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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 10/20

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Erneuerung der Anlage ist auch in einem solchen Fall sinnvoll und ange­bracht. Worauf Sie dabei achten sollten, erläutern Ihnen gerne die tner- gieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ebenso wie a e anderen Fragen zum Energiesparen in einem persönlichen Beratungs­gespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Do it yourself - aber bitte richtig

Viele Hausbesitzer legen selbst Hand an, wenn es darum geht, das Haus in Stand zu halten oder sogar die Wärmedämmung zu verbessern. Das bringt nicht nur eine Heizkosteneinsparung, sondern entlastet auch die Umwelt. DasSelbermachen" birgt allerdings auch viele Risiken und mög­liche Fehlerquellen, die ein Laie nicht immer gleich überschaut. Es haben beispielsweise schon Heimwerker bei der Dachdämmung die Alumini­umbeschichtung des Dämmmaterials fälschlicherweise nach außen ge egt

- und dies in sorgfältiger und gewissenhafter Arbeit. Solche Pannen las­sen sich vermeiden, wenn man sich vorher gründlich über den fachge­rechten Umgang mit Bau- und Dämmmaterialien informiert. Fachliche und anbieterunabhängige Informationen zu allen Fragen der Energieeinspa­rung bekommen Sie bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Unser Energieberater hat am Donnerstag, 13.03.2003, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgememde- verwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

Förderung des Ehrenamtes

- Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises informiert -

Immer mehr wird unser Gemeinschaftsleben und darüber hinaus unsere gesamte Kultur durch das Ehrenamt bestimmt. Unzählige Einrichtungen könnten nicht existieren und wichtige Dienstleistungen für die Menschen nicht erbracht werden, gäbe es nicht Frauen und Männer, die bereit wären, sich über das normale Maß hinaus in der Gemeinschaft zu engagieren. Fortlaufende Informationen über aktuelle Entwicklungen in SachenEhren­amt sind unerlässlich, da die aktive Mitarbeit in Vereinen und Institutio­nen häufig Fragen aufwirft. Ein Grund mehr über Neues in diesem Bereich zu informieren und das Engagement zu unterstützen.

Ehrenamtlich und freiwillig engagierte Menschen wünschen sich Infor­mationen über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen ihres Engage­ments. Eine neue Broschüre stellt unter anderem die Freistellungs­möglichkeiten ehrenamtlich Engagierter im Feuerwehrwesen, in der Jugend- oder Gemeindearbeit, im Personal- oder Betriebsrat und inner­halb der Sozialversicherungssysteme dar. Diese Broschüre kann im Inter­net unter www.wir-tun-was.de aufgerufen werden.

Viele Menschen beteiligen sich aktiv am Vereinleben und empfinden den Verein als ihr Zuhause. Der Staat erkennt dieses ehrenamtliche Engage­ment an und unterstützt bzw. fördert es nach besten Kräften. Aus diesem Grund wurde die Steuertipp-BroschüreGemeinnützige Vereine" neu aufgelegt und im Zuge dessen vollständig überarbeitet.

Die Broschüre behandelt die Entlohnung von Übungsleitern, die Ausgabe von Spendenquittungen und die Besteuerung in Fällen in denen Vereine wirtschaftliche Aktivitäten entfalten. Es geht um die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, um Sponsoring, um steuerliche Freibeträge und nicht zuletzt darum, dass Angeln und Dart-Spielen einen gemeinnützigen Ver­einszweck darstellen können, Kochen und Touristik aber nicht. Auch die­se Broschüre kann im Internet unter www.fm.rlp.de abgerufen werden.

In Sachen Ehrenamt wurde von der Seniorenleitstelle der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises eine Seniorensicherheitsberatung initiiert. Diese besteht mittlerweile im dritten Jahr und berät kostenlos Senioren­gruppierungen rund um die ThematikSicherheit im Alter.

Des weiteren wirken einige Seniorinnen und Senioren des Westerwald­kreises seit zwei Jahren mit stetig wachsendem Erfolg an der Gestaltung der SeniorenzeitschriftJahresringe mit.

Weitere Infos von Alexandra Marzi, Kreisverwaltung des Westerwald­kreises, Tel. 02602-124384, Fax 02602-124385 oder mailto Alexand­ra.Marzi Qwesterwald.rip.del

Beschäftigtenmeldung nach dem Schwerbehindertenrecht bis 31.03.2003 fällig

Behinderte einstellen und Ausgleichsabgabe vermeiden Das Arbeitsamt Montabaur erinnert alle heimischen Arbeitgeber an die Beschäftigtenmeldung nach dem Schwerbehindertenrecht für das Jahr 2002 . Die entsprechenden Vordrucke wurden den Unternehmen bereits zugeschickt. Letzter Termin für die Abgabe der Anzeige ist der 31.03.2003. Die Vordrucke stehen zusätzlich im Internet unter der Adresse http://www.arbeitsamt.de / hst/services/schwba/index.html hemit

Fragen zum Verfahren werden unter der Rufnummer 02602/123-193 beantwortet.

