Wochenblatt VG Montabaur
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Geschwindigkeitsüberwachung
in der Verbandsgemeinde Montabaur .
ln der vergangenen Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Hei- he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der
Hauptstraße, Niederelbert
vorstellen. ,
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/n
befahren werden.
Insgesamt 166 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.
Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 38 km/h festgestellt werden.
Innerhalb einer Stunde fuhren 7 Fahrzeuge bis zu 40 km/h, 6 Fahrzeuge bis zu 45 km/h, 4 Fahrzeuge bis zu 50 km/h und 1 Verkehrsteilnehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von 68 km/h gemessen.
Insgesamt 148 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein.
Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:
* Montabaur (einschließlich Stadtteile)
* Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
* Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
* Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
* Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
* Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
* Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit in ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt
Markteinführungsprogramm neu gestaltet
Die Richtlinien für das Markteinführungsprogramm haben sich geändert. Auch weiterhin sollen rheinland-pfälzische mittelständische Unternehmen bei der systematischen Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen mit Hilfe dieses Programms unterstützt werden.
Danach können Vorhaben im Rahmen des Markteinführungsprogramms ab sofort durch Beteiligungskapital in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt werden. Die Förderung erfolgt künftig über eine stille Beteiligung mit attraktiven Konditionen (Festvergütung drei Prozent, gewinnabhängige Vergütung vier Prozent); die Laufzeit der Beteiligung beträgt fünf Jahre mit einer zweijährigen Verlängerungsoption. Eine Beteiligung von maximal 100.000 Euro setzt voraus, dass Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel in mindestens gleicher Höhe im Unternehmen vorhanden sind und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als geordnet bewertet werden können.
Die Beteiligung trägt zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation der antragstellenden Unternehmen bei. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen im Zusammenhang mit „Basel II” kann das Programm somit ein interessanter Finanzierungsbaustein einer Projektfinanzierung sein.
- Detailinformationen und Antragsformular
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Wirtschaftsförderung, Konrad- Adenauer-Platz 8, Telefon 02602/126-193, -111, -270, 56410 Montabaur oder Investitions- und Strukturbank ISB Mainz, Internet: www.isb.rlp.de
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od sonstiae Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden
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Montag
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bis
Oktober 2003 )
geschlossen
06.00 - 07.00 Uhr Frühschwimmen
08.00 - 21.00 Uhr
08.00 - 19.30 Uhr
19.00 - 19.30 Uhr Wassergymnastik
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06.00 - 07.00 Uhr Frühschwimmen
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Das Team des Mons-Tabor-Bades Eifelstrasse, 56410 Montabaur Telefon 02602/46 11
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Heizen mit der Wärmepumpe
Nach einem kurzen Boom in den siebziger Jahren erlebt 1 pumpe zur Zeit wieder eine Renaissance und wird sowohl' teuren als auch von vielen Stromversorgern eifrig beworber mepumpe kann mit Hilfe eines Stromaggregats Wärme, dif Erdboden mit niedriger Temperatur entnommen wird, auf 1 Temperaturniveau “pumpen”. Diese Wärme wird dann zur von Räumen genutzt. Wichtig ist dabei das Verhältnis zwis

