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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. |

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montaas von . 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags von.18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482, E-Mail: Gemeinde.Nie- derelbert@t-Online.de

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 2003

vom 17.02.2003

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 11.02.2003 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf .1.066.000,00

in der Ausgabe auf .1.066.000,00

Vermögenshaushalt

in der Einnahme .auf 258.000,00

in der Ausgabe .auf 258.000,00

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.129.000,00

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0,00 Euro

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).270 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).300 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.38,00

für den zweiten Hund.64,00

für jeden weiteren Hund.89,00

II. Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erfor­derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 2003 wird hiermit erteilt: I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von.129.000,00

56410 Montabaur, 11.02.2003 i.A. Meckel

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.02.2003 -12.03.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 17.02.2003 (S.) Müller

Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an qültia zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuno verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- T? 9 ® lter, d machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung des OrtsgemeinderafcT Niederelbert vom 06.02.2003 ies

Lochet

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2003 einstimmig verabschied

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratim Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushalt«? 1 11 2003 an. ^

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmuno mt Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelent m E rläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine 7 ,7* mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. 4US,lf n-

Die Haushaltssatzung 2003, die die summarische Zusammenfassung Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: 9fles

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben .je 1.066.000 finJ

Vermögenshaushalt ' ü * I

Einnahmen/Ausgaben.j e 258 000 Ont

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folgtfl 1 gelegt: M ^

Grundsteuer A.. v h

Grundsteuer B.. . h

Gewerbesteuer.330 vH

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund..

für den zweiten Hund. 34 * 00 1

für jeden weiteren Hund.89,00

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus I haltsjahr 2003 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben Rückblick 2002

2002

2003

Erstattungen, Zuweisungen

2,41 v. H.

2,45 V.H.

Gebühren

0,83 v. H.

1,23 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstige Verwaltungs­und Betriebseinnahmen

12,45 v. H.

10,61 v. H.

sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben)

4,46 v. H.

4,61 v.H.

jahr 20° ;

stunge n1

Der Verlauf der Haushaltswirtschaft 2002 ist als positiv zu bezeichnen Zum Ausdruck kommt dies durch die Tatsache, dass eine ursprünglich I vorgesehene Neuverschuldung von 22.000,00 nicht eingetreten ist und dass man darüber hinaus sogar noch eine Rücklage von 52.918,81 f erwirtschaften konnte.

Als Ursache dieser günstigen Entwicklung sind schwerpunktmäßig erheb-1 liehe Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei der Veräußerung von Grundstücken sowie Einsparungen bei Investitionsmaßnahmen(Wiit-1 Schaftswegebau, ErschließungWesttangente L 327 - Römerstraße") anzuführen.

Eine zum Jahresende auszuweisende Gesamtverschuldung beläuft sich! auf 110.105,85.

Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 64,80 liegt deut­lich unter einem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 318,02. Mari kann also zusammenfassend feststellen, dass die finanzielle Ausgangs­basis für die Aufstellung des Etats 2003 sich durchaus besser darstellt, als dies nach den Zahlen des Haushaltes 2002 zu erwarten war. Haushalt 2003

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.324.000,00. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.066.000,00 und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 258.000,00.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredite in Höhe von 129.000,00 zu veranschlagen sind, erfolgt eine entsprechende Fest­setzung in der Haushaltssatzung. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht zu veranschlagen, so dass sich eine Festsetzung erübrigt. Verwaltungshaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.076.000,00 um 10.000,00 auf nunmehr 1.066.000,00. Der Rückgang basiert insbesondere auf einem Volumensrückgang im Forstetat.

Die Dominanz des Steueraufkommens bei den Einnahmen des Verv/al- tungshaushaltes wird mit einem Prozentsatz von 81,10 % erneut unter­mauert.

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden Berei­chen erwartet:

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Ausgaben

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru­hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berech­nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor­gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Gesamtausg ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 2003

1. Personalausgaben.13,14 v. H.

2. Verwaltungs-und Betriebsausgaben . 8,58 v.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke H

oder ähnliche Einrichtungen.3,76 v. n-

4. Umlagen. 57 ,19v.H.

5. Zinsausgaben.0.39 v. H-

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt. 6,94 v.

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