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Lhi: ca. 250 Stück
l^eimäßigkcit: Sie sind regelmäßig jede Woche am Donnerstag für uns tätig.
Anlieferung: Wir liefern die Zeitungen vor Ihr Haus.
Bezahlung: monatlich, Beilagen extra!
Vertrag: Unsere Vereinbarungen werden vertraglich geregelt.
Ersuchen Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen,
•auch Schülerinnen und Schüler.
Verlag + Druck Linus Wittich KG, Rheinstraße 41,
56203 Höhr-Grenzhausen
Interessiert? Weitere Informationen unter Telefon (026 24) 911-156 (Frau Riekenberg/Frau Stegers)
. Do.
13.00
12.00 Uhr 16.30 Uhr 13.00 Uhr
VERLAG
WITTICH
Eigendorf
Kinderkarneval
Der TSV Eigendorf 1904 e.V. lädt ein
Am Fastnachtssonntag, 02.03.2003, findet auch in diesem Jahr wieder unser Kinderkarneval statt.
Alle Kinder - mit Eltern, Großeltern, usw. sind herzlich eingeladen. Beginn: 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.
Der Eintritt ist frei.
Eschelbach
AH Eschelbach
21 02 - 20 °3. feffen wir uns um 19.30 Uhr bei Helmut Adams, swihaßend gehen wir in die Bergstraße zum Wolfgang, um ihm auf sei- oevorstehenden runden Geburtstag einzustimmen, le AH-Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen.
|w,p S ’ es T [?. inin 9 'st am Samstag, 22.02.2003, zur gewohnten Zeit in Pin 0 niM 6n ' Für den Rosenmontagszug in Eschelbach wollen wir wieder 6ff| en Wagen bauen.
Näheres hierzu bei G. Friedrich zu erfragen, Telefon 2216.
^ Olympia” Eschelbach
Hallpnk' n,a9 ’ 22 -02.2003, richtet der SV Eschelbach die Endrunde der
sporthänl e /o ri l eisterschaft aus - Be g' nn ist um 10 - 00 Uhr in der Kreis ' Züsch SChUlZentrum) in Monta baur.
Pü rri auersind 2U diesem Turnier herzlich eingeladen. s eibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Ettersdorf
Verkehrs- und Verschönerungsverein Ettersdorf
Zu der am 21.02.2003 um 19.30 Uhr stattfindenden Jahreshauptversammlung laden wir alle Vereinsmitglieder in den Jugendraum der Gelbachtalhalle herzlich ein.
Die Tagesordnung sieht folgende Themen vor: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden; 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit; 3. Totenehrung; 4. Bericht des Schriftführers, des Kassierers, der Kassenprüfer, des 1. Vorsitzenden; 5. Aussprache zu den Berichten; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Allgemeines, Wünsche, Anträge etc.
Wir freuen uns über viele Teilnehmer und auf einen regen Gedankenaustausch.
Alte Herren Ettersdorf
Die A-H Ettersdorf spielen am Samstag, 22.02.2003, gegen die A-H Isselbach in der Neuen Kreissporthalle in Montabaur. Spielzeit: 16.00 bis 18.00 Uhr, Treffen: 15.40 Uhr in der Sporthalle.
Horressen
Möhnenverein “Närrische Omeze” e.V. Horressen
Schwerdonnerstag: 15.11 Uhr (Feuerwehrplatz) treffen wir uns wieder zu unserem kleinen Umzug durchs Dorf. Anschließend: Kinderkarneval mit Kaffee und Kuchen.
20.11 Uhr Möhnensitzung - Gaststätte zum Westerwald in Horressen.
Freiwillige Feuerwehr Horressen
Am Freitag, 21.02.2003, findet die Jahreshauptversammlung um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
AHRBACHGEMEINDEN
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.02602/8425
Athletik-Sportverein “Deutsche Eiche” 1927 e.V. Boden
Der ASV “Deutsche Eiche” Boden veranstaltet vom 13.03.2003 bis 16.03.2003 eine Fahrt nach Niedernsill in Österreich bei der noch einige freie Plätze zu haben sind. Für Skifahrer stehen in Zell am See ca. 150 km Abfahrtspisten zur Verfügung. Aber auch für Nichtskifahrer hat der Verein ein abwechslungsreiches Programm erarbeitet. Die Kosten für die 3-Tagesfahrt belaufen sich incl. Halbpension und Busfahrt im modernen Reisebus auf 175,00 Euro/Person (Vereinsmitglieder 160,00 Euro).
Anmeldungen und weitere Auskünfte erteilt Jürgen Schmidt unter Tel. 02620/81700 oder Thomas Ferdinand, Tel. 02602/950961.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
un d.nach Vereinbarung
Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” der Ortsgemeinde Heiligenroth
für das Grundstück Flur 11, Parzelle 72 - Industriestraße 2 -; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 04.02.2003 den Beschluss gefasst, den o. a. Bebauungsplan zu ändern.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
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