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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr.

07/2003

Die FachstelleArbeit statt Sozialhilfe- Auswegberatung der Verbandsgemeinde Montabaur informiert:

Suchen Sie als Arbeitgeber

Produktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk

Fach- u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. Landschaftsbau

Servicekräfte

Haushaltshilfen

Teilzeitkräfte usw.

Vielleicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.

Wir, das ist die Fachstelle

Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur.

Unsere Aufgabe:

Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Per­spektive und suchen Arbeitgeber mit einer freien Stelle.

Unser Ziel:

Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.

Was wir bieten? Nun:

Wir versuchen. Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen Zeit und Geld.

Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.

Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitar­beiter testen und erst dann entscheiden.

Auch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.

Wir können im Einzelfall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren.

Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort oder ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.

Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert. Arbeitslose hoffen auf eine Chance. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

Katharina Fotouhi, Telefon 02602/126328, E-Mail: kfotouhi@mon- tabaur.de, Fax: 02602/126252, Postfach 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

Bezirk

Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters

Telefon

Amtszeit bis

I

Schiedsperson:

Benno Philippi

Lahnstraße 2, 56410 Montabaur Vertreter:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach

02602/5590

02602/18410

29.06.2003

II

Schiedsperson:

Reinhard Labonte,

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3, 56412 Un- tershausen

02620/2273

dienstl.

02603/972286

02602/4761

13.02.2006

III

Schiedsperson:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3, 56412 Un- tershausen

Vertreter:

Reinhard Labonte,

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelborn

02602/4761

02620/2273

dienstl.

02603/972286

06.09.2007

IV

Schiedsperson:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:

Benno Philippi

Lahnstraße 2, 56410 Montabaur

02602/18410

02602/5590

29.10.2003

Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.

Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn Kadenbach Neuhäusel und Simmern.

Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach Hor­bach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler Untem- hausen, Stahlhofen und Daubach.

Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod Großholbach Gorgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.

Energietipp

Wärmedämmung und Schimmel

Immer wieder trifft man auf die Meinung, dass eine Wärmedämmunq auf den Außenwänden die Schimmelbildung fördert. Diese Angst ist völlig

unbegründet. Ganz im Gegenteil führt eine Wärmedämmschicht außen auf die Wände angebracht wird, dazu, dass die Oberfläeho 0,1 Raumseite wärmer wird. Damit nimmt das Risiko, dass sich Fe ^ de ' auf den Innenwänden niederschlägt, deutlich ab. cmi 9ke|

Feuchte Stellen mit anschließender Schimmelbildung findet m schlecht gedämmten Altbauten meist auf den kältesten Stellen der 4 V 6 ' wände - also in Wandecken oder dort, wo eine Decke auf der Außen aufliegt sowie im Bereich von Fensterleibungen. Dies sind sooen Wan(l Wärmebrücken, über die die Wärme besonders schnell nach abfließt, so dass die Oberfläche kalt bleibt. Kommt dann noch fak h Heizen und Lüften dazu, ist der Schaden vorprogrammiert. SCdes i Eine Außenwanddämmung überdeckt diese Wärmebrücken die inn * Oberflächentemperatur steigt und Feuchtigkeit kann sich nicht mphT schnell bilden. 80

Wenn Sie Fragen hierzu und zu allen anderen Bereichen des Enerrr sparens haben, sind die Energieberater der Verbraucherzentrale Rho' 6 land-Pfalz e.V. gerne bereit, diese nach telefonischer Voranmeldung einem persönlichen Gespräch zu klären. 9ln

Der Energieberater hat am Donnerstag, 27.02.2003, von 15.00 bis 18 nn Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltunn Zimmer 301, Voranmeldung unter Tel. 02602/126-199 oder -0. 9

Die bedarfsorientierte Grundsicherung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz Speyer, hat im November 2002 Rentnerinnen und Rentner mit einer monatlichen Ren­te bis zu 844 Euro über die neue soziale Grundsicherung informiert. Bei dem Betrag von 844 Euro handelt es sich um einen vorgegebenen Grenzwert des Gesetzgebers. Die Rentenversicherungsträger sind angewiesen, allen erwerbsgeminderten Rentenempfängern sowie allen Altersrentnern ab 65 Jahren mit einer Monatsrente unterhalb dieser 844 Euro zusammen mit dem Rentenbescheid einen entsprechenden Antragsvordruck zuzusenden und über die neue bedarfsorientierte Grundsicherung zu informieren.

Dieser Personenkreis hat jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf die Grundsicherung. Sehr viele werden nicht betroffen sein, weil sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen und Einkommen sicherstellen können. Zur Unterhaltssicherung wird nicht nur das eigene Vermögen und Einkommen, sondern auch das des Ehegatten oder Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft herangezogen.

Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht grundsätzlich nicht, wenn das gesamte verwertbare Vermögen den Freibetrag von 2.301 Euro (allein­stehend) bzw. 2.915 Euro (verheiratet) übersteigt; als Vermögen gelten z. B. Sparguthaben, Wertpapiere, Rückkaufswerte von Lebensversiche­rungen, Pkw, Grundstücke und nicht selbstbewohnte Immobilien. Selbst wenn kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung nur dann, wenn das monatliche Einkom­men nicht zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts ausreicht. Zum Einkommen zählen z. B. alle Erwerbseinkommen einschließlich der 325-Euro-Jobs, alle Arten von Renten und Pensionen (außer Grundren­te nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Leistungen nachdem Kin­dererziehungsleistungsgesetz), Wohngeld, Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, alle Einkünfte aus Ver­mietung und Verpachtung sowie alle Zinsen und sonstigen Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich an der Hilfe zum Lebensun­terhalt, die nach dem Sozialhilferecht (regional unterschiedlich hoch) zustehen würde. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird jedoch bei der Grund­sicherung nicht auf das Einkommen der Kinder oder der Eltern zurück­gegriffen. Liegt das Einkommen der Kinder / Eltern über 100.000 Euro jährlich, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.

Über den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen entscheiden die Grundsicherungsträger, die bei den Kreisen und kreisfreien Städten ange­siedelt wurden. Die Leistung kann frühestens ab Beginn des Antragsmo­nats gewährt werden.

LVA Rheinland-Pfalz,

Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach

Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I- Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsun­terlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen.

Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforder lieh. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Bera tungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten m alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter derTe fonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per t- Mail: Bschrupp@montabaur.de.

Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunterla­gen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.