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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.,

Sternsingergruppe Boden

Unsere Sternsingergruppe hat sich erfreulicherweise um acht neue Mit­glieder vergrößert. Deshalb brauchen wir weitere neue Gewänder. Wer bereit ist, für diesen Zweck bunte Stoffe, Deko- oder Gardinenstoffe, alte Hüte etc. zur Verfügung zu stellen, melde sich bitte umgehend bei: Mar­git Gläßer, Tel. 8667, Monika Schmitt, Tel. 69020 oder Claudia Schäfer, Tel. 8900.

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesOrtsmitte der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 09.09.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 20.10.2003 bis 31.10.2003 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Aden- auer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge­bracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Ürfsgemeinde fieiligenrotn

Bebauungsplan

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Heiligenroth, 29.09.2003

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des BebauungsplanesSchulstran der Ortsgemeinde Heiligenroth raße

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (Baum

Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth am 09.09.2003 a i '* i beschlossene 1. Änderung des BebauungsplanesSchulstraf? » at2lIr l aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mont k N wickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltunn ri . ei « waidkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. y Q6s We:

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsaemo' tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Piat a 8 * Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstan 8 wochs von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr h von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freita^

Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jede VOn ^M§^ eri über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen rmanr)l ®)fsjtzi Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderuno i v ( der < Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Ah 1 Die n< und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ri 1 H jjbth fi achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bfl! nnu,| ®ntrt chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wohSTOge M ängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachuna opnonfi,l r

Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind. a aenuBer i|2 , i

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form 3

ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzuleo 1

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs J? über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretanÄ* mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das eSSSJSJs. ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

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§ 44 Abs. 4 BauGB:

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(Auszug): ^ eme ' ndeorc *nung für Rheinland-Pfalz (Gern0)

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