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4 %ich neue r« » aben wer den hiermit ohne Zustellung neuer Abga- «.»"Ä"mein festgesetzt.

l^bescneiuB » ^ dass dje Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent-

)ie Festsetzung g .^ jm ejnze | nen Fall aus dem letzten schriftlichen ,ten sind, wie ben . F ür die Abgabenschuldner treten mit dem jabenbescn h a djese öffentliche Bekanntmachung die gleichen lti96n knaen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher

jcBzUgegangenwäre.

jhtsbehelfsbele^jeseSBe^nntmachung bewirkte Festsetzung der I9 en bie h ° hpn kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung tJSSung Widerspruch erhoben werden, ii/viorcnruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- Hp'verwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- *noi schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- p ® e ' 1 v nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­nst bei der Behörde eingegangen ist. hEinlequng des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der ' rC , indeabgaben nicht aufgeschoben.

/n Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

An alle Narren von Nomborn

l Sonntag 02.03.2003, ist es wieder soweit. Die Nomborner machen Sifürden Fastnachszug bereit. Alle Närrinnen und Narren, Vereine und Ls die Interesse haben, am Zug teilzunehmen, melden sich bitte bis L 16.02.2003 bei A. Speier, Telefon 4425.

Nr. 05/2003

ü drgemei® ra uengemeinschaft Nomborn

1 14.02.2003, um 20.11 Uhr der Startschuss fällt, die Frauengemein- iaft dann ihr-Kaffeekränzchen hält.

iAnmeldung sind wie in jedem Jahr eure Vorstandsfrauen da. Auch ihtmitglieder laden wir herzlich ein, um fröhlich zu feiern mit dem Frau-

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>e für die kJ 1 Uhr im Ha/ ird reclitzeüf

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gebeten,

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1,00 Euro ist der Eintrittspreis, damit es jeder hier gleich weiß. Alle ande- 1 das ist klar, zahlen 8,00 Euro wie im letzten Jahr.

Es laden euch hiermit herzlich ein, insHaus Numburne der Vorstand L Frauenverein.

Leidung bis zum 11.02.2003.

Kath. Pfarramt St. Laurentius

lagesfahrt nach Speyer mit Domführung und Besichtigung des Tech- likmuseums am Freitag, 20.06.2003 (Tag nach Fronleichnam)

peres entnehmen Sie bitte unter der Rubrik der Ortsgemeinde Nen- pausen.

Obst- und Gartenbauverein

Wartung und Betreuung von Nistkästen

pie Mitglieder und Freunde unseres Vereins, die Nistkästen aufgehängt |nd damit eine Patenschaft zur Wartung und Betreuung dieser Kästen emommen haben, werden gebeten, so weit noch nicht geschehen, die­le Wartung und Reinigung vorzunehmen und darüber eine Mitteilung, i Ober die Belegung im vergangenen Jahr, an unser Vorstandsmit- 1 Alwin Breuer oder Ulrich Frink, Mühlenstraße, bis spätestens 2.02.2003, schriftlich abzugeben.

ELBERTGEMEINDEN

1 9.30 Uhr 36485/22!

Setzung

2003

auergeset' 5 des Ein- .12.197!' NomW Immert»

tskammer

iung) undsteue' und $ sonstige 11 102. Neue iben wer-

Sportliche Belegung der Elbert-Halle

gegebenem Anlass ist eine Neuordnung der Belegung für die ert-Halie in Niederelbert notwendig. Aus diesem Grunde laden lr "le davon betroffenen Vorsitzenden (Sportvereine) und Übungs- 11 Monn einer Gesprächs-/Diskussionsrunde am Dienstag, rZT 0 ? 3 um 19 - 30 Uhr in den Gemeindesaal der Sporthalle der naschuleAm Hähnchen in Niederelbert ein.

dp m" Zähl ' 9es Erscheinen wird gebeten. Nachträglich eingehen- rmnno i e zu . r Bele 9 ung können bei der Aufstellung des Bele- 9 planes nicht mehr berücksichtigt werden.

tefi e| g emeinschaf t

HaÄ elschneudorf/Hor b ac h/Wi n d en

Barkasse Westet )d parkassen Cup; Sparkasse Neuwied - Kreis-

ä Un JJ e J Vs R unde Staffel 4

^3.20o\Th e l S o Chneudorf/Horbach/Winden C-Il-Junioren, Sonntag, E-JuninraJ^J 3 45 Uhr in der Sporthalle Ransbach-Baumbach JSQ eJ 6 " 3 Runde Staffel 10

(l1() 2.2003 R elschneudorf/Horbach/Winden E-Il-Junioren, Samstag, e 9inn 9.30 Uhr in der Sporthalle 2 in Montabaur

E-Junioren 3 Runde Staffel 11

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden E-Il-Junioren, Samstag, 01.02.2003, Beginn 13.45 Uhr in der Sporthalle 2 in Montabaur

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags von.18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags von.18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482, E-Mail: Gemeinde.Nie- derelbert@t-Online.de

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niederelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niederel­bert findet am Donnerstag, 06.02.2003, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003

2. Aufstellung einer Vorverkaufsrechtssatzung nach § 251 Nr. 2 BauGB für die WohnbauflächeIm Boden der Ortsgemeinde Niederelbert

3. Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft

4. Beteiligung der Ortsgemeinde an der Neuaufstellung des Regiona­len Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald

5. Zusätzliche Zertifizierung des Gemeindewaldes nach PEFC

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Bauangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheit

5. Grundstücksangelegenheit

6. Verschiedenes

Zur der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Niederelbert, 27.01.2003 Müller, Ortsbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen

Wählergruppe Hübinger: Montag, 03.02.2003, 20.00 Uhr Rathaus, Sit­zungssaal

Wählergruppe Maier: Montag, 03.02.2003, 20.00 Uhr GaststätteZum Dorfbrunnen

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Niederel­bert in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammer­beitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskam­mer Rheinland-Ralz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs-