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ieseBekanntmachung bewirkte Festsetzung der r en S'ahnaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung
^Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden^
|e .»Tlrcnmch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- ^ 'Hpverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- B«i schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- ffitz 1 ) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- S , Frist bei der Behörde eingegangen ist.
h Finleaung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der S indeabgaben nicht aufgeschoben.
' i.V. Stein, Erster Beigeordneter
GELBACHHÖHEN
Nr. 06/2003
Sjymnastiktreff Gelbachtal
DieGymnastikstunden am 11. und 18
Lstatt (nähere Angaben unter Ettersdorf)
02.2003 finden von 19.00 bis 20.00
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Daubach
[Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
onnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.
[Fundsache
■An der DRK-Garage wurde ein BKS-Haustürschlüssel gefunden und bei [mirabgegeben. Der Verlierer kann die Fundsache bei mir abholen.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Holler
[Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
[donnerstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr
[Telefon:.02602/3508
Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
[Erstkommunionkurs: MONTAG, 10.02.2003,15.30 Uhr Rarrheim Holler |Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 11.02.2003,9.30 bis 11.00 Uhr Rarrheim, [Holler, Tel. Pehl 916888, Stendebach 17669
Keth.offen! Bücherei: DIENSTAG, 11.02.2003,16.00 bis 18.00 Uhr Rarr- neim Holler
Trauenfrühstück: Mittwoch, 12.02.2003, 9.00 Uhr
hausen lmUni0nkUrS: FREITAG - 14.02.2003, 15.00 Uhr Backes, Unters- jj n| adung zum 2. Frauenfrühstück
vnifcwv?jTjlHladung zu einem Frauenfrühstück am Mittwoch, 12.02.2003, Texten i, s Uh 1- ' m Pfarrheim in Holler. Anhand von Bildern und Fine * W0 en w ' r uns dem a l ten Fest Mariä Lichtmess beschäftigen. üne Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Stahlhofen
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M. WJX&'
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donn2l tunde des Ortsbürgermeisters
im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal
(nur während der Sprechstunde).02602/917163
sonst Telefon.02602/5650
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973
- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Stahlhofen erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus; 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
i.V. Stein, Erster Beigeordneter
Herzlichen Glückwunsch!
Am 06.02. wird Alfred Merzig 75 Jahre alt. Im Namen der Ortsgemeinde gratuliere ich recht herzlich und wünsche alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Untershausen
erstags.
„...von 18.00 bis 19.00 Uhr
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Backes
Telefon.02602/16781
Internet. www.Untershausen.de
E-Mail. Siegfried.Gilles@t-online.de
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973
- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Untershausen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § .18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Untershausen erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,

