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Nr. 04/2003

'"tiirhe Bekanntmachung

na des Ortsgemeinderates

^7 citzuna des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen iDie nächst ® lt Hem Pfarrgemeinderat findet am Mittwoch, 29.01.2003,

leinsam rrm . .j i i am I//m% Uoi io ctoH

fS Uhr» Richard-Henkes-Haus statt

T*esordnung:

Jhunasprozess von Pater Richard Henkes, Bericht des ! S p ® 2tors Pater Dr. Manfred Probst SAC

% cZcnrechungsprozess von Pater Richard Henkes, weitere Vor-

m nehensweise von Orts- und Pfarrgemeinde

if Renovierung der Leichenhalle, Bericht von Ortsbürgermeister Sprenger

4 Ablauf von Beerdigungen

Mi 2 Ruppach n Goldhausen, 21.01.2003 Sprenger

rr Ortsburgermeister

Jtreuungsverein Westerwald - Lahn e.V. imormiert

»reshauptversammlung

Dienstag 28.01.2003, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus veranstaltet I derBetreuungsverein Westerwald-Lahn e.V. seine Jahreshauptver-

Bimlung.

Re Vereins-Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen.

AUGST

Brechstunde des Schiedsmanns

rin nach telefonischer Vereinbarung.02620/2273

Reinhard Labonte, Schiedsmann

Uhr

Eitelborn

) sowie veil

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prechstunden des Ortsbürgermeisters

Jistags .von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr

jrmittagssprechstunde)

pstags .von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

jnerstags .von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

el.: 02620/8610, Fax: 02620/953774 ]lail-Adresse: Qemeinde@eitelborn.de prnet: www.eitelborn.de

iicherei-lnfo der Gemeindebücherei Eitelborn [tes Rathaus, Unterdorfstraße)

Tungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der pst-Gemeinden):

P ta 9 s .von 15.00 bis 17.00 Uhr

wch s. .von 17.00 bis 19.00 Uhr

IgendtreffUnderground X in der Augst-Schule

iiungszeiten

l ls,a 9 s .von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

pnerstags . . 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

etliche Bekanntmachung

A u J 9 des Ortsgemeinderates Eitelborn

Bitzun 9 des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Mittwoch, b03, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt, esordnung:

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ss telle,Bf rbüro, TeL

fentliche Sitzung 2 J {j**f llun 9 des BebauungsplanesStruthfeld II

Struthfeid^l 6S Baulandumle 9 un 9 svedahrens für das BaugebietIm

13 Verschiedenes 8 0rtsbür 9 ermeisters

äl& 0 hnerfra 9 estu nde »öffentliche Sitzung Bauangelegenheit

oS^'egenheit/en (vorsorglich) MSl l i < : k _ san 9 e i e 9 enhei f/en - vorsorglich -

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Sh U iedene d s ei 0rrsbür 9 er meist ® r

1 - oh eingeladen 11 ** itzun9 sind alle ihteressierten Einwohner/innen

SwekSr 0 2001 -2003

b.Fr a kti n F ^ akti °nssitzungen:

»Blath- m ' re ' ta9 2 ^Ü1 -2003,19.00 Uhr Sitzungssaal Gemeindehaus LFraktin 27-01 - 2003 - 1 900 Uhr Sitzungssaal Gemeindehaus ier n ' Monta 9. 27.01.2003, 19.30 Uhr kleines Besprechungs-

Blath, Ortsbürgermeister

Achtung Jahrgang 1938

Wir möchten noch einmal an die Jahrgangsversammlung am Freitag, 31.01.2003, um 19.30 Uhr im GasthausZur Krone in Eitelborn erinnern.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

JugendtreffUnderground X in der Augst-Schule

Öffnungszeiten

dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

donnerstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Kadenbach in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbei­trages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung Stein, Erster Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kaden­bach findet am Montag, 27. Januar 2003, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung

1. Begrüßung

2. Bericht des Ortsbürgermeisters

3. Einwohnerfragestunde

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- derates vom 04.11.2002 und 23.11.2002 (öffentlicher Teil)

5. Ausweisung von neuen Grabfeldern auf dem Friedhof der Ortsge- meinde Kadenbach

6 . Beteiligung der Ortsgemeinde an der Neuaufstellung des Regiona­len Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald

7. Bauvorhaben: Errichtung eines Bolzplatzes im Außenbereich der Ortsgemeinde Kadenbach; Antrag FWG

8 . Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1 . Bericht des Ortsbürgermeisters

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 04.11.2002 (nichtöffentlicher Teil)