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'öffentliche^Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen

e ' n , 9 rwipn 20.01.2003 In Vertretung:

l 2 Hubing Dieter Knopp, I. Ortsbeigeordneter

Lctstunden der Gemeindeverwaltung

Imeindehaus Kapellenstraße 5:

Lerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr

llefon Gemeindeverwaltung/

Rsbürgermeister.

llefax Gemeindeverwaltung/

Itsbiirgermeister.

(Mail Gemeindeverwaltung/Ortsburgermeister:

E.Huebingen@freenet.de lernet: wvw.huebingen.de

llefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128

Lfon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung

Herr Kesselheim): .. .06439/901876

Won Vermietung Grillhütte

Herr Weidenfeiler):.06439/7425

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003

Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuerge- Les vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des jnführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom B4.12.1976 BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsge- heinde Hübingen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Land- Hrtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Indwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der der- I geltenden Fassung)

f)ieOrtsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grundsteuer Me Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die jrundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen toben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002.

Beue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben Wen nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Pie zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- fenbescheide allgemein festgesetzt.

»Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- |chten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen gabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem leutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen lechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher «scheid zugegangen wäre, thtsbehelfsbelehrung

fegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der ierneindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung per Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden, per Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- pneindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- pen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- P nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser hist bei der Behörde eingegangen ist.

l!?.^ e 9 un 9 des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der pemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

i.V. Stein, Erster Beigeordneter

festes aus der Einwohnerstatistik

«estipno coo 02 st d ' e Einwohnerzahl in unserer Gemeinde auf 552 leteiLnh 3 ^'. nw °hner sind mit Hauptwohnung und 29 Einwohner mit hohnprmT-ÜI 1 ^ -' 0 Ebingen gemeldet. Die Zahl der männlichen Ein- fc03Hf h mit28 , üt3erstei 9 t die der weiblichen Einwohner (271) um 10.

Pd geschieden^ le< ^ 282 verhe ' ratet und 36 verwitwet. 29 Einwohner

psch r unriRQ 9 c- ,1Öreri der r ömisch-katholischen Kirche an, 86 sind evan- L QröRt 0 | Anwohner gehören keiner Religionsgemeinschaft an.

Pn asfnu 6rs ^ ruppe bilden die 30- bis 39-Jährigen mit 113 Einwoh­ner sind zJioi? 11 den 40 bis 49-Jährigen mit 105 Einwohnern. 64 Hübin- 69 Jahre 7«,- 6 u 50 und 59 J ahre alt und 52 Einwohner zwischen 60 und 3 und rq u!f chen 70 und 80 Jahre alt sind 30 Hübinger und zwischen [539 Hüb J hfe Sind es17 -

Nach den? 6 / haben die Deutsche Staatsbürgerschaft.

[ Ja hr2003 <^oK^ er L^ inwohnerzahlen werden aus unserer Gemeinde im 2006 vier Kinri 0 . nder - in 2004 drei Kinder, in 2005 zehn Kinder und in K u- undWan,® rein9esc bult. Diese Zahlen können sich allerdings durch '»egzuge noch ändern.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Nr. 04/2003

EISBACHGEMEINDEN

Regionale Schule Nentershausen

Elternsprechtag im Schuljahr 2002/2003

Wie schon in einem Elternrundschreiben angekündigt, bietet die Freiherr- vom-Stein-Schule am Freitag, 31.01.2003, den Eltern Gelegenheit, mit den Lehrern den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erörtern.

Die Sprechzeiten von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr sind so gewählt, dass auch berufstätige Eltern die Möglichkeit haben sollten, die Klassen- und Fach­lehrer zu sprechen.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, darf ich Sie bitten, über Ihre Kin­der einen festen Termin mit den jeweiligen Lehrern zu vereinbaren.

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Der nächste Übungsabend der Bereitschaft findet am 27.01.2003 im Ver­einsheim statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Verein der Freunde und Förderer

der Toni-Sode-Grundschuie Nentershausen

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Mittwoch, 19.02.2003, findet um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum der Grundschule Nentershausen unsere diesjährige Jahreshauptversamm­lung statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende, 2. Bericht des Vor­standes, 3. Kassenbericht, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Tätigkeitsbe­richt der Schriftführerin, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Verschiedenes.

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod

für das Jahr 2003

vom 14.01.2003 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.12.2002 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme.auf 814.000,

in der Ausgabe.auf 814.000,

Vermögenshaushalt

in der Einnahme.auf 151.000,

in der Ausgabe.auf 151.000,

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,

für den zweiten Hund.51,

für jeden weiteren Hund.76,

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haus­haltsjahr 2003 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 23.12.2002

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge Meckel

Abt. 2-20 Az. 029/901.10