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Wochenblatt VG Montabaur

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in Eitelborn, Helfensteinstraße, vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden.

Insgesamt 28 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.

Hier wurden Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 15 km/h festgestellt.

Innerhalb einer Stunde fuhren 3 Fahrzeuge bis zu 40 km/h, 2 Fahrzeuge bis zu 45 km/h.

Insgesamt 23 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwin­digkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem) Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nombonn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonsti­gen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört­lichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

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Energietipp

Vorsicht bei Heizungsanlagen zum Selbsteinbau

Seit einigen Jahren findet man im vielfältigen Angebot von Verbraucher­messen auch Heizungsanlagen zum Selbsteinbau. Doch bei genauerer Betrachtung entpuppt sich die angeblich maßgeschneiderte Anlage zur

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Nr.

13/2003

kinderleichten Selbstmontage ohne Vorkenntnisse als ein Anaeboii. im Nachhinein eine Menge Probleme aufwirft. Es wurde keine da ? bedarfsberechnung gemacht, es fehlen genauere Angaben zum EinhT und der angeblich so einmalige Messepreis erweist sich oft als überhol Da die meisten Verbraucher außerdem mit dem Einbau überforden « 0 sollten Sie besser den üblichen Weg zu einem Fachbetrieb oehen T sich ein schriftliches Angebot machen lassen. a n un(1

Beim Vergleich verschiedener Angebote und bei weiteren Fragen zur w il zungstechnik unterstützen Sie gerne die Energieberater der Verbr J cherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratunair-* spräch nach telefonischer Voranmeldung. 9

Unser Energieberater hat am Donnerstag, 27.03.2003 und 10.04 2003 v 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsoerrmil deverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -oj

Neue Gleitzone bei Niedriglohnjobs ab 1. April 20031

Mit den Neuregelungen bei den Mini-Jobs zum 1. April 2003 wird nocri eine weitere Besonderheit in Kraft treten: für Geringverdiener mit einer» monatlichen Arbeitsentgelt über 400 Euro bis zu 800 Euro wird eine soa Gleitzone eingeführt, die dem Arbeitnehmer bei den Sozialabgaben eins spürbare Entlastung bringen soll. i

Wie bisher zahlt der Arbeitgeber dabei aus dem tatsächlichen Entgelt seH nen Beitragsanteil zur Rentenversicherung In Höhe von 9,75 Prozend während der Arbeitnehmer geringere Rentenversicherungsbeiträge a J einem fiktiv errechneten, niedrigeren Entgelt zu entrichten hat. Der Bei! tragsanteil des Arbeitnehmers steigt mit der Höhe seines Arbeitsentgel tes von 1,9 Prozent bei einem Verdienst von 401 Euro bis zu 9,75 Pro zent bei einem Verdienst von 800 Euro.

Bei einem Verdienst von beispielsweise 600 Euro monatlich leistet den Arbeitgeber wie bisher auch seinen halben Beitragsanteil zur Renten Versicherung von 58.50 Euro. Der insgesamt zu zahlende Beitrag zur Soz alverstcherung wird jedoch aus einem fiktiv errechneten Entgelt von 519,9 Euro berechnet, so dass für die Rentenversicherung hiervon insgesarr nur noch 101,38 Euro an Beiträgen anfallen. Da vom Arbeitgeber bereit 58.50 Euro abgeführt werden, muss der Arbeitnehmer nur noch die Diffe renz zum Gesamtbeitrag in Höhe von 42,88 Euro aufbringen, was eins Ersparnis von 15,62 Euro bei den Rentenversicherungsbeiträgen ergibt! Der Arbeitnehmer erhält dadurch ein höheres Nettoentgelt. Allerdings win bei der späteren Rentenberechnung auch nur das fiktiv errechnete nied rigere Entgelt zugrunde gelegt. Beschäftigte haben daher die Möglichkeitj auf die Reduzierung ihres Beitragsanteils zu verzichten und können den vollen Arbeitnehmerbeitrag entrichten. Für die Aufstockung der Renten Versicherungsbeiträge ist eine schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber not­wendig. Sie gilt nur für die Zukunft und für die Dauer des Beschäfl gungsverhältnisses.

Diese Regelung gilt auch für die Beiträge zur Kranken-/Pflege- und Arbeits] losenversicherung.

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Neue Hinzuverdienstgrenze für Rentner ab 1. April 2003

Zum 1. April 2003 erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze für Rentner auf monatlich 340 Euro.

Diese Hinzuverdienstgrenze ist nicht gleichzusetzen mit der ebenfalls ab 1. April 2003 geltenden neuen 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschatt tigungen.

Der Grenzbetrag von 340 Euro monatlich gilt für alle Rentnerinnen ur Rentner, die eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. wegen Erwerbsutvl fähigkeit (bei einem Rentenbeginn vor 1. Januar 2001) - jeweils als Vollj rente - beziehen. Wichtig ist auch, dass die neue Hinzuverdienstgrenzc nicht nur für Neurentner, die ab dem 1. April 2003 eine Rente erhalten; sondern für alle Rentner gilt.

Für Rentner, die nur eine Teilrente erhalten, gelten individuelle Hinzi verdienstgrenzen, die im Rentenbescheid aufgeführt sind.

Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Landesversicherungsanstalt (LVA)J Rheinland-Pfalz, Speyer, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, die ehrer _ amtlichen Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadt­verwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen r

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LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach

Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwa tung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus Altbau, I. Stod Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger! die bei der BfA - Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden! statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Verj 1 sicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfetr und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Per-j sonalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter-] auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. ErtahJ rungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkelj Gebrauch, Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten uni vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp © montabaur.de. Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche VersicherungsunterM gen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.

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