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™ „ ,_./ungdes Bebauungsplanes “Struthfeld" a "*Örtsgemelnde Ellelbom
etliche Auslegung dar Planungsunterlagen gemäB § 3 Abs
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Bflffflitjsra! von Ertelbom hat In der Sitzung am 29.01.2003 den ^gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes ’Struthfekf - Teil- aebom • öffentlich auszulegen.
•r-Me^rC'jr.g soff nicht durchgeführt werden XSi'BSM liegen somit gemäß § 3 Abs 2 BauGB In der Zeit vom 90*25.04 2003 (elnschlleBllch) bei der Verbandsgemeinde- ,-g Montabaur. Bauamt. Zimmer 220. Konrad-Adenauer-Platz 8 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und üc« vom 8.00 bis 12 30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr. donnerstags ijTK$ 12.30 Uhr und 14.00 txs 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12 30 i ./Einsichtnahme öffentlich aus.
tjxp können während dieser Zeit bei der Verbandsgememdever- lfSVc'-'Jt*./ schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht
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ergiW sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Norbert Biath. Ortsbürgenrwster
Ort?* >er d le Sitzung *®9®ßielnderates Eitelborn vom 29.01.2003
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12.30 Uhr KJ^yer Beratung stimmt® der Ortsgemeinderat dem überarbei rt 0®s Bebauungsplanes *lm StruthlekT zu.
j Nr. 11/2003
Der Ortsgemeinderat beschloss sodann, den Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen und den Bürgern die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Das Verfahren wird gleichzeitig mit der Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Gleichzeitig wurde der Auftrag erteilt, eine straßenverkehrstechnische Studie zu den Auswirkungen der aktuellen und zukünftigen Bauleitplanungen der Ortsgemeinde Eitelbom, auch mit Blick auf mögliche Lärm- und Abgasimmissionen auf das Straßenverkehrsnetz in diesem Bereich, zu erstellen. Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet “Struthfeld II”
Für das Bebauungsplangebiet “Im Struthfeld II” wurde das Baulandumlegungsverfahren gemäß § 46 BauGB angeordnet.
Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wurde der jeweils amtierende Umlegungsausschuss beauftragt.
Eitelborner Karnevalsverein 1995 e.V.
Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder des EKV am Samstag, 22.3.2003, 20.00 Uhr zur Jahreshauptversammlung 2003 ein.
Vorläufige Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Gedenken der Verstorbenen, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Kassenbericht, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahlen des Vorstandes, 8. Vorschau auf die Session 2003 / 2004,9. Termine, 10. Sonstiges Der Satzung gemäß sind Anträge zur Jahreshauptversammlung spätestens 3 Tage vorher beim 1. Vorsitzenden Thomas Rothweiler einzureichen. Der Vorstand bittet um vollzähliges Erscheinen.
Nach dem offiziellen Teil wollen wir unseren 8. Geburtstag (Gründungsdatum 22.03.1995) in gemütlicher Runde feiern.
Kath. Kirchengemeinde “Mariä Himmelfahrt”, Eitelborn
Fastenessen im Gemeindehaus “Arche"
Auch in diesem Jahr möchten wir in unserer Pfarrgemeinde zu einem Fastenessen einladen. Termin: SONNTAG, 23.03.2003, nach dem Gottesdienst um ca. 11.15 Uhr im Gemeindehaus “Arche”. Einmal miteinander ganz bewusst ein einfaches Essen zu sich nehmen, um mit dem gegenüber einem Sonntagsessen ersparten Geld ein Hilfsprojekt zu unterstützen. Der Eine-Wett-Arbeitskreis mit dem Pfarrgemeinderat übernimmt die Vorbereitungen.
Der Erlös des diesjährigen Fastenessens soll der Missionsarbeit von Pater Krummscheid in Namibia (Afrika) zugute kommen.
Um planen zu können, bitten wir alle, die an dem Essen teilnehmen möchten, um Anmeldung mit den in der Kirche ausliegenden Zetteln - bitte bis spätestens MONTAG, 17.03.2003. Sie können Ihre Anmeldung auch im Pfarrhaus in den Briefkasten werfen.
Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.
Zur Jahreshauptversammlung 2003 lädt der Vorstand die Mitglieder des Vereins recht herzlich ein. Termin: Freitag, 28.03.2003, um 20.00 Uhr im Schützenhaus auf dem Nörrberg.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden; 2. Totengedenken: 3. Jahresberichte: Schriftführer, Schießleitung, Damenwartin, Jugendwart, Bogenwart, Bericht des Kassierers; 4. Kassenprüfbericht; 5. Verschiedenes
Der Satzung gemäß sind Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vorstand vier Tage vorher schriftlich mit Angabe von Gründen einzureichen.
9 IMPRESSUM:
Dte Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVB1. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel- __tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen. Postl, 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
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Redakttons-eMalt: wochenblattGmontabaur.de
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Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugeslellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
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