Wochenblatt VG Montabaur
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Girod, 28.02.2003 (S.) Fend, Ortsbürgermeister
MGV “Concordia” 1909 Girod
Chorprobe
Die nächste Chorprobe am Montag, 17.03.2003, wollen wir wieder als getrennte Chorprobe durchführen. Beginnen werden die Bässe um 20.00 Uhr. Ab 20.45 Uhr proben dann die Tenöre.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Folgende Spiele finden am Wochenende:
1. Mannschaft: Sonntag, 16.03.2003, um 14.30 Uhr in Girod gegen Haiderbach/Deesen
2. Mannschaft: Samstag, 15.03.2003, um 15.30 Uhr in Horressen Sollte der Platz in Girod wegen der Witterungsverhältnisse nicht bespielbar sein, müsste ggf. nach Heiligenroth ausgewichen werden. Jugendspielgemeinschaft:
B-Jugend: Samstag. 15.03.2003, um 16.30 Uhr in Heimbach-Weis C-Jugend: Samstag, 15.03.2003, um 15.15 Uhr in Ruppach-Goldhausen gegen JSG Siershahn
Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.
Alte Herren:
Sollte es der Zustand des Sportplatzes zulassen, haben wir am Samstag, 15.03.2003, unser diesjähriges Auftaktspiel in Girod gegen Ruppach-Gold- hausen. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr. Platzaufbau durch D. Stahlhofen und V. Wittelsberger. Um vollzähliges Erscheinen bzw. rechtzeitige Abmeldung wird dringend gebeten.
Jahreshauptversammlung am Freitag, 14.03.2003 Zu dieser im Vereinslokal Belmonte um 20.00 Uhr beginnenden Versammlung sind alle Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
Wir bitten um möglichst vollzähliges Erscheinen, da Neuwahlen anstehen und auch über die vom Sportbund vorgegebene Beitragsgestaltung diskutiert werden muss. Die sonstige Tagesordnung wurde bereits bekanntgegeben.
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben.
Tel.: 06485/222.
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 16.03.2003 und eines “langen” Samstags am 22.03.2003 in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarktes “Frühlingsfest”
Aufgrund der §§14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956 (BGBl. I S. 875) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379) zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 (GVBI. S. 266), wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des festgesetzten Spezialmarktes “Frühlingsfest” am Sonntag, 16.03.2003, von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Aus dem gleichen Anlass dürfen die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen am Samstag, 22.03.2003, bis 21.00 Uhr geöffnet sein.
(3) Wird von der Öffnung am verkaufsoffenen Sonntag (16.03.2003) Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 15.03.2003 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§2
(1) Werden an dem langen Samstag nach 16.00 Uhr und/oder am verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Die am langen Samstag von Jugendlichen und werdenden oder stillenden Müttern zu leistende Arbeitszeit darf acht Stunden nicht über-
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schreiten. Am verkaufsoffenen Sonntag und am Samstag nach ?n nn^l dürfen sie nicht beschäftigt werden. u uo Uh|
(4) Die erforderlichen Ruhepausen sind einzuhalten.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsrbi .1 Beschäftigungsart und -dauer der am Samstag nach 16.00 Uhr besrh« tigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu füU § 4 F
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verka stelle auszulegen oder auszuhändigen. aul
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieser VwJ Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussaesi geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbor -i J ugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr ill Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in derziil Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschul— gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur zS geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt. "
§6
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Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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56410 Montabaur, 06.03.2003
Schaaf, BürgermeisH
Stammtisch in Görgeshausen
Der nächste gesellschaftliche Stammtisch findet am Freitag, 14.03.20 20.00 Uhr im Gasthaus “Zum Westerwald" statt. Eingeladen sind alle inte! essierten Männer, Frauen und Jugendliche zum gesellschaftlichen Zus mensein mit Gesang und Unterhaltung.
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen
Für unseren Mehrtage$ausflug nach München vom 29.05. bis 01.06.200 gibt es noch freie Plätze.
Information bzw. Anmeldungen sind bei Jürgen Rörig, Tel.: 06485/6^ oder Bernhard Rörig. Tel.: 06485/8480, bis zum 31.03.2003 möglich. ‘
Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen
Wir starten wieder mit einem Stepp-Aerobic-Kurs, dieser findet dienstagt von 19.00 bis 20.00 Uhr statt und beginnt am 25.03.2003. Da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl von 20 Personen möglich ist, bitten wir um baldige Anmeldung bei Gaby Rörig, Tel.: 18110.
Der Kurs beinhaltet acht Abende und kostet für Mitglieder 10,00 Euro und für Nichtmitgiieder 20,00 Euro.
Grün-Weiß Görgeshausen
Senioren
Am Sonntag, 16.03.2003, spielen wir gegen die SG Oetzingen/Leut/He| Am Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 UhfJ
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege^| ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 0260* 970867.
Internet: www.grossholbach.de
Herzlichen Glückwunsch zur goldenen Hochzeit „
Dorothea und Manfred Dathe feiern am 20. März 2003 das Fest der gol-, denen Hochzeit. Im Namen des Ortsgemeinderates und der gesamten Bürgerschaft gratuliere ich dem Jubiläumspaar sehr herzlich. |
Zum Jubiläumsständchen gemeinsam mit unseren Vereinen lade ich heil', lieh ein für Freitag, 21. Juni 2003, um 20.00 Uhr (Treffpunkt 19.45 Uhr, am Bürgerhaus). I
Dorothea Dathe, geboren 1930 in Frankfurt/Main und Manfred Dathe, geboren 1927 in Zwenkau bei Leipzig, lernten sich im Jahre 1952 bei einer J Feier in Diez kennen. Sie gaben sich am 20. März 1953 das Ja-Wort in i der evangelischen Pauluskirche in Montabaur, wo auch der Dankgottesv dienst stattfindet. Seit 1985 wohnen sie in Großholbach. I
Mit dem Jubiläumspaar freuen sich Tochter und Sohn mit ihren Familien, besonders die vier Enkel und ein Urenkel.
Dem Jubiläumspaar wünsche ich für die Zukunft alles Gute, besondere aber Glück, Gesundheit und Zufriedenheit.
Winfried Röther, OrtsbürgermeisM
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