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Lenblatt

VG Montabaur

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Nr. 05/2003

k"--'' 7 d 20 Liter Heizöl im Jahr gegenüber nur drei Litern einer

gerechnet runa Lejtung Zebn Meter un gedämmte Leitung können

pich ged 3 !? v er ( US t von rund 70,00 Euro im Jahr bedeuten, joeinenunno 9 rdnung schrejbt die Wärmedämmung dieser Lei- eEnergieernsp Vorgaben fQ r die Dämmschichtdicke in Abhän-

jgensogat v 0durchmesser gemacht werden. Weitere Fragen dazu l ke t v °rri rejchen des Energiesparens beantworten Ihnen gerne

If-hrater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem fcnergßbera ngs g espräc h nach te | e f on j Scber Voranmeldung.

c Berater hat am Donnerstag, 13.02.2003, und 27.02.2003, von je^Energ«# Sprecbs t un de in Montabaur in der Verbandsgemein- ßung Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

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und Abenteuern. Aber auch für ehrenamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit, Lehrer, Erzieher oder interessierte Erwachsene gibt es eine Reihe qualifi­zierter Fortbildungsangebote, die größtenteils auch vom Institut für Lehrer­fortbildung oder dem Bildungsministerium anerkannt sind. Interessant für alle ehrenamtliche Mitarbeiter ist sicherlich der Erwerb der Jugendleitercard (Julei- ca). Wer daran Interesse hat, kann sich bei der Kreisjugendpflege informie­ren. Hierzu finden im laufenden Jahr einige Schulungsveranstaltungen statt. Das Programm kann unter den Rufnummern 02602/124-453, -451 oder- 317 bestellt werden. Mailto: Wilfried.Dahlem@westerwald.rlp.de, Eva.Rumpf@westerwald.rlp.de, oderKatrin.Groenke@westenwald.rlp.de

Neue Bemessungswerte

in der Rentenversicherung für das Jahr 2003

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer weist dar­auf hin, dass für das Jahr 2003 in der gesetzlichen Rentenversicherung neue Bemessungswerte gelten:

Seit dem 1. Januar 2003 beträgt der Beitragssatz in der Rentenversiche­rung der Arbeiter und Angestellten 19,5 %.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist auf monatlich 5.100 EUR (jährlich 61.200 EUR) angehoben worden.

Zum 1. April 2003 wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von bis­her 325 EUR mtl. auf 400 EUR mtl. angehoben.

Ausgehend von diesen Rechengrößen beträgt der monatliche Mindest­beitrag

für freiwillig Versicherte bis 31.03.2003.63,38 EUR

ab 01.04.2003.78,00 EUR

monatliche Höchstbetrag

für freiwillig Versicherte.994,50 EUR

Regelbeitrag für versicherungspflichtige

Selbstständige und Handwerker.464,10 EUR

Sofern bis zum 31. März 2003 noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2002 ent­richtet werden, sind bereits die neuen Bemessungswerte des Jahres 2003 maß­gebend. Bei Zahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen für das laufende Kalen­derjahr nach dem 31. März 2003 ist die dann geltende Mindestbeitragsbemes­sungsgrundlage von 400 EUR mtl. maßgebend, so dass bereits ab Januar2003 rückwirkend der monatliche Mindestbeitrag von 78 EUR zu zahlen ist.

LVA Rheinland-Pfalz,

Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach

Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Ander­nach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin ver­sichert sind, vorsprechen. Beratungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen.

Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von die­ser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermei­den, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de.

Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunter­lagen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIG EN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: wochenblatt@montabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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