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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - schreibt für die Stadt Montabaur bei Erschließung des Baugebietes Eitelstr. öffentlich aus.

Leistungsumfang:

350 cbm Bodenabtrag

450 qm Straßenunterbau

450 qm Straßendecke aus Bitumen

50 m Entwässerungsleitung aus PVC-Rohren o 300

50 m Wasserleitung aus GGG-Rohren o 100 mm

Ausführungszeitraum: 40 Werktage

Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fach­bereich Technik, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Bauleitung: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fach­bereich Technik - Herr Wolf, Tel. 02602/126.213, Fax 02602/ 126.253, E-mail: rwolf@montabaur.de

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 25.02.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 10 EUR ist unter Angabe des Ver­wendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreis­sparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.

Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 14.03.2003, 10.00 Uhr.

Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkle­ber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Tech­nik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage Sicherheitsleistungen: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme

Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Abrechnungs­summe

Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähn­licher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzule­gen.

Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 35 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Tel. 02602/124-0. Montabaur, 06.02.2003 Stein, Erster Beigeordneter

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postt. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiqen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: WochenblattOmontabaur.rie

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil' unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsqemeinde ein gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlaa gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen Störuno des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. 9

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montan» oder Postfach 1262, 56402 Montabaur Daur

Montag bis Freitag.08.00 bis Un*. I

Donnerstag auch. 16 OObk o? u »|

Zentrale Tel.-Nr. w S°N|

des Bürgerbüros . U26 °2/I26j)l

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durrh 1

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SS'::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::; 8

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch. 0 8.00 bis 123011 J

und . 14 -00 bis 16 00

Croit .08.00 bis 12:30 j5|

.02602/126-1921

.02602/126-1911

Freitag

Zimmer 220, Tel.-Nr.

Zimmer 221, Tel.-Nr.

E-Mail-Adresse: Info @ Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Stellenausschreibung

Wir, der Kindergartenzweckverband Heilberscheid/Nomborn suchen zum 01.08.2003 für unseren kommunalen Kindergarten in Heilberscheid für das Kindergartenjahr 2003/2004

eine/n Berufspraktikantin/en.

Sie möchten gerne beweisen, dass Sie über ( :

Einfühlungsvermögen, h /

Kreativität, - :

Durchsetzungsvermögen und

Spaß an Teamarbeit

verfügen? Dann bewerben Sie sich bitte bis 28.2.2003 mit den üblichen Unterlagen unter folgender Adresse:

Kindergarten Waldstraße 12 56412 Heilberscheid Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Rosenthal unter der Rufnum­mer; 06485/710.

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Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur c

ln der vergangenen Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Rei-] he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der j Limburger Straße in Großholbach vorstellen.

Innerhalb einer Stunde wurden 189 Fahrzeuge gemessen. Hier mussten] Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 32 3 km/h festgestellt werden.

Insgesamt 15 Fahrzeuge fuhren bis zu 60 km/h, 27 Fahrzeuge bis zu2? j km/h, 23 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 7 Fahrzeuge bis zu 75 km/h, 2 Fahr- j zeuge bis zu 80 km/h. j

Ein weiterer Verkehrsteilnehmer fuhr mit 81 km/h und ein FahrzeugW-] rer wurde mit 82 km/h gemessen.

Insgesamt 113 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstge-1 schwindigkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon-j trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich der Stadtteile) ,

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausenj

Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Hei j scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudort)

Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unta > j Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten u sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. .

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auc an stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen v ° r 9 e ®T rt zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an h 1

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften[ ua liehen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Ordnungsamt

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