Wochenblatt VG Montabaur
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Sternsingergruppe Boden
Unsere Sternsingergruppe hat sich erfreulicherweise um acht neue Mitglieder vergrößert. Deshalb brauchen wir weitere neue Gewänder. Wer bereit ist, für diesen Zweck bunte Stoffe, Deko- oder Gardinenstoffe, alte Hüte etc. zur Verfügung zu stellen, melde sich bitte umgehend bei: Margit Gläßer, Tel. 8667, Monika Schmitt, Tel. 69020 oder Claudia Schäfer, Tel. 8900.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Ortsmitte” der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 09.09.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Ortsmitte” erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 20.10.2003 bis 31.10.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Aden- auer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Ürfsgemeinde fieiligenrotn
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Heiligenroth, 29.09.2003
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “Schulstran der Ortsgemeinde Heiligenroth raße ”
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (Baum
Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth am 09.09.2003 a i '* i beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraf? » at2lIr l aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mont k N wickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltunn ri . ei « waidkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. y Q6s We:
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsaemo' tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Piat a 8 * Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstan 8 ’ wochs von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr h von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und frei’ta^
Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jede VOn ^M§^ eri über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen rmanr)l ®)fsjtzi Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderuno i v ( der < Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Ah 1 Die n< und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ri 1 H jjbth fi achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bfl! nnu,| ®ntrt chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wohSTOge M ängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachuna opnonfi, “l r
Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind. a aenuBer i|2 , i
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form 3 ’
ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzuleo 1
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs J? über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretanÄ* mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das eSSSJSJs. ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
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§ 44 Abs. 4 BauGB:
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(Auszug): ^ eme ' ndeorc *nung für Rheinland-Pfalz (Gern0)
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