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Nr. 04/2003
'"„tiirhe Bekanntmachung
na des Ortsgemeinderates
^7 citzuna des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen iDie nächst ® lt Hem Pfarrgemeinderat findet am Mittwoch, 29.01.2003,
leinsam rrm — . .j i i am I//m% Uoi io ctoH
fS Uhr» Richard-Henkes-Haus statt
T*esordnung:
Jhunasprozess von Pater Richard Henkes, Bericht des ! S p ® 2tors Pater Dr. Manfred Probst SAC
% cZcnrechungsprozess von Pater Richard Henkes, weitere Vor-
m nehensweise von Orts- und Pfarrgemeinde
if Renovierung der Leichenhalle, Bericht von Ortsbürgermeister Sprenger
4 Ablauf von Beerdigungen
Mi 2 Ruppach n Goldhausen, 21.01.2003 Sprenger
rr Ortsburgermeister
Jtreuungsverein Westerwald - Lahn e.V. imormiert
»reshauptversammlung
Dienstag 28.01.2003, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus veranstaltet I der “Betreuungsverein Westerwald-Lahn e.V.” seine Jahreshauptver-
■Bimlung.
Re Vereins-Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen.
“AUGST”
Brechstunde des Schiedsmanns
rin nach telefonischer Vereinbarung.02620/2273
Reinhard Labonte, Schiedsmann
Uhr
Eitelborn
) sowie veil
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prechstunden des Ortsbürgermeisters
Jistags .von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
jrmittagssprechstunde)
pstags .von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
jnerstags .von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
el.: 02620/8610, Fax: 02620/953774 ]lail-Adresse: Qemeinde@eitelborn.de prnet: www.eitelborn.de
iicherei-lnfo der Gemeindebücherei Eitelborn [tes Rathaus, Unterdorfstraße)
Tungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der pst-Gemeinden):
P ta 9 s .von 15.00 bis 17.00 Uhr
wch s. .von 17.00 bis 19.00 Uhr
Igendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
iiungszeiten
l ls,a 9 s .von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
pnerstags . . 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
etliche Bekanntmachung
A u J 9 des Ortsgemeinderates Eitelborn
Bitzun 9 des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am Mittwoch, ‘b03, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt, ■esordnung:
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ss telle,Bf rbüro, TeL
fentliche Sitzung 2 J {j**f llun 9 des Bebauungsplanes “Struthfeld II”
Struthfeid^l” 6S Baulandumle 9 un 9 svedahrens für das Baugebiet “Im
13 Verschiedenes 8 0rtsbür 9 ermeisters
äl& 0 hnerfra 9 estu nde »öffentliche Sitzung Bauangelegenheit
oS^'egenheit/en (vorsorglich) MSl l i < : k _ san 9 e i e 9 enhei f/en - vorsorglich -
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1 - oh eingeladen 11 ** itzun9 sind alle ihteressierten Einwohner/innen
SwekSr 0 ’ 2001 -2003
b.Fr a kti n F ^ akti °nssitzungen:
»•Blath- m ' re ' ta9 ’ 2 ^Ü1 -2003,19.00 Uhr Sitzungssaal Gemeindehaus LFraktin 27-01 - 2003 - 1 900 Uhr Sitzungssaal Gemeindehaus ier n ' Monta 9. 27.01.2003, 19.30 Uhr kleines Besprechungs-
Blath, Ortsbürgermeister
Achtung Jahrgang 1938
Wir möchten noch einmal an die Jahrgangsversammlung am Freitag, 31.01.2003, um 19.30 Uhr im Gasthaus “Zur Krone” in Eitelborn erinnern.
Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten
dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
donnerstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Kadenbach in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung Stein, Erster Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kadenbach findet am Montag, 27. Januar 2003, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung
1. Begrüßung
2. Bericht des Ortsbürgermeisters
3. Einwohnerfragestunde
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- derates vom 04.11.2002 und 23.11.2002 (öffentlicher Teil)
5. Ausweisung von neuen Grabfeldern auf dem Friedhof der Ortsge- meinde Kadenbach
6 . Beteiligung der Ortsgemeinde an der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald
7. Bauvorhaben: Errichtung eines Bolzplatzes im Außenbereich der Ortsgemeinde Kadenbach; Antrag FWG
8 . Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1 . Bericht des Ortsbürgermeisters
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 04.11.2002 (nichtöffentlicher Teil)

