Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Bornplatz und Bornwiese” der Ortsgemeinde Welschneudorf
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 28.01.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Bornplatz und Bornwiese" öffentlich auszulegen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.03.2003 -11.04.2003 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt. Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr. donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Welschneudorf, 20.02.2003 Thorsten Schwarz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Vorn in den Stömpen” der Ortsgemeinde Welschneudorf
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in der Sitzung am 28.01.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes “Vom in den Stömpen” öffentlich auszulegen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.03.2003 bis 11.04.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Welschneudorf, 20.02.2003 Thorsten Schwarz, Ortsbürgerrmter I
Die fünfte Jahreszeit...
... ist bereits in vollem Gange. Die Verlosung zu Gunsten des Rosen-] montagszuges und der Möhnenball stellten die ersten Highlights der när-f rischen Saison dar. Auch die Tumkinder des SV Welschneudorf freuten! sich schon beim Fastnachtstumen.
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Wollen wir hoffen, dass Petrus uns auch In den nächsten Tagen noch hold ist und das schöne Wetter möglichst viele Besucher und Teilnehmer zu den beiden Umzügen am Sonntag in Oberelbert und am Rosenmontag io Welschneudorf anlocken wird. Bitte beachten Sie im eigenen Interesse die innerörtlichen Parkverbotshinweise für die Zugstrecke. Parkrhögbch" ketten sind in der Schulstraße, auf dem Schulhof und den Parkplätzen am Sportplatz, Friedhof und Waldspielplatz ausreichend vorhanden.
An dieser Stelle bereits allen freiwilligen Helfern, aber auch allen Teilnehmern, Musikanten, Wagenbauern und -käufem, die Jahr für Jahr aktiv ZU KÄ^ r | ia ** ®! ner * an 9® n Tradition beitragen, ein recht herzliches Dankeschön. Ich wünsche allen einige schöne Fastnachtstage und mögen sicn Kater und Trauer am Aschermittwoch in Grenzen halten.
Torsten Schwarz, Ortsbürgermeis®
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Närrischer Fahrplan 2003
Schwerdonnerstag, 27.02.2003
H«i Z ü, d0 ? Möhnen “ lmrT| er knusprig“ in die Kurfürstenhalle in Welscfirw oon. wie in den vergangenen Jahren erwartet den Zuschauer ein weisem ges und buntes Programm - nicht versäumen, ein Besuch lohnt sich.
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