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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachung

IV. Änderung des Bebauungsplanes Am hohlen Weg - Auf der Schlaf der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 14.01.2UU J den Beschluss gefasst, den o. a. Bebauungsplan zu andern.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Heiligenroth, 29.01.2003

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

IV. Änderung des Bebauungsplanes Am hohlen Weg - Auf der Schlaf der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 14.01.2003 die IV. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorste­hende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltver­träglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 17.02.2003 - 21.03.2003 (einschließlich) bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags diens­tags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16 00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18 00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Heiligenroth, 29.01.2003 Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des BebauungsplanesSchulstraße der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 14 01 2003 die \ Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorste­hende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur

Äußerung und Erörterung zu geben. Die Durchführuna^TTT'''^ träglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. a ner u mwe^

Zu diesem Zweck liegt die Anderungsplanung zur Ein<ürk* , Zeit vom 17.02.2003 - 21.03.2003 (einschließlich) bei der? meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221 Br

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Kartenvorverkauf zur Kappensitzung am Samstag, 15.02.2003

Trotz der großen Nachfrage beim Kartenvorverkauf können nodi| trittskarten beim Kassierer des Vereinsrings Benno Heibel, Tel. 22071 die Kappensitzung erworben werden.

Erich Herbst, Ortsbürgem

SV Heiligenroth

TISCHTENNIS

Damen Regionsliga, Donnerstag, 13.03.2003,20.00 Uhr gegen TTCB hofen 2 in Heiligenroth, Samstag, 22.03.2003, 16.00 Uhr TV Escltb 1973 in Eschbach Herren 1. Kreisklasse, Staffel A, Samstag, 08.02.2003,18.00 UhrSFHj Grenzhausen III in Heiligenroth, Donnerstag, 13.02.2003,19.001*8 bachtaler Sportfreunde in Nentershausen [

3. Kreisklasse Jugend A, Samstag, 08.03.2003,16.00 UhrASVNiej elbert 2 in Heiligenroth, Samstag, 15.03.2003, 16.00 Uhr SV Hund gen in Heiligenroth

Ruppach-Goldhausm

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18-00 bis M

donnerstags von.18-00 bis 19- |

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung über die der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr«!

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grunds

zes vom 7.8.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsge setz j

Abgabenordnung . teu(

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 ^ er Hun<» zung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen in der 0fI1 si!l

den Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages 9 ^

Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rhein 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

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Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuss -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan - Nachtrag - für das UmlegungsgebietAm Weg der Ortsgemeinde Heiligenroth ist mit Ablauf des 3012 ?rwul Ordn.Nrn. 1,31.1,31.2 und 31.3 unanfechtbar geworden. UU2'® Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 i sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl | s 2in\j die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gemacht. Die Unanfeclith ^ mit Ablauf des 07.02.2003 als bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten aml der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäße 72 ßaurpi bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vom#«*! neuen Rechtszustand ersetzt. Wl »

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der iwa Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. m Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasl bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingen«, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen du B ekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig weil Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats r Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch istbeil Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabl Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des üj gungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder; derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch« vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs-J Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, 04.02.2003 (Siegel) EnnoHee

Vorsitzender des Umlegungsausschä

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