tfnbWVO Montabaur
Nr. 03/2003
ne” und ein freundlicher Nikolaus
| He iße Stern« -_---
Irr»
^voller Erfolg war der erste Nikolausmarkt in Kadenbach «Kosmetikstudio Maurer
iidder Besuch lohnte sich für die fast 100 Besucherinnen: denn es gab ine Vorführung der ganz besonderen Art. Frau Dufils, Chefkosmetikerin lisdem Hause Klapp-Kosmetik, führte eine völlig neue Wellness-Behand- L vor Dabei werden gewärmte Lava-Steine auf bestimmte Körper- linkte (Meridiane) aufgelegt und sorgen so für perfekte Entspannung fnd Wohlgefühl.
So zeigten sich nicht nur die beiden Modelle begeistert. Auch die Damen Im Publikum waren begeistert. „Da kann man ja direkt neidisch werden.” y “So eine Behandlung könnte ich mir ja von meinem Mann zu Weih- fechten wünschen” waren die häufigsten Bemerkungen, die man während Ser Vorführungen hörte. Ansonsten herrschte entspannte Stille.
i gab es auch wieder toll verpackte Geschenke zu Sonderprei- ien. Und nicht zuletzt den berühmten Punsch mit selbstgebackenen Leb- jjchen.
find nicht nur für die Kinder war die Überraschung und Freude groß, als per leibhaftige Nikolaus das Institut betrat. Alles in allem eine tolle Verwaltung, mit vielen Gesprächen, Anregungen und schöner vorweih- Bchtlicher Stimmung.
Ansammlung von Weihnachtsbäumen i gesamten Kreisgebiet
Wie bereits im Müilkalender 2003 tekannt gegeben, haben auch in jesem Jahr die Bürger/innen des testerwaIdkreises die Möglichkeit, pre ausgedienten Weihnachtsbäu- ne kostenlos zu den im Müllkalen- ler aufgeführten Terminen abholen in lassen. Hierbei ist jedoch zu pachten, dass, als Ausnahme von (eser Regelung, in einigen Orts-
femeinden die Einsammlung der Weihnachtsbäume durch die örtliche [euerwehr, Vereine oder karitative Einrichtungen erfolgt. Eine entspre- hendeortsübliche Bekanntmachung dieser Einsammlungstemnine erfolgt 'Regelfall seitens der Feuerwehr oder Vereine über die Mitteilungs- latter. Im Bedarfsfall wird Ihnen hierzu sicherlich auch Ihr Ortsbürger- laister Auskunft geben können. In diesen Ortsgemeinden erfolgt durch |en Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb keine weitere Straßen- “imlung mehr.
ke von den Feuerwehren bzw. Vereinen oder karitativen Einrichtungen ^gesammelten Weihnachtsbäume werden in den o. g. Fällen später an fcm m i Zen i"!iu len ' mit dem Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Sögeln m en Ubemahmeort zur Entsorgung abgeholt, amit die bereitgestellten Bäume einer Verwertung zugeführt werden kön- Himi nn 9 en d erforderlich, diese gründlich vom Weihnachtsbaum- I ck (Lametta, Kerzen usw.) freizumachen.
htsnrorh d Bür 9 eri nnen, welche sich an ihrem Weihnachtsbaum über die n haha?! - Abholtermine ihres Ortes hinaus noch erfreuen möch- stenfro- a « r ^ ber hinaus die Möglichkeit, diesen bis zum 15.03.2003 ilbsh/eJr U !tr Pausm ülldeponien Meudt und Rennerod anzuliefern.
len AhhAi. dlcb ist auch eine kostenfreie Anlieferung vor den jeweili- At) holterminen möglich.
’um U o! Sta ^ saus 9 abe der Generalkarte JSuperpreis!
eich in°dw Karten r ta Ür Beutsch,and und drei Doppelblätter für Öster- Ser? ® ingezeichn eten Blitzern
° G eburtstan a < | ie als Deutschlar >ds Standardkartenwerk gilt, feiert ihren snsetDeutarhiaHk genu 9- eine Jubiläumsausgabe, aktualisiert als Kar- schen Kartpntau he A rausz ubringen in einer kleinen, handlichen und prak- *°PPelblättPrn^f< w Alle 20 B,ätter dec Generalkarte Pocket sind auf zehn lls Set erhältlir-K i , v ° rder ' und Rückseite bedruckt) im Maßstab 1:200.000 flit den Station" U ™ das ZU einem Preis von nur Eur0 12,00. arte Deutschia^ 0 Blitzern wurde erstmals ein Thema in die General- nd 2-400 S t a ti. a ein9earbeitet ' das dem Autofahrer den Standort von naren Rotlicht- und Überwachungsanlagen zeigt.
