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,_./ungdes BebauungsplanesStruthfeld" a "*Örtsgemelnde Ellelbom

etliche Auslegung dar Planungsunterlagen gemäB § 3 Abs

8juge**kbuehea (BauQB)

Bflffflitjsra! von Ertelbom hat In der Sitzung am 29.01.2003 den ^gefasst, den Entwurf des BebauungsplanesStruthfekf - Teil- aebom öffentlich auszulegen.

r-Me^rC'jr.g soff nicht durchgeführt werden XSi'BSM liegen somit gemäß § 3 Abs 2 BauGB In der Zeit vom 90*25.04 2003 (elnschlleBllch) bei der Verbandsgemeinde- ,-g Montabaur. Bauamt. Zimmer 220. Konrad-Adenauer-Platz 8 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und üc« vom 8.00 bis 12 30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr. donnerstags ijTK$ 12.30 Uhr und 14.00 txs 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12 30 i ./Einsichtnahme öffentlich aus.

tjxp können während dieser Zeit bei der Verbandsgememdever- lfSVc'-'Jt*./ schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

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ergiW sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Norbert Biath. Ortsbürgenrwster

Ort?* >er d le Sitzung *®9®ßielnderates Eitelborn vom 29.01.2003

^^ bes BebaijungipUines ' Struthfeld II

12.30 Uhr KJ^yer Beratung stimmt® der Ortsgemeinderat dem überarbei rt 0®s Bebauungsplanes *lm StruthlekT zu.

j Nr. 11/2003

Der Ortsgemeinderat beschloss sodann, den Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen und den Bürgern die Gele­genheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.

Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Trä­ger öffentlicher Belange einzuleiten. Das Verfahren wird gleichzeitig mit der Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Gleichzeitig wurde der Auftrag erteilt, eine straßenverkehrstechnische Stu­die zu den Auswirkungen der aktuellen und zukünftigen Bauleitplanungen der Ortsgemeinde Eitelbom, auch mit Blick auf mögliche Lärm- und Abga­simmissionen auf das Straßenverkehrsnetz in diesem Bereich, zu erstellen. Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für das BaugebietStruthfeld II

Für das BebauungsplangebietIm Struthfeld II wurde das Baulandumle­gungsverfahren gemäß § 46 BauGB angeordnet.

Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wurde der jeweils amtie­rende Umlegungsausschuss beauftragt.

Eitelborner Karnevalsverein 1995 e.V.

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder des EKV am Samstag, 22.3.2003, 20.00 Uhr zur Jahreshauptversammlung 2003 ein.

Vorläufige Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Gedenken der Verstorbenen, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Kassenbericht, 5. Bericht der Kassen­prüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahlen des Vorstandes, 8. Vorschau auf die Session 2003 / 2004,9. Termine, 10. Sonstiges Der Satzung gemäß sind Anträge zur Jahreshauptversammlung späte­stens 3 Tage vorher beim 1. Vorsitzenden Thomas Rothweiler einzurei­chen. Der Vorstand bittet um vollzähliges Erscheinen.

Nach dem offiziellen Teil wollen wir unseren 8. Geburtstag (Gründungs­datum 22.03.1995) in gemütlicher Runde feiern.

Kath. Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt, Eitelborn

Fastenessen im GemeindehausArche"

Auch in diesem Jahr möchten wir in unserer Pfarrgemeinde zu einem Fastenessen einladen. Termin: SONNTAG, 23.03.2003, nach dem Got­tesdienst um ca. 11.15 Uhr im GemeindehausArche. Einmal miteinan­der ganz bewusst ein einfaches Essen zu sich nehmen, um mit dem gegenüber einem Sonntagsessen ersparten Geld ein Hilfsprojekt zu unter­stützen. Der Eine-Wett-Arbeitskreis mit dem Pfarrgemeinderat übernimmt die Vorbereitungen.

Der Erlös des diesjährigen Fastenessens soll der Missionsarbeit von Pater Krummscheid in Namibia (Afrika) zugute kommen.

Um planen zu können, bitten wir alle, die an dem Essen teilnehmen möch­ten, um Anmeldung mit den in der Kirche ausliegenden Zetteln - bitte bis spätestens MONTAG, 17.03.2003. Sie können Ihre Anmeldung auch im Pfarrhaus in den Briefkasten werfen.

Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.

Zur Jahreshauptversammlung 2003 lädt der Vorstand die Mitglieder des Vereins recht herzlich ein. Termin: Freitag, 28.03.2003, um 20.00 Uhr im Schützenhaus auf dem Nörrberg.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden; 2. Totengeden­ken: 3. Jahresberichte: Schriftführer, Schießleitung, Damenwartin, Jugendwart, Bogenwart, Bericht des Kassierers; 4. Kassenprüfbericht; 5. Verschiedenes

Der Satzung gemäß sind Anträge zur Mitgliederversammlung dem Vor­stand vier Tage vorher schriftlich mit Angabe von Gründen einzureichen.

9 IMPRESSUM:

Dte Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVB1. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel- __tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen. Postl, 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMsll: anzelqengwittich-hoehr.de

Redakttons-eMalt: wochenblattGmontabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür-1 gemieteter.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, I unter Anschritt des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschnft des Vortages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugeslellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisiiste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfnedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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