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,blatt VG Montabaur

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Nr. 42/2003

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TUMG BEI GELDGESCHENK

ps rund um die Eigen- faffulage

Is/Bc. Bauherren, die mit ge­haktem Geld eine Immobilie fi- mzieren möchten, kann das Fi- WBtft t unter Umständen die Ei- lilKmzulage verweigern. Darauf list der Verband der Privaten Sparkassen hin.

Kqftjntersagt der Fiskus die För- IWjRvenn Geld nur unter der Auf- p Verschenkt wird, damit einzig ldallein ein Eigenheim zu erwer- * Wird das Geld jedoch zur frei- ^(jügung geschenkt, steht der jilichen Eigenheimförderung Ab im Weg.

bTipp:

Werbei einer Geldschenkung un- rAuflage mindestens 50.000 der^igenen Tasche zum Kauf- bis der Immobilie beisteuert, um- Iden Rotstift des Finanzamtes. [Ob und wie viel der Staat zu- 'ließtjhängt vom Einkommen und *^|>zahl der Kinder ab. fernen Bauantrag stellt oder den fc*trag unterschreibt, darf in- *Wfc?von zwei Jahren als Single timal 81 807 Euro beziehungs- se als Ehepaar 163 614 Euro ver­

kommen, sondern der Gesamtbe­trag der Einkünfte der letzten zwei Jahre.

Die Anträge muss der Bauherr oder Käufer direkt beim Finanzamt einreichen. Nach der Genehmigung wird die Zulage acht Jahre lang aus­gezahlt.

Sie beträgt bei Neubauten bis zu 2.556 jährlich. Das entspricht 5% von bis zu 51.120 der Herstellungs­und Anschaffungskosten.

Bei Altbauten fällt die staatliche Un­terstützung nicht so großzügig aus. Sie beträgt aber immerhin über 1.278 jährlich, 2,5 % von bis zu 51.120 Anschaffungskosten. Bei einem Umzug zieht die Eigenheim­förderung quasi mit. Nutzt ein Be­sitzer seine Immobilie nicht über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren, können die nicht in Anspruch genommenen Zuschüsse auf ein an­deres Objekt übertragen werden.

(Jedes Kind erhöht die Grenzen um , vom

¥678. Ausschlaggebend ist da- yenneuv vVeberHaus

jii nicht das Brutto- oder Nettoein- Staat unterstützt. Foto, we

um bbs/Bc. Familien, die sich ein Ei­genheim anschaffen, werden vom

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