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Ynchor Cäcllla" Eitelborn ft 04.04.2003. findet um 20.00 Uhr die diesjährige General probenraum statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder heSSS* rjuse n wir bereit* heute darauf hin. dass der Kirchenchor diese*

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is^lub 1980 Eitelborn e.V.

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: 4 a, 05.04.2003. werden ab 9.30 Uhr im Rahmen eines offiziel­les für die aktiven Mitglieder des TC die ersten vorbe , « Arbeiten für die kommende Spielsaison auf der Tennisanlaae ;«Cübf« uS durchgefuhrt Umrege Beteiligung wird gebeten. Te^

sich bitte hierzu m den Aushang am Clubhaus ein.

0 .

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme.

in der Ausgabe ...

Vermögenshaushalt

in der Einnahme.

in der Ausgabe ..

festgesetzt. .

§2

Es werden festgesetzt:

1 der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:

Nr. 13/2003

auf 1.760.000, auf 1.760.000,

....auf 872.000, ....auf 872.000,

.237.000,

.445.000,

werden für das Haushaltsjahr

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29 03.2003. AH Eltefcom - AH Becheln. Spielbeginn ist um jrh Augst-Stadion.

jfltelborn/Neuhäusel

29 03 2003. SG Mülheim-Kärlich - SG EitelborrVNeuhäu- ist um 16.00 Uhr am Schützern rum in Mülheim-Kärlich.

5 -^g. 30 03.2003. SG E/N/HII - SV Anadoiu II. Spiefceginn ist um juhr im Augst-Stadion.

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Kadenbach

jechstunden des Ortsbürgermeisters

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-.von 18.00 bis 20.00 Uhr

.nach Vereinbarung

i*jra. Tel. und Fax: 02620/633 !«, Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

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^ fefcWar.r5--i-.afi des SV Arzbach, uns am Augst Kadenbach

Eintorf findet das Training dar Jugendmannschaft wieder mitt-

;h" Wif f w »7.30 Uhr bis 18.45 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach statt, ire Teil* ereitel iuschi

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Neuhäusel

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gliche Bekanntmachung der Haushalts­tag der Ortsgemeinde Neuhäusel r 038 Jahr 2003 vom 19.03.2003

/sgeme'nderat hat aufgrund der §§ 95 H. der Gemeindeordnung für Platz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach i f _ .9^9 durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe , 17 03 2003 hiermit bekanntgemacht wird:

tl Wtaltspian für das Haushaltsjahr 2003 wird im

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer. 330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,

für den zweiten Hund. 51 [ f

für jeden weiteren Hund.76*

II. Genehmigung der Haushaltssatzung

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 auf 237.000. festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.

56410 Montabaur, 17.03.2003

Kreisverwaltung im Aufträge

des Westerwaldkreises Meckel

Abt. 2-20 Az. 029/901.10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.03.2003 - 09.04.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 19.03.2003 (S.) Roggenbach

Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Fundsache

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde/n nachstehend auf­geführte Fundsache/n abgegeben:

1 Schlüsselring mit 2 Schlüsseln 1 Schlüsselring mit 3 Schlüsseln 1 Schlüsselring mit 4 Schlüsseln und Anhänger Der/die Veriierer/in kann den/die o.g. Gegenstand/Gegenstände ( 6 ,7 und 8/03) gegen entsprechenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der üblichen Dienststunden abholen; beachten Sie bitte die dies­bezüglichen Hinweise im Wochenblatt.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel

Am Mittwoch, 02.04.2003, treffen wir uns wieder zu unserem monatlichen Beisammensein um 15.00 Uhr im St.-Anna-Haus.

Wir machen noch einmal darauf aufmerksam, dass wir eine offene Grup­pierung sind und uns über jeden Neuzugang freuen. Schauen Sie zum Kennenlemen doch einfach mal bei uns herein. Unsere Altersstruktur reicht von kurz über 60 bis über 90. Man bleibt jung in unserem Kreise.

Sportgemeinschaft Neuhäusel

Anfänger-Lauftreff

Sie kommen nur nicht zum Laufen, weil Sie denken,Die sind mir eh alle zu schnell. Stimmt nicht. Wir bieten Anfängern die Möglichkeit, langsam einzusteigen. Walking and Running. Versuchen Sie es. Treffpunkt am 07. und 14.04.2003 (jeweils montags) am alten Sportplatz in Neuhäusel.