Und ein weiteres Angebot rundet das Jubiläum der Generalkarte ab: Ebenfalls in der Kartentasche ist die Generalkarte Österreich und Südtirol auf 3 Doppelblättern erhältlich zum Preis von nur Euro 6,95.
Die Generalkarte Deutschland Pocket im Maßstab 1:200.000 in der Kartentasche
alle 20 Blätter der Generalkarte auf 10 Doppelblättern Jubiläumsausgabe 2003 zum Preis von € 12,00 (D) / € 12,40 (A) / sfr 22,20
Die Generalkarte Öwsterreich und Südtirol Pocket im Maßstab 1:200.000 in der Kartentasche
alle 5 Blätter von Österreich und 1 Blatt von Südtirol der Generalkarte auf
3 Doppelblättern
Jubiläumsausgabe 2003
zum Preis von € 6,95 (D) / € 6,95 (A) / sfr 13,00
Überall wo es Bücher gibt und im Tankhandel.
Witwen bei der neuen Beihilferegelung benachteiligt
Wie die Dernbacher Landtagsabgeordnete Ulla Schmidt (CDU) mitteilt, wurden bei der am 18.12.2002 beschlossenen Landesverordnung über Beihilfefähigkeit Witwen insbesondere bei den Wahlleistungen benachteiligt. Durch Besuche in ihrem Bürgerbüro wurde sie darauf aufmerksam, daß z.B. Witwen, deren Töchter oder Söhne sich in der Schule bzw. in der Ausbildung befinden, jeweils pro Person 13 Euro monatlich zusätzlich zu den Eigenanteilen abführen müssen, um die Wahlleistungen für sich und ihre Kinder beizubehalten. Das heißt im Klartext: Eine Witwe mit drei Kindern zahle viermal monatlich 13 Euro für die Wahlleistungen, zusätzlich zu den von allen nun zu tragenden Eigenanteilen. Im Vergleich hierzu zahle ein Familienvater, der ebenfalls drei schulpflichtige bzw. in der Ausbildung befindliche Kinder zu versorgen hat, diese Leistung nur ein einziges Mal und decke mit 13 Euro pro Monat sämtliche Wahlleistungen für alle mitversicherten Personen gleichzeitig ab.
Schmidt: “Bei allem Verständnis für notwendige Einsparungen im Gesundheitsbereich liegt hier ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip einer vollständigen Familie im Gegensatz zu einer Familie vor, die von einer Witwe allein betreut werden muss”.
Die Dernbacher Landtagsabgeordnete Ulla Schmidt fragte die Landesregierung, für wieviel Familien von Witwen diese Benachteiligung im Lande Rheinland-Pfalz zutreffe und ob der Landesregierung diese spezielle Auswirkung der neuen Beihilferegelung bekannt sei. Des weiteren fragte sie die Landesregierung, ob sie in der unterschiedlichen Handhabung ebenfalls einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip sehe. Ulla Schmidt forderte die Landesregierung auf, die benachteiligende Regelung für Witwen und ihre Kinder gerecht zu ändern.
Offensichtlich sei dieses Missverständnis dadurch zu erklären, daß die Kinder der Witwen eigene Personalziffern bei der Verwaltung ZBV erhalten hätten.
Wichtige Information des Westerwaldkreis- Abfallwirtschaftsbetriebes
Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Verbandsgemeinde Montabaur
Seitens des Westwaldkreis-Abfall-
wirtschaftsbetriebes (WAB) wird unsere
darauf hingewiesen, dass die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am Samstag,
01.02.2003, stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern, und zwar in Montabaur, Eichwiese.
Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten, wie z.B. Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Haushaltsbatterien etc. kostenlos angenommen.
Folgende Abfälle können ab sofort nur noch kostenpflichtig angenommen werden: Feuerlöscher = 5,00 Eur/Stück, Ölradiatoren = 5,00 Eur/Stück, Autobatterien bis 88 Ah = 3,00 Eur/Stück, Autobatterien über 88 Ah = 5,00 Eur/Stück, Leuchtstoffröhren = 5 Stück kostenfrei, weitere 0,70 Eur/Stück.
Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Frittierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!) Des weiteren können hier Korken abgegeben werden, die ebenfalls in die Wiederverwertung gelangen.
Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Betriebshöf in Moschheim (s.u.) gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Heben Sie deshalb den Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut auf und bestehen Sie auf der Rücknahme des Altöls im
-i är J immer
«U.J

