Wochenblatt VG Montabaur
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Kirchenchor “St. Rochus” Simmern
Entgegen aller Erwartungen haben wir vorerst eine Ub e rgangsI°sung gefunden! Unsere nächste Chorprobe findet am Dienstag, 18.02.2003, wie gewohnt um 19.30 Uhr statt.
Wir bitten Euch dringend, den Termin vorzumerken und anderen weiterzugeben.
BUCHFINKENLAND
Erweiterung des Sportlerheimes und Neugestaltung des Sportplatzes Horbach
Information für die Ortsgemeinderäte der Buchfinkenlandgemeinden
Der Arbeitskreis “Buchfinkenland” hat die Anregung aus den Dorfwerkstätten, Möglichkeiten zur Neugestaltung des Waldsportplatzes Horbach auszuloten, gerne aufgegriffen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Arbeitskreises, der Ortsgemeinden und der Spielvereinigung Horbach hat sich der Thematik angenommen und hat Ideen und Vorschläge entwickelt. Zwischenzeitlich liegen auch erste Kostenschätzungen auf dem Tisch. Am Mittwoch, 19. Februar 2003, um 19.30 Uhr, werden im Rahmen eines Informationsgespräches der derzeitige Sachstand und die Planungen vorgestellt; auch soll über eine mögliche finanzielle Beteiligung der drei Ortsgemeinden diskutiert werden. Von besonderer Bedeutung wird die Frage einer Bezuschussung und Förderung der Maßnahme aus Mitteln der Dorferneuerung und die damit verbundene Stellung eines Förderantrages sein.
Darüber hinaus steht eine Erweiterung bzw. ein Anbau des Sportlerheimes zur Debatte; in neuen Räumlichkeiten sollen Duschmöglichkeiten für die Sporttreibenden geschaffen werden.
Wir laden die Mitglieder der Ortsgemeinderäte Gackenbach, Horbach und Hübingen sowie der Arbeitsgruppe “Sportplatz” und die Verantwortlichen der Spvgg. Horbach zu diesem Gespräch ganz herzlich ein.
Die Ortsbürgermeister Wilfried Noll, Winfried Wilhelmi und Hans-Ulrich Weidenfeiler
Führungsmannschaft
für jungen Buchfinkenchor gewählt
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Ein großer Schritt in den gemeinsamen Dorferneuerungsaktivitäten der Buchfinkenlandgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen ist getan. Nachdem seit September des letzten Jahres fast 50 Jungen und Mädchen unter der Leitung der erfahrenen Musikpädagogen Martin und Claudia Ramroth für baldige Auftritte proben, konnte die Verantwortung für den jungen Verein nunmehr in einer Gründungsversammlung an ein engagiertes Führungsteam übergeben werden. Die Gründungsmitglieder wählten Alois Hens aus Gackenbach (Bildmitte) zum Vorsitzenden des Chores. Unterstützung erhält Hens von Rudolf May (vorne links) und Peter Böhler aus Horbach. Dagmar Sanner-Brohl, Ghrista Balagny (hinten Mitte) und Ute Bieg (vorne rechts) aus Hübingen ergänzen das Vorstandsteam mit Kristin Walter (hinten rechts) aus Horbach, die dem Vorstand als Jugendsprecherin angehört.
Mit dieser Vorstandswahl endet die Arbeit des Dorferneuerungs-Arbeits- kreises „Kinder- und Jugendchor”, der sich in vielen Sitzungen und Aktionen über viele Monate für die Gründung eines gemeinsamen Buchfinkenlandchores stark gemacht hat. Als erste Amtshandlung dankte der neue Vorsitzende den Akteuren für diese tolle Leistung.
Die Ortsbürgermeister der
Ortsgemeinden Gackenbach/Horbach/Hübingen
Faschingsfete der Buchfinkensenioren
Am Sonntag, 23.02.2003, sind alle Seniorinnen und Senioren auch jene Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, sehr heSich ein geladen ab 14.11 Uhr nach Gackenbach ins buntgeschmückte Pfarrheim Wie in jedem Jahr wird auch diesmal Reinhard Lehmler bei vielen lusti’
NachmSag&orgen!^ 66 " d Bra,e "•*« ~
Günter Achenbach führt durch das abwechslungsreichTct'ir' gramm. Für unterhaltsame Musik werden Pfarrer Dieter Thn 6 - Ferdinand beitragen. Der Unkostenbeitrag beträgt 5,00 Euro Und ^ Anmeldung bitte bis Montag, 17.02.2003, bei Reinhard Lehmio 06439/7194, und Erich Arle, Telefon 06439/7892. " Ier -Telei
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Gackenbach
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 bis 20 nmJ
im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1 WUI »|
Telefon Gemeindehaus. 06439 / 17 ^
Fax Gemeindehaus.06439/9(2!
E-Mail Gemeindehaus:.og-gackenbach@t-oniin.7
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Privatanschrift: Halfterweg 16 Telefon privat
Fax privat.
E-Mail:.Ulrich.
.06439/90095
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach I für das Jahr 2003
vom 07.02.2003
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnungfi Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nad Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als AufsichtsbehöJ de vom 03.02.2003 hiermit bekanntgemacht wird: 1
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme.auf 366.000, -fl
in der Ausgabe .auf 366.000, -fl
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(der Haus Entlastui [voitt 30.C
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Haushalts«
Vermögenshaushalt
in der Einnahme.auf 268.000,-fl
in der Ausgabe .auf 268.000H|
festgesetzt. >
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahj wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317v.H.
2. Gewerbesteuer.330v.H,|
3 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindeg« bietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,-fl
für den zweiten Hund.51,—€
für jeden weiteren Hund.76,-C
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeinj degebietes gehalten werden: für jeden Hund.500,-fj
feseneinnahr I ;5imme herein I iSoll-Einnahme
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Summe bereini
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Festgestellt:
Montabaur,
Mandsge,
Genehmigung der Haushaltssatzung g
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2003 werden keine Bedenken erhoben. I
56410 Montabaur, 07.02.2003 Im Aufträge*
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Mei
III. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.02.2003 - 26.02.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, am mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ken narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und v 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Unr u | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) otte lieh aus.
Montabaur, 07.02.2003 (S.) Weidenfeilet
Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif® dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekd”' _ sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang ang zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn . r l
1 • die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die 60 j migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der o < verletzt worden sind, oder
Entlastung! Oer Ortsgen pngMontat äß § 11 [Gleichzeitig ' eten, d< [meinde für c [ ge der Rech i Soweit Mehr [migtworden
(Öffentliche | 0 ie Haushai [ nähme vom tag Montat (8,56410 Mo »on 8.00 Ul-
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Bericht i des Orts
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