Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 10/20
Öffentl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung (Anhörungsverfahren)
1. Die Verbandsgemeindewerke Montabaur haben bei der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, die Planfeststellung gemäß 9 0 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Errichtung eines Regenruckha te- beckens („Schulstraße") in der Gemarkung Heiligenroth, Flur 48, Flurstücke 114, 115, 116,118/1, 120, 121,122,123, 130/3 beantragt. Hierfür ist gern. § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. §§
72, 78,105 Abs. 2 und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rhein- land-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) vom 04.03.1983 (GVBI. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S.11) sowie §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 21.09.1998 (BGBl. I S. 3050) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ergibt sich aus den §§ 72 Abs. 7, 78 Abs. 1,105 Abs. 2,107 Abs. 1 LWG.
2. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), 312-87-143-1/2001, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus vom 10.03.2003 bis 09.04.2003 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Dienstzimmer Nr.: 214. Dienstzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch:.8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und .14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: .8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und.14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:.8.00 Uhr bis 12. 00 Uhr
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden kan«*,
zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zurIr derschrift Einwendungen erheben. N,e -
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 24.04 2003 schließlich entweder bei der unter 2 . genannten Behörde oder bei?! Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3.5 r aer * Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßaehsnJ Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen au« n J schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen |
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhoben«] Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Trätll des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendunnw' erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblid bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und dieieni gen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterur- termin benachrichtigt
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Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungsterl min verhandelt werden. *"1
5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellu,
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem ErdrJ terungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden*
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen au durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
6 . Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten BehflJ
den, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben. * Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor da o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben 2 ui ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erfor-l derlich sind. ■
Montabaur, 26.02.2003
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Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Fachbereich Technik - schreiben die Fiersteilung des Kanalstauraumes und des Pumpwerkes „Roßbergstraße” in Montabaur öffentlich aus. Leistungsumfang:
* ca. 15 m Stahlbetonrohre DN 1800 incl. Erd- und Straßenbauarbeiten
* ca. 25 m Stahlbetonrohre DN 700 incl. Erd- und Straßenbauarbeiten
* ca. 35 m Stahlbetonrohre DN 600 incl. Erd- und Straßenbauarbeiten
* ca. 40 m Inliner DN 250
* Technische Ausrüstung Abwasserpumpstation
* Sanierung Abwasserpumpstation
Ausführungszeitraum: Mitte Mai 2003 bis Mitte September 2003 Planung und Bauleitung: Planungsbüro lU-Plan • Ingenieur- und Umweltplanung GmbH, Barrwiese 3, 57627 Hachenburg, Telefon: 02662 - 95 42 0, Fax: 02662 - 95 42 99
Vergabestelle: Verbandsgemeindewerke Montabaur, Fachbereich Technik - Herr Klaeser, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Tel. 02602 -126.202, Fax 02602 -126.253, E-mail: jklaeser@montabaur.de Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 21.03.2003 bei der Ver
bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik-.Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur anzufordem. Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 EUR ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Montabaur , Konto-Nr. 500 140 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 5,00 EUR wird zu den Ausschreibungsunterlagen eine Diskette 3,5’ (1,44 MB/HD) mit der GEAB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 übersandt.
Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Dienstag, 15. April 2003, 10.00 Uhr
Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur * Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, einzureichen.
Die Submission findet an 0 . g. Termin im Zimmer 218 statt. Montabaur, 28.02.2003 Stein, Erster Beigeordneter
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch .16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
Beraten und beschlossen
Notizen aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde Montabaur Am Mittwoch, 26. Februar 2003, tagte der Werkausschuss unter Leitui des Vorsitzenden Andree Stein, Erster Beigeordneter der Verbandst) meinde, im Versammlungsraum auf der Kläranlage Montabaur.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung wurden die folgenden Aufträge ertei
- Vergabe der Bauleistungen zur Erneuerung der Kanalisation und des Wasserversorgungsnetzes In Untershausen - L 326 (Hauptstraß»] Der vorhandene Mischwasserkanal kann bei stärkeren Niederschläge die anfallenden Regenwassermengen nicht ordnungsgemäß ableiten,-- dass immer wieder angrenzende Grundstücke mit Fäkalien ubeh schwemmt werden. Aus diesem Grunde muss der vorhandene Kan durch einen neuen ersetzt werden.
• Erschließung des Neubaugebietes Damm-Stelnheck, Ruppac Goldhausen
Zur Erschließung des Neubaugebietes wurden die Arbeiten für Straß» bau, Entwässerungsleitung, Wasserleitung und Straßenbeleuchtung» bei öffentlich ausgeschrieben. Die Kosten für Straßenbauarbeiten u Straßenbeleuchtung werden von der Ortsgemeinde Ruppach-Go» sen getragen, die Verbandsgemeindewerke haben die Kosten zur
Stellung der Kanalisation sowie des Wasserversorgungsnetzes m
von zusammen rund 38.500 Euro zu tragen. . y
- Ingenieurleistungen zur Erschließung des Gewerbegebietes IHbac Die Bauleitung für die Kanalisation im Gewerbegebiet Illbach II einem Ingenieurbüro überwacht werden. Der Auftrag dazu wurde y ben.
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