Wochenblatt VG Montabaur
Nr. |
ELBERTGEMEINDEN”
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montaas von . 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags von.18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482, E-Mail: Gemeinde.Nie- derelbert@t-Online.de
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 2003
vom 17.02.2003
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.02.2003 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .1.066.000,00 €
in der Ausgabe auf .1.066.000,00 €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme .auf 258.000,00 €
in der Ausgabe .auf 258.000,00 €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.129.000,00 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0,00 Euro €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).270 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).300 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.38,00 €
für den zweiten Hund.64,00 €
für jeden weiteren Hund.89,00 €
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 2003 wird hiermit erteilt: I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von.129.000,00 €
56410 Montabaur, 11.02.2003 i.A. Meckel
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.02.2003 -12.03.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 17.02.2003 (S.) Müller
Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an qültia zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuno verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- T? 9 ® lter, d machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung des OrtsgemeinderafcT Niederelbert vom 06.02.2003 ies
Lochet
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2003 einstimmig verabschied
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratim Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushalt«?“ 1 ’ 11 2003 an. ^
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmuno mt Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelent m E rläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine 7 ,7* mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. 4US,lf n-
Die Haushaltssatzung 2003, die die summarische Zusammenfassung Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: 9fles
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben .je 1.066.000 finJ
Vermögenshaushalt ' ü * I
Einnahmen/Ausgaben.j e 258 000 Ont
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folgtfl 1 gelegt: M ^
Grundsteuer A.. v h
Grundsteuer B.. . h
Gewerbesteuer.330 vH
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund..
für den zweiten Hund. 34 * 00 € 1
für jeden weiteren Hund.89,00 €
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus I haltsjahr 2003 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben Rückblick 2002
2002
2003
Erstattungen, Zuweisungen
2,41 v. H.
2,45 V.H.
Gebühren
0,83 v. H.
1,23 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstige Verwaltungsund Betriebseinnahmen
12,45 v. H.
10,61 v. H.
sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben)
4,46 v. H.
4,61 v.H.
jahr 20° ;
stunge n1
Der Verlauf der Haushaltswirtschaft 2002 ist als positiv zu bezeichnen Zum Ausdruck kommt dies durch die Tatsache, dass eine ursprünglich I vorgesehene Neuverschuldung von 22.000,00 € nicht eingetreten ist und dass man darüber hinaus sogar noch eine Rücklage von 52.918,81 f erwirtschaften konnte.
Als Ursache dieser günstigen Entwicklung sind schwerpunktmäßig erheb-1 liehe Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei der Veräußerung von Grundstücken sowie Einsparungen bei Investitionsmaßnahmen(Wiit-1 Schaftswegebau, Erschließung “Westtangente L 327 - Römerstraße") anzuführen.
Eine zum Jahresende auszuweisende Gesamtverschuldung beläuft sich! auf 110.105,85 €.
Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 64,80 € liegt deutlich unter einem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 318,02 €. Mari kann also zusammenfassend feststellen, dass die finanzielle Ausgangsbasis für die Aufstellung des Etats 2003 sich durchaus besser darstellt, als dies nach den Zahlen des Haushaltes 2002 zu erwarten war. Haushalt 2003
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.324.000,00 €. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.066.000,00 € und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 258.000,00 €.
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredite in Höhe von 129.000,00 € zu veranschlagen sind, erfolgt eine entsprechende Festsetzung in der Haushaltssatzung. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht zu veranschlagen, so dass sich eine Festsetzung erübrigt. Verwaltungshaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.076.000,00 € um 10.000,00 € auf nunmehr 1.066.000,00 €. Der Rückgang basiert insbesondere auf einem Volumensrückgang im Forstetat.
Die Dominanz des Steueraufkommens bei den Einnahmen des Verv/al- tungshaushaltes wird mit einem Prozentsatz von 81,10 % erneut untermauert.
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden Bereichen erwartet:
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Ausgaben
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Gesamtausg ben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 2003
1. Personalausgaben.13,14 v. H.
2. Verwaltungs-und Betriebsausgaben . 8,58 v.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke H
oder ähnliche Einrichtungen.3,76 v. n-
4. Umlagen. 57 ,19v.H.
5. Zinsausgaben.0.39 v. H-
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt. 6,94 v.
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