,blatt VG Montabaur
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Nr. 42/2003
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TUMG BEI GELDGESCHENK
ps rund um die Eigen- faffulage
Is/Bc. Bauherren, die mit gehaktem Geld eine Immobilie fi- mzieren möchten, kann das Fi- WBtft t unter Umständen die Ei- lilKmzulage verweigern. Darauf list der Verband der Privaten Sparkassen hin.
Kqftjntersagt der Fiskus die För- IWjRvenn Geld nur unter der Auf- p Verschenkt wird, damit einzig ldallein ein Eigenheim zu erwer- *• Wird das Geld jedoch zur frei- ^(jügung geschenkt, steht der jilichen Eigenheimförderung Ab im Weg.
bTipp:
Werbei einer Geldschenkung un- rAuflage mindestens 50.000 € ■ der^igenen Tasche zum Kauf- bis der Immobilie beisteuert, um- ■Iden Rotstift des Finanzamtes. [Ob und wie viel der Staat zu- 'ließtjhängt vom Einkommen und *^|>zahl der Kinder ab. fernen Bauantrag stellt oder den fc*trag unterschreibt, darf in- *Wfc?von zwei Jahren als Single ■timal 81 807 Euro beziehungs- ■se als Ehepaar 163 614 Euro ver
kommen, sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte der letzten zwei Jahre.
• Die Anträge muss der Bauherr oder Käufer direkt beim Finanzamt einreichen. Nach der Genehmigung wird die Zulage acht Jahre lang ausgezahlt.
• Sie beträgt bei Neubauten bis zu 2.556 € jährlich. Das entspricht 5% von bis zu 51.120 € der Herstellungsund Anschaffungskosten.
• Bei Altbauten fällt die staatliche Unterstützung nicht so großzügig aus. Sie beträgt aber immerhin über 1.278 € jährlich, 2,5 % von bis zu 51.120 € Anschaffungskosten. Bei einem Umzug zieht die Eigenheimförderung quasi mit. Nutzt ein Besitzer seine Immobilie nicht über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren, können die nicht in Anspruch genommenen Zuschüsse auf ein anderes Objekt übertragen werden.
(Jedes Kind erhöht die Grenzen um , vom
¥•678 €. Ausschlaggebend ist da- yenneuv vVeberHaus
jii nicht das Brutto- oder Nettoein- Staat unterstützt. Foto, we
um bbs/Bc. Familien, die sich ein Eigenheim anschaffen, werden vom
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