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Nr. 44/2003

Veranstaltungstipps

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Evangelische

Erlöser - Kirchengemeinde Neuhäusel

Freitag, 31.10.03, 19.30 Uhr Ev. Erlöserkirche

Texte und Musik zum Reformationstag

Orgel: Joachim Westphal Gesang: Juliane Heyn-Lepke Margit Schneider

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Am Sonntag, den 16. November 2003, ab 13.30 Uhr ^ 1° dw Elberthalle Niederelbert

Yg ranstalter- Kindergarten Niederelbert Mitmachen kann jeder!

Standgcb Ohr pro Tisch: 2.50 Euro und einen Kuchen (Bitte unbedingt bis 14. November im Kindergarten »»melden - Infos unter 02602/4264)

FOr Essen und Trinken wird gesorgt.

i-Club Horressen 1984 e.V.

im

Gasthaus Westerwald Horressen

Annahme:

8 . 11 .

15 . 00 . 18.00

Verkauf:

9 . 11 .

10 . 00 - 16.00

Bindung überprüfen: EUR 5,-

Wachs- und Schleifservice: EUR 8,-

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1. Preis: 5 Tage Rettenberg / Allgäu 2. Preis: 1 Paar Ski mit Bindung 3. Preis: Koffer - Set

Die Cafeteria ist ab 10.00 Uhr geöffnet.

Die Verwaltung informiert

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindever­waltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungs­unterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Ren­tenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Daten­schutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Perso­nalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorla­ge einer Vollmacht erforderlich.

Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu ver­meiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Termin­vereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsun­terlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsaus­bildung), z.B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung soll­ten auch das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkun­den der Kinder mitgebracht werden.