Die Ablösung des Schwerbehindertengesetztes durch das Sozialgesetz­buch Neuntes Buch (SGB IX) hat zur Folge, dass sich das Anzeigever­fahren und die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe grundsätzlich ändert. Die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besteht nunmehr für Arbeitgeber, wenn sie in einem Monat des vergangenen Jahres 20 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt hatten Die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wurde auf 5 % gesenkt. Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird danach bemessen in welchem Umfang ein Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nachkommt. Im Westerwald- und Rhein-Lahn-Kreis sind z.Zt. 371 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet. Viele Betriebe könnten Geld sparen, wenn sie vor

jeder Stellenbesetzung prüfen würden, ob die Arbeit nicht auch von 0 1 Schwerbehinderten erledigt werden könnte. Schwerbehindert beri nicht zwangsläufig auch leistungsgemindert zu sein. Mit verschon finanziellen Hilfen kann das Arbeitsamt Arbeitgeber unterstützen Schwerbehinderte einstellen. 1

Zudem bietet der technische Berater beim Arbeitsamt kostend tung bei der Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze an DieTI mittlung für Schwerbehinderte erreichen Sie unter der 02602/123-4^ (

Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer bringt auch Vorteile inrt 1 gesetzlichen Rentenversicherung naer l

Seit dem 1 . Januar 2003 gibt es von der Bundesanstalt für Arbeit ein. neue Leistung für ältere Arbeitnehmer, die noch weitgehend unbekaniS ist: die Entgeltsicherung. 1

Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos odeL von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können vom Arbeitsamt zusätzliche iJ stungen erhalten, wenn sie eine geringer bezahlte Beschäftigung aS] nehmen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. M 1 Der Beschäftigte erhält vom Arbeitsamt einen Zuschuss zum Arbeitsentl gelt von 50 Prozent des Unterschiedes zwischen dem früheren und dem neuen monatlichen Nettoentgelt; dieser Zuschuss ist steuerfrei und wird für die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gewährt.

Vorteile entstehen durch die Entgettsicherung auch in der gesetzlic Rentenversicherung, denn das Arbeitsamt leistet für den Beschäftig., einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, so da. bei der Rentenberechnung ein höheres Einkommen - ca. 90 Prozent da letzten Nettolohnes - zugrundegelegt wird.

Weitere Auskünfte erteilen die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rhein! land-Pfalz. Speyer, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versiehe! tenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltung« sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen. Versichertenälteste der LVA verstärken Beratungsangebot Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin, haben ihre! Zusammenarbeit bei der Versichertenbetreuung durch die ehrenamdid Versichertenältesten verstärkt. Versicherte und Rentner finden nun in ihr« Region noch mehr Anlaufstellen für eine kompetente und kostenlose Bera! tung. LVA und BfA räumen ihren Versicherten die Möglichkeit ein, l tig einen Versichertenältesten/Versichertenberater ihrer Wahl in Rhein land-Pfalz aufzusuchen, um sich von ihm beraten zu lassen, gleich, ob] Arbeiter oder Angestellter.

Diese Vereinbarung ist ein weiterer Schritt zu einem besseren, versh] chertennahen Serviceangebot der gesetzlichen Rentenversicherun ger. Ein länderübergreifender Einsatz der Versichertenältesten besteht bereits zwischen den Landesversicherungsanstalten Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und der LVA Thüringen.

Für die LVA Rheinland-Pfalz sind insgesamt 56 Versichertenält« namentlich tätig; ein Verzeichnis mit Namen und Anschriften wird von da LVA Rheinland-Ratz, Pressestelle, kostenlos zur Verfügung gestellt um kann auch im Internet unterwww.lva-rheinland-pfalz.de abgerufen werde LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, li i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeveiw tung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus Altbau, I. Sto Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger! die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finde! statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Ver| sicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüf« und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Perl sonalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfah rungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkei Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessiert« um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 026" /126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp@rr tabaur.de.

Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunte gen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.

Erwachsenenbildung

VHS Montabaur - Miteinander auf gutem Kurs |j

3.0.03 Kosmetik

Es wird ein Einblick in den Ausbau der Haut und ihre Funktion gegeben. Ferner werden Grund­kenntnisse der Haut- und Gesichtspflege, der Mani­küre und Parfümlehre vermittelt.

Beginn: Dienstag. 18. März 2003,

18.30 Uhr Dauer: 5 Abende

O rt: Berufsbildende Schule. Montabaur

Leitung: Brigitta Dickopf-Jähn

Gebühren: 20,50 Euro (begrenzte

Teilnehmerzahl)