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Wochenblatt VG Montabaur
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
Stammtisch in Görgeshausen
Der gesellschaftliche Stammtisch findet ausnahmsweise bereits am Freitag, 07.02,, um 20.00 Uhr im Gasthaus “Zum Westerwald" statt. Eingeladen sind alle interessierten Männer. Frauen und Jugendliche zum gesellschaftlichen Zusammensein mit Gesang und Unterhaltung.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
ALTE HERREN
Zu unserer traditionellen Winterwanderung laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein.
Wir treffen uns am Samstag, 08.02.2003, um 14.30 Uhr an der Löwensteinhalle.
Nach einem Fußmarsch und Zwischenstopp in Hambach wollen wir uns am Abend mit dem Nachkommenden in Gückingen zum Abschluß treffen.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Internet: www.grossholbach.de
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 21.01.2003
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2003 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2003 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2003, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 461.000,00 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 235.000,00 €
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.269 v. H.
Grundsteuer B.317 v. H.
Gewerbesteuer.330 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.35,00 €
für den zweiten Hund.71,00 €
für jeden weiteren Hund.107,00 €.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2003 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblick 2002
Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres spiegelt sich in einem voraussichtlichen Rücklagenbestand von 200.000,00 € wider. Dies ist, entgegen den Prognosen des Haushaltes 2002, eine äußerst erfreuliche Entwicklung. Hervorgerufen wurde dies insbesondere durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Veräußerung von Grundstücken.
Die Ortsgemeinde Großholbach bleibt auch weiterhin schuldenfrei.
Für die Aufstellung des Etats 2003 bilden somit solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage.
Haushalt 2003
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 696.000,00 €. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 461.000,00 € und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 235.000,00 €.
Da zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben keine Kredite benötigt werden und keine Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich deren Festsetzung in der Haushaltssatzung.
Erstattungen, Zuweisungen Gebühren
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben) 4,31 v.H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalte ’ hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Be, nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertraalicfvil gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. a * Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil einzelnen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Gesamtai ben des Verwaltungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben... 0 q 6v ,
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.2212 v
3. Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen.^. 5 ^
4. Umlagen. 58jg v [
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.e,22vl
Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 2003 errechnet^ Überschussbetrag von 38.000,00 €.
Vermögenshaushalt Das vom Ortsgemeinderat am 23.04.2002 beschlossene Investition gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshalts' tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimi das Volumen.
Für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen undAii gaben sind entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen:
1. Anschaffung neuer Spielgeräte. 8.1
2. Investitionskostenanteil für Bauausgaben
im Kindergarten Ruppach-Goldhausen.!.I
3. Dorfplatz/ Bolzplatz - Bauausgaben -. 8.1
4. Zuweisungen für
Dorfemeuerungsmaßnahmen.5J
5. Erschließung “Vor der Kreuzwiese” einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil..;...15.985,00
6 . Ausbau der Mittelstraße. 21.500,00
7. Bau einer Friedhofsmauer.:.30.000,00
8 . Anschaffungen für das Bürgerhaus.5.113,00
9. Bauausgaben Bürgerhaus.
10. Wirtschaftswegebau.3.000,00
11. Erwerb von Grundstücken.80.000,00 !
12. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.49.
Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden folgende Ein men benötigt:
1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.32.950,00 1
2. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und
Aufforstungsentschädigungen. 157 o!c’!S
3. Investitionsschlüsselzuweisungen. nm 1
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 38 . 000,0
5. Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage - Planabrundungsbetrag - .^
Ausblick 2004 - 2006 .
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung w Kreuzwiese” sowie die Umsetzung des Verkehrs- und Gestaitu g zeptes bilden mittelfristig die Investitionsschwerpunkte.
Den Berechnungen der Finanzplanung zur Folge können alle Inve nen problemlos realisiert werden.
Der “neue” Jugendraum Ortsbürgermeister Röther informierte darüber, dass der I® e( t,
der genutzt werde und sich mit Christian Herborn und Michael "Lj neuer Vorstand gebildet habe. Auf Antrag der Jugendlichen die Öffnungszeiten diskutiert und wie folgt entschieden:
Die Öffnungszeit wird - zunächst probeweise für 6 Monate-vo_ bis Freitag auf 16.00 bis 23.00 Uhr festgelegt. Soweit slch c .^L inden . Mieter im Bürgerhaus befinden und/oder Veranstaltungen s ^ eine Öffnung des Jugendraumes nicht erlaubt. Der Vorstan draumes wird über diese Termine informiert.
Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Großholbac über das Friedhofs- und Bestattunaswesen vom 16.04.
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