Wochenblatt VG Montabaur
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Die Fachstelle “Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung” der Verbandsgemeinde Montabaur informiert:
Suchen Sie als Arbeitgeber
• Produktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk
• Fach- u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. Landschaftsbau
• Servicekräfte
• Haushaltshilfen
• Teilzeitkräfte usw.
Vielleicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.
Wir, das ist die Fachstelle
“Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung” bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Unsere Aufgabe:
Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und suchen Arbeitgeber mit einer freien Stelle,
Unser Ziel:
Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.
Was wir bieten? Nun:
• Wir versuchen. Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen Zeit und Geld.
• Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.
• Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitarbeiter testen und erst dann entscheiden.
• Auch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.
• Wir können im Einzelfall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren.
• Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort oder ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.
Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert. Arbeitslose hoffen auf eine Chance. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fachstelle “Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung” Katharina Fotouhi, Telefon 02602/126328, E-Mail: kfotouhi@mon- tabaur.de, Fax: 02602/126252, Postfach 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Bezirk
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Telefon
Amtszeit bis
1
Schiedsperson:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach
02602/5590
02602/18410
29.06.2003
II
Schiedsperson:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3, 56412 Un- tershausen
02620/2273
dienstl.
02603/972286
02602/4761
13.02.2006
III
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3, 56412 Un- tershausen
Vertreter:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom
02602/4761
02620/2273
dienstl.
02603/972286
06.09.2007
IV
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur
02602/18410
02602/5590
29.10.2003
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom Kadenbach Neuhäusel und Simmern.
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach Horbach, Hubingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf Holler Unters- hausen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod Großholbach Gorgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn Nentershausen Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen. - ’
Energietipp
Wärmedämmung und Schimmel
Immer wieder trifft man auf die Meinung, dass eine Wärmedämmung auf den Außenwänden die Schimmelbildung fördert. Diese Angst ist völlig
unbegründet. Ganz im Gegenteil führt eine WärmedämmTir^l außen auf die Wände angebracht wird, dazu, dass die J
Raumseite wärmer wird. Damit nimmt das Risiko, dass s^h auf den Innenwänden niederschlägt, deutlich ab. cn Feuc h| Feuchte Stellen mit anschließender Schimmelbilduna finn schlecht gedämmten Altbauten meist auf den kältesten Stelle!! 1,1 wände - also in Wandecken oder dort, wo eine Decke auf dera 1 ^ aufliegt sowie im Bereich von Fensterleibungen. Dies sind. Wärmebrücken, über die die Wärme besonders schnell na u- - abfließt, so dass die Oberfläche kalt bleibt. Kommt dann nnh ^ Heizen und Lüften dazu, ist der Schaden vorprogrammiert Eine Außenwanddämmung überdeckt diese Wärmebrücken h < Oberflächentemperatur steigt und Feuchtigkeit kann sich schnell bilden. nicn 'mehil
Wenn Sie Fragen hierzu und zu allen anderen Bereichen de^r sparens haben, sind die Energieberater der Verbraucherzentral & land-Pfalz e.V. gerne bereit, diese nach telefonischer Voranmatt einem persönlichen Gespräch zu klären. ei!lu,l Sj
Der Energieberater hat am Donnerstag, 27.02.2003, von 15 ooh’
Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeven! Zimmer 301, Voranmeldung unter Tel. 02602/126-199 oder-0 ^
Die bedarfsorientierte Grundsicherung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz Speyer har I November 2002 Rentnerinnen und Rentner mit einer monatlichen Md te bis zu 844 Euro über die neue soziale Grundsicherung informiert tl dem Betrag von 844 Euro handelt es sich um einen vorgegeber Grenzwert des Gesetzgebers. Die Rentenversicherungsträgers; angewiesen, allen erwerbsgeminderten Rentenempfängern sowie*! Altersrentnern ab 65 Jahren mit einer Monatsrente unterhalbdieseriJ Euro zusammen mit dem Rentenbescheid einen entspreche*! Antragsvordruck zuzusenden und über die neue bedarfsorienfal Grundsicherung zu informieren. I
Dieser Personenkreis hat jedoch nicht automatisch einen AnspruchaJ die Grundsicherung. Sehr viele werden nicht betroffen sein, weil sie Im L ebensunterhalt aus eigenem Vermögen und Einkommen sicherstell können. Zur Unterhaltssicherung wird nicht nur das eigene Vermögen! ’ Einkommen, sondern auch das des Ehegatten oder Partners in einer! eheähnlichen Gemeinschaft herangezogen.
Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht grundsätzlich nicht, wenndasl gesamte verwertbare Vermögen den Freibetrag von 2.301 Euro(alls| stehend) bzw. 2.915 Euro (verheiratet) übersteigt; als Vermögen gehl z. B. Sparguthaben, Wertpapiere, Rückkaufswerte von Lebensverstttl rungen, Pkw, Grundstücke und nicht selbstbewohnte Immobilien. Selbst wenn kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, besteht eil Anspruch auf Grundsicherung nur dann, wenn das monatliche Eink»| men nicht zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts ausreichtl Zum Einkommen zählen z. B. alle Erwerbseinkommen einschließlich der! 325-Euro-Jobs, alle Arten von Renten und Pensionen (außer Grundren-J te nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Leistungen nachdem™ dererziehungsleistungsgesetz), Wohngeld, Unterhaltsieistungen tej geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, alle Einkünfte aus Veil mietung und Verpachtung sowie alle Zinsen und sonstigen Einkünfte ans] Kapitalvermögen.
Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich an der Hilfe zum Lebei»! terhalt, die nach dem Sozialhilferecht (regional unterschiedlich hodil zustehen würde. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird jedoch bei derGrund-j Sicherung nicht auf das Einkommen der Kinder oder der Eltern zurück! gegriffen. Liegt das Einkommen der Kinder / Eltern über 100.000 Eutoj jährlich, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
Ober den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen entscheiden d Grundsicherungsträger, die bei den Kreisen und kreisfreien Städtenangei siedelt wurden. Die Leistung kann frühestens ab Beginn des Antragsitto-j nats gewährt werden.
LVA Rheinland-Pfalz,
Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach
Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Ander«] hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemein i Verwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus-™ 1 J I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen konPj auch Bürger, die bei der BfA - Berlin versichert sind, vorsprecnei|. tungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 un 15.00 Uhr. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Vereioherung terlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversic ] beraten zu lassen. J
Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vo '. , .^ aten Personalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung übei’ , e( .
Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht lieh. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dies hirten i*i tungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu v e rm e iaen, ^
alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung u ™ er , rDer E- fonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oaer ^ Mail: Bschrupp@montabaur.de. ^la-
Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherung gen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubri g

