straßen­reinigungspflicht und für die bevorstehende Winterzeit auf die Schneeräum- und Streupflicht hin. Verbandsgemeindeverwaltung

- Ordnungsamt -

4. Spielzeugflohmarkt 2003

Wann: Sonntag, 16.11.2003, von 13.00 bis 16.00 Uhr;

Wo: Löwensteinhalle Görgeshausen; Veranstalter: Förderverein der Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule Nentershausen Anmeldung: Für Anbieter bis Samstag, 15.11.2003, unter der Telefon-Nr.: 06485/8643, Preis: 3,- Standgeld pro Tisch für Anbieter

Es begrüßt Sie bei einem reichhaltigen Kuchenbuffet das Team des Fördervereins der Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule

Termine der Eisbachtaler Sportfreunde

Samstag, 1. November

14.30 Uhr: DJK Phönix Schifferstadt - A-1 -Junioren Eisbachtaler Sport­freunde. Spiel der Regionalliga im Schifferstädter Sportzentrum; 15.00 Uhr: SG 06 Betzdorf - B-1-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde. Spiel der Rheinlandliga in Betzdorf.

Sonntag, 2. November

11.00 Uhr: A-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - FC Metternich Spiel der Rheinlandliga in Nentershausen; 14.30 Uhr: Eisbachtaler Sportfreun­de - SG Dörbach/Dreis. Spiel der Rheinlandliga in Nentershausen.

Dienstag, 4. November

]2 ^ Nieder b'eber - C-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde- 19.00 Uhr: SG 06 Betzdorf II - B-1-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde Spiel um den Rheinlandpokal in Betzdorf.

Mittwoch, 5. November

18.00 Uhr: JSG Elbert II - D-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde (in Obe­relbert); 18.00 Uhr: JSG Daufenbach II - D-3-Junioren Eisbachtaler Sport­freunde (in Raubach); 18.30 Uhr: SG 06 Betzdorf - C-1 -Junioren Eisb­achtaler Sportfreunde. Spitzenspiel der Bezirksliga in Betzdorf.

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags. ,.

donnerstaas . . ] Ubr bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung IZZ. . 18 00 l i hr bis 19 30 Uhr

Ortsbürgermeister .Tel.: 06485/4696

.Tel: 06485/793

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

SENIORENFUSSBALL

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Die 1. Mannschaft bestreitet ihr Auswärtsspiel am Sonntan um 14.30 Uhr gegen die SG Elbert/Welschneudorf.

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Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, 02.11.2003, um 1? on M . ligenroth gegen die SG Selters II. '

JUNIORENFUSSBALL

A-Jugend: Samstag, 01.11.2003: JSG Elbert - JSG 15.00 Uhr in Niederelbert.

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D-Jugend: Mittwoch, 05.11.2003, JSG Selters - JSG Ahrbarh

ginn: 18.00 Uhr. dCn

Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. von 18.

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus Tel.: 06485/222

Zijnsere Bieder 1811 . 200 : IV

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Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags w

in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarktes ürlin-v* Herbstmarkt am 2. November 2003 Bnioren

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss! November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung h istUrr Z bindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeit dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (A( ZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379) zuletzt geändert durch die desverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gel)« Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 (GVBI. S. 266), wird für diedj meinde Görgeshausen mit Zustimmung der Aufsichts-und Dii stungsdirektion in Trier folgende Rechtsverordnung erlassen §1

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen diiife Anlass des SpezialmarktesHerbstmarkt am 2. November 2003i]

Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer längei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Wt 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt p|

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschtait..', muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht best! o e| rt r | ös

werden. Wii|eten

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsd Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbe^ mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§ 4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle inderVei stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 die»

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istags..

ferunge

.Tel.:

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lenspe rbüro (

Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschluss rem Verein

geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das BeschäftigungsveiM Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs, 1* Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S.965)W Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender® lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutte® gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315 ) in der® geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§ 6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe inl 56410 Montabaur, 17.10.2003 (Siegel) In Vertrete

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1.11.2003*1 in '

Seniorennachmittag

Mii m b ' es iäh r j9 er > Seniorennachmittag am Sonntag, 09.11-2 Uhr, laden die Kirchengemeinde und die Ortsgemeinde i steinhalle ein.

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr sind mW ner (auch wenn dieser noch keine 65 Jahre ist) recht herzlich einge

chronik^ hr ' 9e Seniorennachmitta 9 steht unter dem Mott0

Es werden unter anderem Bilder aus derguten alten noch alte Bilder, Schriftstücke oder Ähnliches besitzt, bitte mitbringen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unserer Einladung recht zal

Burkard, OrtsbW

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